BVerwG 4 A 1007.07
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 28. Juni 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rojahn und Dr. Jannasch
beschlossen:
Das Verfahren der Kläger zu 2, 3 und 4 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1012.07 fortgeführt. Das Verfahren des übrigen Klägers wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt. Gründe
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