BVerwG 4 A 1009.07
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 8. Mai 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rojahn und Dr. Jannasch
beschlossen:
Die Verfahren der Kläger zu 1, zu 2, zu 5 und 6, zu 7 und 8, zu 9, zu 10 und 11, zu 12 und 13, zu 14, zu 15 und 16 werden abgetrennt und mit dem Verfahren BVerwG 4 A 1023.06 verbunden. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem gleichen Aktenzeichen fortgeführt. Gründe
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