BVerwG 5 B 127.07 Niedersächsisches OVG - 06.02.2007 - AZ: OVG 4 LA 445/06
In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. April 2007
durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt, Dr. Franke und Dr. Brunn
beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe
1 Der Kläger hat seine Beschwerde gegen die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. März 2007 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.
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