BVerwG 5 PKH 2.07 Bayerischer VGH München - 11.04.2005 - AZ: VGH 11 B 03.609
In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 5. April 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Hund
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt und Dr. Brunn
beschlossen:
Der Klägerin wird für das Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ..., ..., beigeordnet. Die Klägerin hat Monatsraten von 200 € an die zuständige Gerichtskasse zu zahlen (§ 115 Abs. 1 i.V.m. § 120 ZPO). Die Klägerin hat mit der Zahlung der Raten nach Geltendmachung des Anspruchs ihres Rechtsanwalts auf Gebühren und auf Ersatz seiner entstandenen Auslagen bzw. mit Fälligkeit der Gerichtskosten zu beginnen. Der Klägerin wird dann eine gesonderte Zahlungsaufforderung durch die Geschäftsstelle zugehen. Gründe
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