BVerwG 5 PKH 29.07
In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 24. Oktober 2007
durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Hund
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt und Dr. Brunn
beschlossen:
Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt.
1
Der Kläger hat seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2007 zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.
2
Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.