BVerwG 5 PKH 29.07 Hamburgisches OVG - 07.09.2007 - AZ: OVG 4 Bf 10/06.Z
In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 24. Oktober 2007
durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Hund
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt und Dr. Brunn
beschlossen:
Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt. Gründe
1 Der Kläger hat seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2007 zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.
2 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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