BVerwG 6 C 18.06 OVG der Freien Hansestadt Bremen - 25.10.2005 - AZ: OVG 1 A 144/05
In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 15. Mai 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hahn und Vormeier
beschlossen:
Das Revisionsverfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 10 000 € festgesetzt. Gründe
1 Der Kläger hat seine Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 25. Oktober 2005 mit Schriftsatz vom 4. Mai 2006 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG.
Full & Egal Universal Law Academy