BVerwG 6 P 3.10
In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 19. April 2011
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge und Dr. Möller
beschlossen:
Das Ruhen des Verfahrens wird angeordnet.
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Die Entscheidung beruht auf § 251 Satz 1 ZPO. Die Beteiligten haben die Anordnung beantragt. Diese ist zweckmäßig. Die Landesregierung hat unter dem 4. April 2011 beim Landtag Nordrhein-Westfalen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes eingebracht (LTDrucks 15/1644). Nach diesem Gesetzentwurf würde die im vorliegenden Verfahren umstrittene Kürzung des Freistellungskontingents im Bereich der Lehrkräfte entfallen (LTDrucks 15/1644 S. 62 f., 88). Sollte dieses Gesetz beschlossen werden, so erledigt sich das vorliegende Verfahren.