BVerwG 7 C 37.07
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 12. Juni 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Sailer
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Herbert und Guttenberger
beschlossen:
Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 11 672 528 € festgesetzt.
Gründe
1
Die Klägerin hat ihre Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Februar 2007 mit Schriftsatz vom 5. Juni 2007 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG, wobei der Senat im Hinblick auf die gesunkenen Marktpreise von einem durchschnittlichen Wert von 1 € je Emissionsberechtigung ausgeht.