BVerwG 7 C 37.07 VG Berlin - 02.02.2007 - AZ: VG 10 A 261.06
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 12. Juni 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Sailer
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Herbert und Guttenberger
beschlossen:
Das Revisionsverfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 11 672 528 € festgesetzt. Gründe
1 Die Klägerin hat ihre Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Februar 2007 mit Schriftsatz vom 5. Juni 2007 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG, wobei der Senat im Hinblick auf die gesunkenen Marktpreise von einem durchschnittlichen Wert von 1 € je Emissionsberechtigung ausgeht.
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