BVerwG 9 A 11.06
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 24. April 2007
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägen die Klägerin zu zwei Dritteln und der Beklagte zu einem Drittel. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 9 000 € festgesetzt. Gründe
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