BVerwG 9 A 11.10
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. Mai 2011
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Storost,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Buchberger
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte je zur Hälfte. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30 000 € festgesetzt. Gründe
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