BVerwG 9 A 17.07
In den Verwaltungsstreitsachen hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 25. Juni 2007
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Klageverfahren und das Eilverfahren werden eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten beider Verfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Klageverfahren auf 300 € und für das Eilverfahren auf 150 € festgesetzt. Gründe
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