BVerwG 9 A 2.06
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 30. Januar 2007
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50 000 € festgesetzt. Gründe
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