BVerwG 9 PKH 6.08 OVG Berlin-Brandenburg - 12.08.2008 - AZ: OVG 11 L 47.08
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 7. Oktober 2008
durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Nolte, Domgörgen
und Dr. Christ
beschlossen:
Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt. Gründe
1 Der Kläger hat seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.
2 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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