BVerwG 9 VR 24.07
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 14. Mai 2008
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerseite und der Antragsgegner je zur Hälfte (13/26), wobei auf die Antragsteller zu 1 bis 7 je 1/26 und auf die Antragsteller zu 8 und 9 je 3/26 entfallen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 130 000 € festgesetzt. Gründe
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