BVerwG 9 VR 25.07
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 23. Juli 2008
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu je einem Viertel und die Antragsgegnerin zur Hälfte. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7 500 € festgesetzt. Gründe
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