BVerwG 9 VR 9.08
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 30. Dezember 2008
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30 000 € festgesetzt. Gründe
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