NLMR 1/2019-EGMR 1 © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Übersetzung wurde bereits in Newsletter Menschenrech- te 2019/1 veröffentlicht] Die erneute Veröffentlichung wurde allein für die Aufnahme in die HUDOC-Datenbank des EGMR gestattet. Diese Übersetzung bindet den EGMR nicht. © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Translation already published in Newsletter Menschen- rechte 2019/1] Permission to republish this translation has been granted for the sole purpose of its inclusion in the Court's database HUDOC. This translation does not bind the Court. © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Traduction déjà publiée dans Newsletter Menschenrechte 2019/1] L’autorisation de republier cette traduction a été accordée dans le seul but de son inclusion dans la base de données HUDOC de la Cour. La présente traduction ne lie pas la Cour. Sachverhalt Schema 7 des Terrorismus-Gesetzes 2000 (Terrorism Act – zisten stellten jedoch klar, dass sie mit der Befragung TACT) ermächtigt Polizei-, Einwanderungs- und Zollbe- nicht bis zu dessen Eintreffen warten würden. Die Bf. amte dazu, in Häfen, auf Flughäfen und auf internatio- informierte die Beamten darüber, dass sie erst nach der nalen Bahnhöfen Passagiere anzuhalten, zu vernehmen Ankunft ihres Anwalts antworten würde. Daraufhin wur- und zu durchsuchen. Die Befugnis zur Anhaltung und den ihr einige Fragen über ihre Familie, ihre finanziel- Befragung kann ohne einen Verdacht der Beteiligung len Verhältnisse und ihre Reise nach Frankreich gestellt. an Terrorismus ausgeübt werden. Die Befragung muss Auf die meisten Fragen gab sie keine Antwort. Nach jedoch dazu dienen festzustellen, ob die Person an der Beendigung der Befragung wurde die Bf. gegen 10:00 Ausführung oder Vorbereitung von Terroranschlägen Uhr belehrt und wegen der Straftat der Verletzung ihrer oder an der Anstiftung zu solchen Taten beteiligt (gewe- aus Schema 7 erwachsenden Verpflichtung zur Beant- sen) zu sein scheint. Wer die Kooperation verweigert, wortung der Fragen angezeigt. Die Beamten erklärten begeht damit eine Straftat, die mit einer Geldbuße sowie ihr, sie könne nun gehen. einer bis zu dreimonatigen Freiheitsstrafe bedroht ist. Im Dezember 2011 wurde die Bf. wegen Verletzung Die Bf. ist Staatsangehörige Frankreichs und lebt dau- ihrer aus Schema 7 resultierenden Kooperationspflicht erhaft in Großbritannien. Ihr Ehemann befindet sich für schuldig befunden. Die dagegen von der Bf. erho- in Frankreich wegen terroristischer Straftaten in Haft. bene Berufung, in der sie sich auf ihre durch die EMRK Am 4.1.2011 landete sie gegen 8:05 Uhr aus Paris kom- geschützten Rechte berief, wurde vom High Court abge- mend am Flughafen East Midlands. Am Grenzkontroll- wiesen. Der Supreme Court verneinte in seinem Urteil schalter wurde sie aufgehalten und in einen Befragungs- vom 22.7.2015 eine Verletzung der Konvention. raum gebracht. Die Beamten teilten ihr mit, dass sie weder festgenommen sei noch verdächtigt werde, eine Terroristin zu sein. Sie müssten jedoch mit ihr reden um Rechtsausführungen festzustellen, ob sie »eine an der Ausführung oder Vor- bereitung von oder der Anstiftung zu Terroranschlägen Die Bf. behauptete eine Verletzung von Art. 5 EMRK beteiligte Person« sei. Die Bf. und ihr Gepäck wurden (Recht auf persönliche Freiheit), Art. 6 EMRK (hier: Recht durchsucht. Sie ersuchte darum, einen Anwalt anrufen sich nicht selbst zu bezichtigen) und von Art. 8 EMRK (hier: zu dürfen, was ihr um 9:23 Uhr gestattet wurde. Die Poli- Recht auf Achtung des Privatlebens). Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 2 Beghal gg. das Vereinigte Königreich NLMR 1/2019-EGMR I. Zur behaupteten Verletzung von Art. 8 EMRK i. Der geografische und zeitliche Umfang der Befugnisse (73) Die Bf. brachte vor, die Ausübung der in Schema 7 vorgesehenen Befugnisse habe ihre durch Art. 8 EMRK (90) Die Befugnisse nach Schema 7 können nur von Poli- geschützten Rechte verletzt [...]. zisten in Häfen und bei Grenzkontrollen ausgeübt wer- den. [...] (92) [...] Die Befugnisse nach Schema 7 haben ange- sichts ihrer ständigen Geltung in allen Häfen und bei 1. Zulässigkeit (75) [...] Die Beschwerde ist nicht offensichtlich unbegrün- allen Grenzkontrollen einen weiten Anwendungsbe- det [...] und auch aus keinem anderen Grund unzulässig. reich. Dies widerspricht jedoch für sich nicht dem Grund- Daher muss sie für zulässig erklärt werden (einstimmig). satz der Rechtmäßigkeit. Der GH hat sowohl die sehr reale Bedrohung, mit der Mitgliedstaaten angesichts des internationalen Terrorismus derzeit konfrontiert sind, als auch die Bedeutung der Kontrolle der internationalen Bewegung von Terroristen ausdrücklich anerkannt [...]. 2. In der Sache a. Zum Vorliegen eines Eingriffs (76) Die Regierung anerkannte, dass die auf Schema 7 Häfen und Grenzkontrollen bieten unweigerlich einen des TACT beruhende Überprüfung der Bf. einen Eingriff zentralen Brennpunkt für die Entdeckung und Verhinde- in ihr durch Art. 8 EMRK garantiertes Recht begründe- rung der Bewegung von Terroristen bzw. die Vereitelung te. Die Bf. wurde [...] nicht nur angehalten und befragt, von Terroranschlägen. Tatsächlich betreiben alle Staa- sondern zudem wurden sie und ihr Gepäck durchsucht. ten Systeme der Einwanderungs- und Zollkontrolle in [...] Die Befugnisse nach Schema 7 waren eindeutig wei- ihren Häfen und an ihren Grenzen und auch wenn diese ter als die Befugnisse der Einreisekontrollen, im Hin- Kontrollen sich ihrer Art nach von den Befugnissen nach blick auf die von Reisenden vernünftigerweise erwartet Schema 7 unterscheiden, können doch alle Personen, werden kann, ihnen unterworfen zu werden. [...] Es liegt die internationale Grenzen überqueren, erwarten, einem ein Eingriff in die Rechte der Bf. gemäß Art. 8 EMRK vor. gewissen Maß an Überprüfung unterworfen zu werden. ii. Das den Behörden eingeräumte Ermessen (93) Die Schema 7-Befugnisse können von kontrollie- b. Zur gesetzlichen Grundlage des Eingriffs (87) Die Formulierung »gesetzlich vorgesehen« verlangt, renden Beamten angewendet werden, um zu entschei- dass die umstrittene Maßnahme eine Grundlage im den, ob eine Person an der Ausführung oder Vorberei- innerstaatlichen Recht hat und dass sie dem Grundsatz tung von oder Anstiftung zu terroristischen Handlungen der Rechtsstaatlichkeit [...] entspricht. Das Gesetz muss beteiligt ist. Die Beamten genießen somit ein sehr gro- daher angemessen zugänglich und vorhersehbar sein, ßes Ermessen, weil »Terrorismus« weit definiert ist und also ausreichend präzise formuliert, um es dem Ein- die Schema 7-Befugnisse unabhängig davon ausgeübt zelnen – wenn nötig mit angemessener Beratung – zu werden können, ob der Beamte objektive oder subjekti- ermöglichen, sein Verhalten anzupassen. ve Gründe für den Verdacht hat, eine Person sei an der (89) [...] Die umstrittenen Befugnisse hatten eine Ausführung oder Vorbereitung von oder Anstiftung zu Grundlage im innerstaatlichen Recht, nämlich Sche- terroristischen Handlungen beteiligt. ma 7 des TACT und den zugehörigen Leitfaden. Die vom (94) In Gillan und Quinton/GB kritisierte der GH, das GH anzusprechende Kernfrage ist [...], ob die Sicherun- Beamte die Befugnisse zur Anhaltung und Durchsuchung gen, die das innerstaatliche Recht zu dem Zeitpunkt vor- ausüben konnten, ohne einen begründeten Verdacht sah, als die Bf. am Flughafen East Midlands aufgehalten nachweisen zu müssen. In Ivashchenko/RUS betrachte- wurde, die Befugnisse ausreichend beschränkten, um te der GH die Tatsache mit Sorge, dass die Zollbehörden ihr angemessenen Schutz vor einem willkürlichen Ein- Daten auf dem Laptop und den Speichermedien des Bf. griff in ihr Recht auf Achtung des Privatlebens zu bie- durchsuchen und kopieren konnten, ohne zumindest ten. Bei dieser Beurteilung wird der GH die folgenden ansatzweise einen begründeten Verdacht [...] zu haben. Faktoren heranziehen: den geografischen und zeitli- Die Voraussetzung eines begründeten Verdachts ist somit chen Umfang der Befugnisse; das den Behörden bei der eine wichtige Überlegung bei der Einschätzung der Ange- Entscheidung über die Ausübung der Befugnisse einge- messenheit einer Befugnis, eine Person anzuhalten und räumte Ermessen; irgendwelche Verminderungen des zu durchsuchen. Allerdings weist nichts in den beiden durch die Ausübung der Befugnisse verursachten Ein- Fällen darauf hin, dass das Bestehen eines begründe- griffs; die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung ten Verdachts an sich notwendig ist, um Willkür zu ver- der Ausübung der Befugnisse; und eine etwaige Aufsicht meiden. Der GH muss dies vielmehr im Hinblick auf den über den Gebrauch der Befugnisse. Betrieb des Systems insgesamt beurteilen und aus den Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 1/2019-EGMR Beghal gg. das Vereinigte Königreich 3 unten angeführten Gründen ist er nicht der Ansicht, dass der Kontrollen. Zudem wurden zwar Angehörige ethni- die Ausübung der Befugnis im Fall der Bf. schon durch scher Minderheiten und insbesondere jene mit asiati- das Fehlen der Voraussetzung eines begründeten Ver- schen oder nordafrikanischen Wurzeln öfter angehalten dachts unrechtmäßig iSv. Art. 8 Abs. 2 EMRK wurde. als es ihrem prozentuellen Anteil an den Reisenden ent- (95) Erstens hat der GH wiederholt festgestellt, dass sprechen würde, doch bedeutete dies nach dem Bericht die innerstaatlichen Behörden in Angelegenheiten der des Independent Reviewer nicht, dass die Kontrollen irre- nationalen Sicherheit einen weiten Ermessensspielraum geleitet waren. Auch wenn der Independent Reviewer genießen und es gibt eindeutige Beweise dafür, dass die Wachsamkeit empfahl, sah er in diesen Zahlen für sich Schema 7-Befugnisse wirklich von Wert für den Schutz keine Grundlage dafür, die Polizei zu kritisieren. der nationalen Sicherheit waren. [...] Würde ein begrün- (99) In Anbetracht des Vorgesagten erachtet es der GH deter Verdacht verlangt werden, könnten Terroristen die für notwendig zu beurteilen, ob die anderen Sicherun- abschreckende Bedrohung von Schema 7 vermeiden, gen im Hinblick auf die Ausübung der Schema 7-Befug- indem sie Personen einsetzen, die noch nicht die Auf- nisse ausreichen, um Personen vor ihrer willkürlichen merksamkeit der Polizei erregt haben [...], und die bloße Ausübung zu schützen. Tatsache einer Anhaltung könnte eine Person auf das Bestehen einer Überwachung aufmerksam machen. (96) Zweitens ist es wichtig, zwischen den beiden iii. Verminderungen des durch die Ausübung der Befugnisse verursachten Eingriffs Befugnissen nach Schema 7 zu unterscheiden, näm- (100) Zur Zeit der Überprüfung der Bf. sah Schema 7 vor, lich der Befugnis zur Befragung und Durchsuchung [...] dass jede nach diesen Befugnissen festgenommene Per- und jener zur Festnahme einer Person. Da die Befugnis son spätestens neun Stunden nach Beginn der Über- zur Festnahme normalerweise mit einem stärkeren Ein- prüfung freigelassen werden musste. Der Praxiskodex griff in die Rechte der Person einhergeht und ihr daher verlangte zudem vom kontrollierenden Beamten, die ein größeres Missbrauchspotential innewohnt, muss sie Dauer der Überprüfung auf das praktikable Minimum möglicherweise von strengeren Sicherungen begleitet zu beschränken. Zu Beginn der Überprüfung musste der werden. Da die Bf. im vorliegenden Fall aber nicht for- kontrollierende Beamte die betroffene Person [...] darü- mell festgenommen wurde, muss der GH seine Prüfung ber aufklären, dass sie gemäß Schema 7 überprüft wurde auf die Rechtmäßigkeit der Befugnis zur Befragung und und der Beamte befugt war, sie festzunehmen, sollte sie Durchsuchung beschränken. die Zusammenarbeit verweigern und darauf bestehen, (97) Drittens hält es der GH für relevant, dass es sich sich zu entfernen. Die Überprüfung war zu protokollieren bei der Schema 7-Befugnis – und insbesondere der [...]. Allerdings sahen weder der TACT noch der damals Befugnis zur Befragung und Durchsuchung – um eine geltende Praxiskodex vor, dass eine überprüfte Person vorläufige Ermittlungsbefugnis handelt, die ausdrück- (die nicht festgenommen war), obwohl sie zur Beantwor- lich eingeräumt wurde, um die in Häfen und an Grenzen tung der Fragen gezwungen war, von einem Rechtsanwalt stationierten Beamten dabei zu unterstützen, eine Anti- begleitet wurde. Folglich konnten Personen einer bis zu terror-Überprüfung jeder ein- oder ausreisenden Person neun Stunden dauernden Befragung unterzogen werden, vorzunehmen. Auch wenn ein »begründeter Verdacht« ohne dass ein begründeter Verdacht vorausgesetzt wurde keine Voraussetzung war, wurde den kontrollierenden und ohne dass sie Zugang zu einem Anwalt hatten. Beamten doch eine Anleitung geboten, die versuchte (101) Die Rechtslage wurde inzwischen durch den Anti- klarzustellen, wie das Ermessen ausgeübt werden konn- Social Behaviour, Crime and Policing Act 2014 geändert, te. Nach dem Leitfaden, der den zur Zeit der Kontrolle der verlangt, dass eine Person festgenommen werden der Bf. geltenden Praxiskodex ergänzte, war die Befugnis muss, wenn sie länger als eine Stunde befragt werden verhältnismäßig auszuüben und Beamte hatten beson- soll. Er sieht weiters vor, dass die Befragung [grundsätz- ders darauf zu achten sicherzustellen, dass die Auswahl lich] nicht vor dem Eintreffen eines Anwalts beginnen der überprüften Personen nicht nur auf ihrem ethni- darf. [...] schen Hintergrund oder ihrer Religion beruhte. Die Ent- (102) Der GH muss sich jedoch auf die im Zeitpunkt der scheidung zur Ausübung der Schema 7-Befugnisse muss- Überprüfung der Bf. [...] geltende Rechtslage beziehen, als te vielmehr auf der von den unterschiedlichen, aktiven die einzige Sicherung, die den durch die Ausübung dieser Terrorgruppen ausgehenden Gefahr [...] beruhen [...]. Befugnisse verursachten Eingriff vermindern konnte, in (98) Viertens deutet der Bericht des Independent Review- dem Erfordernis bestand, sie spätestens neun Stunden er of Terrorism Legislation [siehe zu dieser Funktion unten nach Beginn der Überprüfung freizulassen. Rn. 106] darauf hin, dass die Befugnisse tatsächlich nicht missbraucht werden. 2011 wurden nur 0,03% der durch iv. Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung Häfen reisenden Passagiere gemäß Schema 7 kontrol- (103) Auch wenn es möglich ist, eine gerichtliche Über- liert. In den folgenden Jahren bemerkte der Independent prüfung der Ausübung der Schema 7-Befugnisse zu Reviewer einen erheblichen Rückgang der Gesamtzahl beantragen, ist es nach dem Vorbringen der Bf. wegen Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 4 Beghal gg. das Vereinigte Königreich NLMR 1/2019-EGMR des Fehlens einer Verpflichtung des kontrollierenden als geeignet an, die ansonsten unzureichenden Siche- Beamten, einen »begründeten Verdacht« darzulegen, rungen, die für die Anwendung der Schema 7-Regeln gel- schwierig oder gar unmöglich nachzuweisen, dass die ten, auszugleichen. Befugnis unangemessen ausgeübt wurde. Der GH hat in Gillan und Quinton/GB ein ähnliches Argument akzep- tiert und festgestellt, dass das Recht [...], eine Anhaltung c. Schlussfolgerung und Durchsuchung im Wege einer gerichtlichen Über- (109) Der GH gelangt zu dem Ergebnis, dass die Befug- prüfung oder einer Schadenersatzklage anzufechten, nis zur Überprüfung von Personen gemäß Schema 7 des klare Grenzen hatte. TACT zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bf. im Jänner 2011 (104) Diese Grenzen scheinen hinsichtlich einer Anfech- am Flughafen East Midlands angehalten wurde, weder tung von Schema 7-Befugnissen im Wege einer gerichtli- ausreichend umschrieben noch Gegenstand angemes- chen Überprüfung gleichermaßen relevant zu sein. [...] sener rechtlicher Sicherungen gegen Willkür war. Wäh- (105) Es scheint, dass es das Fehlen einer Verpflich- rend er das Fehlen einer Voraussetzung des »begründe- tung seitens des kontrollierenden Beamten, einen ten Verdachts« nicht alleine für ausschlaggebend [...] »begründeten Verdacht« darzulegen, für Personen hält, ist der GH unter Berücksichtigung auch der Tat- schwierig gemacht hat, die Rechtmäßigkeit der Ent- sache, dass die Überprüfung bis zu neun Stunden dau- scheidung über die Ausübung der Befugnisse gericht- ern konnte, während der die Person ohne ein Recht auf lich überprüfen zu lassen. Begleitung durch einen Anwalt zur Beantwortung von Fragen gezwungen war, und der eingeschränkten Mög- lichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Ausübung der Befugnis, der Meinung, dass die Schema 7-Befug- v. Unabhängige Aufsicht über den Gebrauch der Befugnisse (106) Die Verwendung der Befugnisse ist Gegenstand der nisse nicht »gesetzlich vorgesehen« waren. Folglich hat unabhängigen Aufsicht durch den Independent Reviewer eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden (ein- of Terrorism Legislation. Der Independent Reviewer, den es stimmig). seit den späten 1970er Jahren gibt, ist eine vom Innen- und vom Finanzministerium für eine verlängerbare II. Zur behaupteten Verletzung von Art. 5 EMRK Periode von drei Jahren bestellte, unabhängige Person, deren Aufgabe es ist, dem Innenminister und dem Parla- (113) [...] Da dieser Beschwerdepunkt auf denselben ment über die Anwendung des Antiterror-Rechts im Ver- Tatsachen beruht wie jener unter Art. 8 EMRK, muss er einigten Königreich zu berichten. Diese Berichte werden ebenfalls für zulässig erklärt werden (einstimmig). Aller- dem Parlament vorgelegt, um die Öffentlichkeit zu infor- dings erachtet es der GH angesichts der Feststellungen mieren und zur politischen Debatte [...] beizutragen. Die zu Art. 8 EMRK nicht für notwendig zu prüfen, ob es im Bedeutung seiner Rolle liegt in der völligen Unabhängig- vorliegenden Fall auch zu einer Verletzung von Art. 5 keit von der Regierung, verbunden mit einem auf einer EMRK gekommen ist (einstimmig). sehr hohen Sicherheitsstufe beruhenden Zugang zu geheimen und sensiblen Informationen über die natio- III. Zur behaupteten Verletzung von Art. 6 EMRK nale Sicherheit sowie zu den involvierten Mitarbeitern. (107) Die Aufsicht durch den Independent Reviewer (114) Die Bf. brachte vor, die Ausübung der polizeili- sollte daher nicht unterschätzt werden. Dennoch han- chen Befugnisse, sie dazu zu zwingen, möglicherweise delt es sich unvermeidbarer Weise um ad hoc-Beurtei- belastende Antworten zu geben, ohne zuvor eine wirksa- lungen und sofern er eine Auswahl an Vernehmungs- me Zusicherung erhalten zu haben, dass ihre Antworten protokollen überprüfen kann, ist er nicht in der Lage, in einem Strafverfahren nicht gegen sie verwendet wer- die Rechtmäßigkeit des Zwecks der Anhaltung zu beur- den könnten, habe ihre durch Art. 6 EMRK geschützten teilen. Auch wenn diese Berichte auf der höchsten Rechte verletzt. Ebene studiert werden (die Regierung veröffentlicht (119) Wie der GH wiederholt ausgesprochen hat, gilt ihre förmliche Antwort auf diese jährlichen Berichte), der von Art. 6 Abs. 1 EMRK gewährte Schutz für eine Per- wurde außerdem eine Reihe von wichtigen Empfehlun- son, gegen die eine »strafrechtliche Anklage« im autono- gen nicht umgesetzt [...]. Insbesondere hat der Indepen- men Sinn, der diesem Begriff nach der EMRK zukommt, dent Reviewer wiederholt die Einführung der Voraus- erhoben wurde. Eine »strafrechtliche Anklage« liegt vor, setzung eines Verdachts für die Ausübung bestimmter sobald eine Person von der zuständigen Behörde offizi- Schema 7-Befugnisse gefordert [...] und kritisiert, dass ell über einen Vorwurf in Kenntnis gesetzt wird, sie habe unter Druck gegebene Antworten nicht ausdrücklich für eine Straftat begangen, oder sobald sich Handlungen, im Strafverfahren nicht verwertbar erklärt wurden. [...] die von den Behörden wegen des gegen sie bestehenden (108) Auch wenn die Aufsicht durch den Independent Verdachts ergriffen werden, wesentlich auf ihre Situati- Reviewer von erheblichem Wert ist, sieht sie der GH nicht on auswirken. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 1/2019-EGMR Beghal gg. das Vereinigte Königreich 5 (120) Daher können beispielsweise eine wegen des gesagt, dass sie nicht festgenommen war und die Polizis- Verdachts der Begehung einer Straftat festgenommene ten sie nicht für eine Terroristin hielten. Zudem waren Person, ein über seine Beteiligung an strafbaren Hand- die ihr gestellten Fragen genereller Art und sie bezogen lungen befragter Verdächtiger oder eine [...] formell sich nicht auf irgendeine Straftat. [...] Auch wenn der GH angeklagte Person als »einer Straftat angeklagt« ange- nicht ausschließen kann, dass [die Schema 7-Befugnis] sehen werden und sich auf den Schutz von Art. 6 EMRK in einer Weise ausgeübt werden kann, die Art. 6 EMRK berufen. Es ist ungeachtet ihrer chronologischen Abfol- anwendbar macht, gibt es keinen Hinweis darauf, dass ge das tatsächliche Eintreten des ersten der genannten dies im vorliegenden Fall geschah. Ereignisse, das die Anwendung von Art. 6 EMRK in sei- nem strafrechtlichen Aspekt auslöst. (122) In Anbetracht dessen ist der GH nicht der Ansicht, dass Art. 6 EMRK durch die Überprüfung der Bf. (121) Keines dieser Ereignisse trat im vorliegenden gemäß Schema 7 des TACT auf den Plan gerufen wurde. Fall ein. Die Bf. wurde weder festgenommen noch einer Eine Prüfung der [...] Beschwerde hinsichtlich des Feh- (im Zusammenhang zu Terrorismus stehenden) Straftat lens von Garantien betreffend die nachfolgende Verwen- angeklagt. Auch wenn die Befragung dem Zweck dien- dung des bei der Befragung gewonnenen Materials ist te festzustellen, ob sie an der Ausführung oder Vorberei- nach Ansicht des GH nicht notwendig. [...] tung von oder Anstiftung zu Terrorakten beteiligt gewe- (123) Folglich muss der sich auf Art. 6 EMRK beziehen- sen zu sein scheint, kann dies für sich alleine nicht Art. 6 de Beschwerdepunkt als ratione materiae unvereinbar EMRK auf den Plan rufen. Zunächst erforderte die Sche- mit den Bestimmungen der Konvention [...] [und somit ma 7-Befugnis nicht, dass die Polizeibeamten einen als unzulässig] zurückgewiesen werden (einstimmig). »begründeten Verdacht« hatten, sie wäre an der Aus- führung oder Vorbereitung von oder Anstiftung zu Ter- rorakten beteiligt. Die bloße Tatsache, dass sie für eine IV. Entschädigung nach Art. 41 EMRK Überprüfung ausgewählt wurde, kann nicht als Hin- Die Feststellung einer Verletzung stellt für sich eine aus- weis darauf angesehen werden, dass sie selbst verdäch- reichende gerechte Entschädigung für immateriellen tigt wurde, an einer Straftat beteiligt zu sein. Ganz im Schaden dar; € 25.000,– für Kosten und Auslagen (ein- Gegenteil wurde ihr von den Polizisten ausdrücklich stimmig). Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag
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