NLMR 5/2019-EGMR 1 © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Übersetzung wurde bereits in Newsletter Menschenrech- te 2019/5 veröffentlicht] Die erneute Veröffentlichung wurde allein für die Aufnahme in die HUDOC-Datenbank des EGMR gestattet. Diese Übersetzung bindet den EGMR nicht. © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Translation already published in Newsletter Menschen- rechte 2019/5] Permission to republish this translation has been granted for the sole purpose of its inclusion in the Court's database HUDOC. This translation does not bind the Court. © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Traduction déjà publiée dans Newsletter Menschenrechte 2019/5] L’autorisation de republier cette traduction a été accordée dans le seul but de son inclusion dans la base de données HUDOC de la Cour. La présente traduction ne lie pas la Cour. López Ribalda u.a. gg. Spanien – 1874/13, 8567/13 Urteil vom 17.10.2019, Große Kammer Sachverhalt Die fünf Bf. waren bei einer Supermarktkette als Kas- sierinnen bzw. Verkäuferinnen angestellt. Nachdem es zu Fehlbeständen in der Höhe von mehreren tau- send Euro gekommen war, installierte ihr Arbeitgeber am 15.6.2009 Überwachungskameras. Einige sichtba- re Kameras waren auf die Ein- und Ausgänge des Super- markts gerichtet. Daneben fokussierten nicht sichtbare Kameras auf die Kassen, um das Verhalten der Angestell- ten zu überwachen. Das Personal wurde lediglich über die Anbringung der sichtbaren Kameras informiert. Die nicht sichtbaren Geräte wurden hingegen auch gegen- über dem Betriebsrat verschwiegen. Am 25. bzw. 29.6.2009 wurden alle des Diebstahls verdächtigen Angestellten zu individuellen Gesprä- chen vorgeladen. Während dieser Treffen räumten die Bf. in Gegenwart einer Gewerkschaftsvertreterin und des rechtlichen Vertreters des Unternehmens ein, sich an Diebstählen beteiligt zu haben. Die Dritt-, Viert- und FünftBf. unterzeichneten Vergleichsvereinbarun- gen, wonach sie ihre Entlassung nicht anfechten wür- den, während der Arbeitgeber im Gegenzug erklärte, auf Strafanzeigen zu verzichten. Daraufhin wurden sie noch am selben Tag entlassen. Wie auf den Videoauf- zeichnungen zu erkennen war, hatten es die Bf. Kunden und Kollegen gestattet, das Geschäft mit nicht bezahl- ten Waren zu verlassen. Zudem hatten sie nach erfolg- tem Einscannen von Waren an der Kasse die Verkäu- fe wieder storniert. Einige von ihnen hatten auch selbst Waren gestohlen. Alle fünf Bf. bekämpften ihre Entlassungen als unfair, wobei sie sich insbesondere gegen die Verwendung der durch die Videoüberwachung erlangten Bilder als Beweise aussprachen. Das Arbeitsgericht erklärte die Entlassungen für gerechtfertigt. Die Verwendung der Videoaufzeichnungen hätte Art. 20 des Arbeitnehmerge- setzes entsprochen, wonach ein Arbeitgeber jene Überwa- chungsmaßnahmen ergreifen könne, die ihm zur Über- prüfung der Einhaltung der Arbeitspflichten angemessen erschienen, solange er dabei die Menschenwürde achte. Im Fall eines begründeten Verdachts des Diebstahls wäre nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ein Eingriff in die Privatsphäre gerechtfertigt. Im Fall der Dritt-, Viert- und FünftBf. befasste sich das Arbeits- gericht in erster Linie mit den Vergleichsvereinbarun- gen. Da es keine Anzeichen für irgendeine Ausübung von Druck erkannte und daher annahm, dass die Bf. die Erklä- rungen freiwillig unterzeichnet hatten, wurden diese für gültig befunden. Da das Arbeitsgericht die Entlassungen daher als gerechtfertigt ansah, erübrigte sich ein Einge- hen auf die Zulässigkeit der Videoüberwachung. Das Obergericht Kataloniens bestätigte diese Urteile. Es erachtete die Videoüberwachung als verhältnismäßig Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 2 López Ribalda u.a. gg. Spanien NLMR 5/2019-EGMR und sah in der Verletzung der Verpflichtung, die Arbeit- auf den Kassenbereich des Supermarkts und dessen nehmerinnen vorab darüber zu informieren, keinen Umgebung gerichtet. Während die Videoüberwachung Grund, die Aufzeichnungen nicht als Beweis zuzulassen. nicht individuell auf die Bf. abzielte, ist unbestritten, Sowohl die dagegen erhobenen Kassationsbeschwerden dass die ersten drei Bf., die hinter den Kassen arbeite- als auch die amparo-Beschwerden an das Verfassungsge- ten, während ihres gesamten Arbeitstags gefilmt werden richt wurden für unzulässig erklärt. konnten, während die ViertBf. und die FünftBf. gefilmt wurden, wenn sie sich in diesem Bereich bewegten. (93) Was die Frage betrifft, ob die Bf. eine legitime Erwartung hatten, dass ihr Privatleben geschützt und geachtet würde, bemerkt der GH, dass ihr Arbeitsplatz, Rechtsausführungen Die Bf. behaupteten eine Verletzung von Art. 8 EMRK ein Supermarkt, der Öffentlichkeit offen stand, und (hier: Recht auf Achtung des Privatlebens) und von Art. 6 dass ihre dort gefilmten Aktivitäten, nämlich das Ent- Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren). gegennehmen der Bezahlung für die Einkäufe der Kun- den, nicht von intimer oder privater Art waren. Ihre Erwartung hinsichtlich des Schutzes ihres Privatlebens war daher notwendigerweise eingeschränkt. Allerdings kann die systematische und permanente Aufzeichnung von Bildern identifizierter Personen und die folgen- I. Vorfragen 1. Locus Standi (71) Wie der GH bemerkt, verstarb die ZweitBf. [...] am de Verarbeitung der so aufgezeichneten Bilder selbst 25.10.2018, während die Rechtssache vor der GK anhän- an öffentlichen Orten Fragen betreffend das Privatle- gig war. Ihr Ehemann und Erbe [...] äußerte den Wunsch, ben der betroffenen Personen aufwerfen. Im vorliegen- das Verfahren vor dem GH fortzusetzen. den Fall [...] sah das innerstaatliche Recht einen formel- (73) [...] Da der Erbe der ZweitBf. ein ausreichendes len und ausdrücklichen gesetzlichen Rahmen vor, der Interesse an der fortgesetzten Prüfung der Beschwerde eine für eine Videoüberwachung verantwortliche Per- hat, anerkennt der GH seine Fähigkeit, an deren Stelle son verpflichtete, selbst an einem öffentlichen Ort die zu handeln (einstimmig). durch ein solches System überwachten Personen vorab zu informieren. Zudem waren die Bf. über die Installati- on von anderen Überwachungskameras im Supermarkt durch ihren Arbeitgeber informiert worden [...]. Unter 2. Gegenstand der Rechtssache vor der GK (76) Die an die GK verwiesene Rechtssache umfasst diesen Umständen hatten die Bf. eine legitime Erwar- alle Aspekte der von der Kammer für zulässig erklärten tung, nicht in anderen Bereichen des Geschäfts einer Beschwerde und ist nicht auf die schwerwiegende Frage Videoüberwachung unterworfen zu werden, ohne vorab von allgemeiner Bedeutung [...] beschränkt, im Hinblick darüber informiert worden zu sein. auf welche der Antrag auf Verweisung [...] angenommen (94) Was die Verarbeitung und Verwendung der Video- wurde [...]. Folglich wird sich die Prüfung der GK im vor- aufzeichnungen betrifft, stellt der GH fest, dass sie von liegenden Fall auf alle Vorbringen unter Art. 6 und Art. 8 einigen für den Arbeitgeber der Bf. tätigen Personen EMRK beziehen, die von der Kammer für zulässig erklärt angesehen wurden, noch bevor die Bf. von deren Exis- wurden. tenz erfahren hatten. Zudem bildeten sie die Grundlage für ihre Entlassung und wurden im Verfahren vor dem Arbeitsgericht als Beweise verwendet. II. Zur behaupteten Verletzung von Art. 8 EMRK (95) Angesichts dieser Überlegungen erachtet der GH (77) Die Bf. brachten vor, die Entscheidung ihres Arbeit- Art. 8 EMRK im vorliegenden Fall für anwendbar. nehmers, sie zu entlassen, hätte auf Aufnahmen beruht, die durch eine in Verletzung ihres Rechts auf Achtung des Privatlebens erfolgte Videoüberwachung erlangt worden wären. Indem die innerstaatlichen Gerichte sich geweigert hätten, diese Entlassungen für ungültig 2. Vereinbarkeit mit Art. 8 EMRK a. Allgemeine Grundsätze zu den positiven Verpflichtungen zu erklären, hätten sie ihre Pflicht verletzt, dieses Recht (109) [...] Die Videoüberwachung [...] wurde vom Arbeit- zu schützen. [...] geber der Bf., einem Privatunternehmen, durchge- führt und kann daher nicht als Eingriff einer staatli- chen Behörde in die Ausübung eines Konventionsrechts geprüft werden. [...] 1. Anwendbarkeit von Art. 8 EMRK (92) [...] Die Bf. wurden einer Videoüberwachung am (111) [...] Die Beschwerde muss daher aus dem Blick- Arbeitsplatz unterzogen, die von ihrem Arbeitgeber ver- winkel der positiven Verpflichtungen des Staates unter anlasst wurde und zehn Tage dauerte. Die Kameras waren Art. 8 EMRK geprüft werden. [...] Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 5/2019-EGMR López Ribalda u.a. gg. Spanien 3 (112) Die Wahl der Mittel, mit denen die Vereinbarkeit chungsmaßnahmen ihrer Art nach [in die Privatsphä- mit Art. 8 EMRK im Bereich der Beziehungen zwischen re] eindringen. Solche Garantien können unter anderem Privatpersonen sichergestellt werden soll, fällt grundsätz- die Form von Informationen der Angestellten über die lich in den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten. [...] Installation und den Umfang der Überwachung, der (114) Was [...] die Überwachung von Arbeitnehmern Bekanntgabe einer solchen Maßnahme gegenüber am Arbeitsplatz betrifft, hat der GH die Ansicht vertre- einem unabhängigen Spruchkörper oder der Möglich- ten, dass es Art. 8 EMRK dem Ermessen der Staaten keit einer Beschwerde annehmen. überlässt zu entscheiden, ob sie spezifische Gesetze (117) Der GH wird sich daher im vorliegenden Fall ver- über die Videoüberwachung oder die Überwachung der gewissern, ob das innerstaatliche Recht und insbeson- privaten und sonstigen Kommunikation von Arbeitneh- dere seine Anwendung durch die Arbeitsgerichte, die mern erlassen. Allerdings hat er betont, dass die natio- den Fall der Bf. prüften, bei der Abwägung der wider- nalen Behörden ungeachtet des Ermessens des Staates streitenden Interessen dem Recht auf Achtung ihres Pri- bei der Wahl der angemessensten Mittel zum Schutz der vatlebens ausreichenden Schutz gewährten. fraglichen Rechte sicherstellen müssen, dass die Ein- führung von das Recht auf Achtung des Privatlebens oder der Korrespondenz seiner Arbeitnehmer berühren- den Überwachungsmaßnahmen durch einen Arbeitge- b. Anwendung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall ber verhältnismäßig ist und von angemessenen und aus- (118) Im vorliegenden Fall verlangten die positiven Ver- reichenden Garantien gegen Missbrauch begleitet wird. pflichtungen des Staates nach Art. 8 EMRK von den (115) Im Urteil Bărbulescu/RO legte der GH eine Reihe innerstaatlichen Behörden, einen gerechten Ausgleich von Anforderungen dar, die jede Überwachung der Kor- zwischen zwei widerstreitenden Interessen zu treffen, respondenz oder der Kommunikation von Arbeitneh- nämlich einerseits dem Recht der Bf. auf Achtung ihres mern erfüllen muss, um mit Art. 8 EMRK vereinbar zu Privatlebens und andererseits der Möglichkeit ihres sein. [...] Arbeitgebers, den Schutz seines Eigentums und das rei- (116) Nach Ansicht des GH sind die in Bărbulescu/RO bungslose Funktionieren seines Unternehmens sicher- dargelegten Grundsätze [...] mutatis mutandis übertrag- zustellen [...]. bar auf [...] die Durchführung einer Videoüberwachung (119) [...] Das spanische Recht sah [...] einen regulato- am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber. Diese Kriteri- rischen Rahmen vor, der auf den Schutz des Privatlebens en müssen unter Berücksichtigung der Besonderhei- von Arbeitnehmern in Situationen wie jener des vorlie- ten des Arbeitsverhältnisses und der Entwicklung neuer genden Falls abzielte. So sah das Datenschutzgesetz [...] Technologien [...] angewendet werden. [...] Um die Ver- eine Reihe von Garantien und Voraussetzungen vor, die hältnismäßigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen von jeder Videoüberwachung und der anschließenden am Arbeitsplatz sicherzustellen, sollten die innerstaat- Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllt werden lichen Gerichte bei der Abwägung der widerstreitenden mussten. [...] Zudem verlangten die geltenden Regeln Interessen die folgenden Faktoren berücksichtigen: von den innerstaatlichen Gerichten, alle Beweise auszu- (i) Ob der Arbeitnehmer vorab über die Möglichkeit schließen, die in Verletzung eines Grundrechts erlangt der Videoüberwachung und über deren Einführung worden waren. [...] informiert wurde. [...] (120) [...] Im vorliegenden Fall geht es [...] somit nicht (ii) Den Umfang der Überwachung durch den Arbeit- um den regulatorischen Rahmen [...]. Tatsächlich haben geber und den Grad des Eindringens in die Privatsphäre die Bf. nicht die Angemessenheit dieses Rahmens in der Arbeitnehmer. [...] Frage gestellt, sondern vorgebracht, dass die Konventi- (iii) Ob der Arbeitgeber legitime Gründe vorgebracht onsverletzung gerade durch die Weigerung der Arbeits- hat, um die Überwachung und deren Ausmaß zu recht- gerichte verursacht worden wäre, aus dem Versäumnis fertigen. [...] des Arbeitgebers, seiner aus dem innerstaatlichen Recht (iv) Ob es möglich gewesen wäre, ein Überwachungs- erwachsenden Informationspflicht nachzukommen, die system einzurichten, das auf weniger stark in die Pri- angemessenen Schlüsse zu ziehen. vatsphäre eindringenden Methoden und Maßnahmen beruht. [...] (121) Dementsprechend wird der GH überprüfen, wie die innerstaatlichen Gerichte [...] mit der Beschwerde (v) Die Konsequenzen der Überwachung für den der Bf. umgegangen sind, ihr Recht auf Achtung des Pri- Arbeitnehmer, der ihr unterworfen ist. Berücksichtigt vatlebens am Arbeitsplatz sei verletzt worden, und ob werden sollte vor allem, wofür die Ergebnisse der Über- ihnen andere innerstaatliche Rechtsbehelfe [...] ange- wachung vom Arbeitgeber verwendet wurden und ob messenen Schutz gewähren hätten können. [dies den] angegebenen Zielen [entspricht]. (122) [...] Die Arbeitsgerichte erkannten die verschie- (vi) Ob den Arbeitnehmern angemessene Garanti- denen Interessen, die auf dem Spiel standen, und bezo- en gewährt wurden, insbesondere wenn die Überwa- gen sich ausdrücklich auf das Recht der Bf. auf Ach- Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 4 López Ribalda u.a. gg. Spanien NLMR 5/2019-EGMR tung ihres Privatlebens und auf den zwischen diesem (126) Was den zeitlichen Umfang der Maßnahme Interesse und den Interessen des Arbeitgebers [...] zu betrifft, bemerkt der GH [...], dass sie tatsächlich zehn treffenden Ausgleich [...]. Der GH wird sich daher ver- Tage dauerte und beendet wurde, sobald die verantwort- gewissern, ob diese Gerichte bei der Abwägung dieser lichen Arbeitnehmer identifiziert worden waren. Die Interessen die oben [Rn. 116] aufgelisteten Faktoren Dauer der Überwachung erscheint daher für sich selbst berücksichtigten. nicht exzessiv. Schließlich sahen nur der Manager des (123) Die innerstaatlichen Gerichte stellten zunächst Supermarkts, der Rechtsvertreter des Unternehmens fest [...], dass die Installation der Videoüberwachung und die Gewerkschaftsvertreterin die [...] Aufnahmen, durch legitime Gründe gerechtfertigt war, nämlich bevor die Bf. selbst informiert wurden. Angesichts dieser den Verdacht [...], dass Diebstähle begangen worden Faktoren vertritt der GH die Ansicht, dass das Eindrin- waren. Sie berücksichtigten auch das legitime Interes- gen in die Privatsphäre der Bf. keinen schwerwiegenden se des Arbeitgebers an Maßnahmen zur Entdeckung Grad erreichte. und Bestrafung jener, die für die Verluste verantwort- (127) Die Konsequenzen der umstrittenen Überwa- lich waren, um den Schutz seines Eigentums und das chung erachtet der GH als erheblich, weil die betroffe- reibungslose Funktionieren seines Unternehmens zu nen Arbeitnehmerinnen aufgrund der dadurch erlang- gewährleisten. ten Aufnahmen entlassen wurden. Dennoch stellt er fest (124) Sodann befassten sich die innerstaatlichen [...], dass die Videoaufnahmen vom Arbeitgeber für kei- Gerichte mit dem Umfang der Überwachung und dem nen anderen Zweck verwendet wurden als für die Entde- Grad des Eindringens in die Privatsphäre der Bf., wobei ckung jener, die für den festgestellten Verlust von Waren sie feststellten, dass die Maßnahme hinsichtlich der verantwortlich waren, und für das Ergreifen von Diszipli- erfassten Bereiche und Angestellten beschränkt war – narmaßnahmen gegen diese. da die Kameras nur den Kassenbereich abdeckten, wo (128) Wie die innerstaatlichen Gerichte zudem fest- sich die Verluste wahrscheinlich ereigneten – und dass stellten, gab es keine anderen Mittel, mit denen das ver- ihre Dauer nicht über das hinausging, was zur Bestäti- folgte legitime Ziel erreicht hätte werden können [...]. gung des Diebstahlsverdachts notwendig war. Diese Ein- Auch wenn eine eingehendere Prüfung der Möglich- schätzung kann nach Ansicht des GH nicht als unver- keit des Einsatzes weniger stark in das Privatleben der nünftig angesehen werden. Wie er feststellt, erfasste die Arbeitnehmerinnen eingreifender Maßnahmen [...] Überwachung nicht den gesamten Markt, sondern zielte durch die innerstaatlichen Gerichte wünschenswert nur auf den Bereich rund um die Kassen ab [...]. Die drei gewesen wäre, muss der GH feststellen, dass das Aus- Bf., die als Kassierinnen arbeiteten, wurden tatsächlich maß der vom Arbeitgeber festgestellten Verluste auf während ihres gesamten Arbeitstags von Kameras über- die Begehung von Diebstählen durch eine Reihe von wacht. Aufgrund ihrer Tätigkeit innerhalb des Unter- Personen hinwies und die Information aller Angestell- nehmens konnten sie sich diesen Aufnahmen nicht ten wahrscheinlich den Zweck der Videoüberwachung entziehen, die auf alle im Kassenbereich tätigen Ange- untergraben hätte, der darin bestand [...], die für die stellten abzielten und permanent und ohne Einschrän- Diebstähle Verantwortlichen zu entdecken und Bewei- kung betrieben wurden. [...] Die ViertBf. und die FünftBf. se gegen sie [...] zu sammeln. wurden immer dann gefilmt, wenn sie den Kassenbe- reich durchquerten. (129) Wie der GH weiters anmerkt, sah das inner- staatliche Recht eine Reihe von Garantien vor, die einen (125) Zugleich ist zu betonen, dass die Bf. ihre Pflich- unangemessenen Eingriff in die Rechte von Personen ten an einem Ort erfüllten, der öffentlich zugänglich war verhindern sollten, deren persönliche Daten gesammelt und ständigen Kontakt mit Kunden mit sich brachte. und verarbeitet wurden. [...] In diesem Kontext ist es nach Ansicht des GH geboten, (130) Was schließlich die Frage betrifft, ob die Bf. bei der Analyse der Verhältnismäßigkeit einer Video- über die Installation der Videoüberwachung informiert überwachungsmaßnahme im Lichte des Schutzes der wurden, bemerkt der GH, dass [...] zwei Arten von Kame- Privatsphäre, die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise ras [...] installiert worden waren: einerseits auf die Ein- erwarten kann, hinsichtlich der verschiedenen Orte zu und Ausgänge des Supermarkts gerichtete sichtba- unterscheiden, an denen die Überwachung stattfand. re Kameras, über die der Arbeitgeber die Angestellten Diese Erwartung ist sehr hoch an Orten, die ihrer Natur informiert hatte, und andererseits auf die Kassenberei- nach privat sind, wie Toiletten oder Umkleidekabinen, che gerichtete versteckte Kameras, über die weder die wo ein erhöhter Schutz oder sogar ein völliges Verbot von Bf. noch die anderen Angestellten informiert worden Videoüberwachung gerechtfertigt ist. Sie bleibt hoch in waren. [...] geschlossenen Arbeitsbereichen wie Büros. Offenkun- (131) [...] Während sowohl das spanische Recht als dig niedriger ist sie an Orten, die für Kollegen oder wie auch die relevanten internationalen und europäischen im vorliegenden Fall die allgemeine Öffentlichkeit ein- Standards nicht die vorherige Zustimmung von Perso- sehbar oder zugänglich sind. nen, die einer Videoüberwachung unterworfen werden Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 5/2019-EGMR López Ribalda u.a. gg. Spanien 5 oder von denen allgemeiner gesagt personenbezogene die Privatsphäre der Bf. verhältnismäßig war. Während Daten erhoben werden, zu verlangen scheinen, legen er die Behauptung nicht akzeptieren kann, dass gene- diese Regeln fest, dass es grundsätzlich notwendig ist, rell der leiseste Verdacht einer Veruntreuung oder sons- die betroffenen Personen eindeutig und vor der Umset- tiger Verfehlungen durch Arbeitnehmer die Installati- zung vom Bestehen und den Bedingungen einer sol- on einer verdeckten Videoüberwachung rechtfertigen chen Datensammlung zu informieren, wenn auch nur könne, kann das Bestehen eines stichhaltigen Verdachts in einer allgemeinen Art. Die Anforderung der Trans- der Begehung schwerer Verfehlungen und das Aus- parenz und das daraus folgende Recht auf Information maß der festgestellten Verluste im vorliegenden Fall als sind nach Ansicht des GH fundamental, insbesondere gewichtige Rechtfertigung erscheinen. Dies gilt umso im Kontext von Arbeitsverhältnissen, wo der Arbeitge- mehr in einer Situation, in der das reibungslose Funk- ber erhebliche Macht über die Angestellten ausübt und tionieren eines Unternehmens nicht nur durch den Ver- jeder Missbrauch dieser Macht vermieden werden soll- dacht eines Fehlverhaltens eines einzelnen Angestell- te. Er möchte jedoch betonen, dass die Information der ten gefährdet ist, sondern vielmehr durch den Verdacht überwachten Person und deren Umfang nur eines der eines abgesprochenen Handelns mehrerer Arbeitneh- Kriterien sind, die bei der Beurteilung der Verhältnismä- mer, da dies eine allgemeine Atmosphäre des Misstrau- ßigkeit einer derartigen Maßnahme in einem konkre- ens am Arbeitsplatz schafft. ten Fall berücksichtigt werden müssen. Wenn es aller- (135) Zudem standen den Bf. [...] andere Rechtsbehel- dings an einer solchen Information fehlt, werden die fe zur Verfügung [...]. Die Bf. hätten sich bei der Daten- sich aus den anderen Kriterien ergebenden Garantien schutzbehörde über das Versäumnis ihres Arbeitgebers umso wichtiger sein. beschweren können, seiner Verpflichtung zur Vorabin- (132) Im vorliegenden Fall [...] führten die Arbeits- formation [...] nachzukommen. Die Behörde hatte die gerichte [...] eine detaillierte Abwägung zwischen dem Befugnis, die behauptete Rechtsverletzung zu untersu- Recht der Bf. auf Achtung ihres Privatlebens auf der chen und eine Geldbuße gegen die verantwortliche Per- einen Seite und dem Interesse des Arbeitgebers an der son zu verhängen. Sie hätten sich auch an die allgemei- Sicherstellung des Schutzes seines Eigentums und des nen Gerichte wenden können, um Schadenersatz für reibungslosen Funktionierens seines Unternehmens die behauptete Verletzung des Datenschutzgesetzes zu auf der anderen Seite durch. Die Verhältnismäßigkeits- erlangen. [...] kriterien, die in der Rechtsprechung des Verfassungs- (136) Das innerstaatliche Recht stellte den Bf. somit gerichts entwickelt und im vorliegenden Fall angewen- andere Rechtsbehelfe zur Verfügung, mit denen der spe- det wurden, ähneln jenen, die der GH in seiner eigenen zifische Schutz der personenbezogenen Daten gewähr- Judikatur entwickelt hat. Die innerstaatlichen Gerichte leistet wurde. Sie entschieden sich jedoch, keinen dieser überprüften demnach, ob die Videoüberwachung durch Rechtsbehelfe zu nutzen. [...] ein legitimes Ziel gerechtfertigt war und ob die zu die- sem Zweck ergriffenen Maßnahmen angemessen und sichts der erheblichen Garantien, die das spanische verhältnismäßig waren [...]. Recht vorsieht, [...] und dem Gewicht der die Videoüber- (137) Unter diesen Umständen gelangt der GH ange- (133) Zugegebenermaßen berücksichtigten die wachung rechtfertigenden Überlegungen [...] zu dem Arbeitsgerichte nicht das von den Bf. behauptete Ver- Schluss, dass es die nationalen Behörden nicht verab- säumnis, sie wie von § 5 des Datenschutzgesetzes ver- säumt haben, ihren positiven Verpflichtungen nach langt vorab zu informieren, da sie diese Angelegenheit Art. 8 EMRK zu entsprechen [...]. Folglich hat keine Ver- als irrelevant und nicht als geeignet ansahen, die Ver- letzung von Art. 8 EMRK stattgefunden (14:3 Stimmen; hältnismäßigkeit der Maßnahme [...] in Frage zu stellen gemeinsames abweichendes Sondervotum von Richter de [...]. Angesichts der Bedeutung, die dem Recht auf Infor- Gaetano, Richterin Yudkivska und Richter Grozev). mation in solchen Fällen zukommt, konnte das Fehlen einer vorab erfolgten Information nach Ansicht des GH III. Zur behaupteten Verletzung von Art. 6 EMRK nur durch eine vorrangige Notwendigkeit gerechtfertigt werden, die sich auf den Schutz erheblicher öffentlicher (138) Die Bf. brachten [...] vor, die Arbeitsgerichte hätten oder privater Interessen bezieht. Aufnahmen als Beweise zugelassen und verwertet, die (134) Unter den spezifischen Umständen des vor- in Verletzung ihres Rechts auf Achtung des Privatlebens liegenden Falls findet der GH allerdings unter beson- erlangt worden wären. derer Berücksichtigung des Grads des Eindringens in (139) Die DrittBf., die ViertBf. und die FünftBf. die Privatsphäre der Bf. und der legitimen Gründe für behaupteten zudem, ihr Recht auf ein faires Verfahren die Installation der Videoüberwachung, dass sich die wäre auch durch die Anerkennung der Gültigkeit ihrer Arbeitsgerichte ohne Überschreitung des den nationa- Vergleichsvereinbarungen verletzt worden, die sie auf- len Instanzen zukommenden Ermessensspielraums auf grund einer arglistigen Täuschung durch ihren Arbeit- den Standpunkt stellen konnten, dass der Eingriff in geber unterzeichnet hätten. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 6 López Ribalda u.a. gg. Spanien NLMR 5/2019-EGMR Beweis die Fairness des Verfahrens insgesamt untergra- ben hat. 1. Allgemeine Grundsätze (149) [...] Art. 6 EMRK enthält keine Regeln über die (155) [...] Die Bf. hatten im Verfahren vor den Arbeits- Zulässigkeit von Beweisen. Deren Regelung ist in erster gerichten Zugang zu den Aufnahmen [...] und konnten Linie Sache des nationalen Rechts. [...] ihre Echtheit bestreiten und sich gegen ihre Verwen- (150) Es ist daher grundsätzlich nicht die Aufgabe des dung als Beweismittel verwehren. [...] [Die Arbeitsgerich- GH zu entscheiden, ob bestimmte Arten von Beweisen – te] stellten fest, dass die Videoüberwachung [...] nicht in wie zum Beispiel Beweise, deren Erlangung dem inner- Verletzung des Rechts der Bf. auf Achtung des Privatle- staatlichen Recht widersprach – zulässig sein können. bens durchgeführt worden war. Sie stellten weiters fest, Die zu beantwortende Frage ist, ob das Verfahren ins- dass die Aufnahmen [...] nicht die einzigen Beweismit- gesamt, einschließlich der Art der Erlangung der Bewei- tel [...] waren. se, fair war. Dies schließt eine Prüfung der fraglichen (156) Was die Qualität der Beweise betrifft, bemerkt Unrechtmäßigkeit und, wo es um die Verletzung eines der GH, dass die Bf. nie die Authentizität oder Genau- anderen Konventionsrechts geht, die Art der festgestell- igkeit der durch die Videoüberwachung erlangten Auf- ten Verletzung mit ein. zeichnungen bestritten, sondern sich hauptsächlich auf (151) [...] Während die Verwendung von Beweisen, das Fehlen einer Vorabinformation über die Installation die durch gegen Art. 3 EMRK verstoßende Maßnahmen der Kameras beriefen. Angesichts der Umstände, unter sichergestellt wurden, immer schwerwiegende Zweifel denen die Aufnahmen erlangt wurden, sieht der GH hinsichtlich der Fairness des Verfahrens aufwirft, muss keinen Grund, an ihrer Authentizität oder Verlässlich- die Frage, ob die Verwendung von in Verletzung von keit zu zweifeln. Seiner Ansicht nach stellten sie solide Art. 8 EMRK oder von innerstaatlichem Recht erlang- Beweise dar, die nicht unbedingt durch weiteres Materi- ten Informationen das Verfahren insgesamt unfair [...] al untermauert werden mussten. gemacht hat, unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls beurteilt werden [...]. [...] (157) Dennoch möchte der GH anmerken, dass die fraglichen Aufnahmen nicht die einzigen Beweise (152) [...] Die oben dargelegten Grundsätze wurden waren, auf die sich die Feststellungen der innerstaatli- im Kontext von Strafverfahren entwickelt [...]. Dennoch chen Gerichte stützten. [...] Sie bezogen sich auch auf kann der GH [...] bei der Beurteilung der Fairness eines die Aussagen des Supermarktmanagers, des Rechtsver- Zivilverfahrens Anregungen aus den zum strafrechtli- treters des Unternehmens und der Personalvertreterin – chen Aspekt von Art. 6 EMRK entwickelten Grundsät- gegenüber welcher die Bf. ihr Fehlverhalten eingestan- zen ableiten. Nach Ansicht des GH sind die fraglichen den hatten – und den Bericht eines Experten, der die Grundsätze im vorliegenden Fall auf seine Prüfung der aufgezeichneten Bilder mit den Kassenbons verglich. Fairness des Zivilverfahrens anwendbar. [...] Die Kassenbons, die objektive Beweise darstellen, die nicht durch das Ansehen der Aufzeichnungen beein- trächtigt werden können, zeigen, dass eine erhebliche Zahl von Käufen ohne Bezahlung storniert worden war. 2. Anwendung auf den vorliegenden Fall (153) Der GH wird [zunächst] die von allen fünf Bf. Im Hinblick auf die DrittBf., die ViertBf. und die Fünft- behauptete Verletzung von Art. 6 EMRK durch die Zulas- Bf. stützten sich die Gerichte auch auf ihre Anerkennung sung von Aufnahmen der Videoüberwachung als Beweis der Tatsachen in den von ihnen unterzeichneten Ver- prüfen und dann die von der DrittBf., der ViertBf. und gleichsvereinbarungen. Angesichts einer Prüfung der der FünftBf. behauptete Verletzung dieser Bestimmung Gesamtheit dieser Beweise erachteten sie die Tatsachen durch die Anerkennung der von ihnen unterzeichneten als umfassend nachgewiesen. Vergleichsvereinbarungen. (158) Angesichts dieser Überlegungen kommt der GH zu der Ansicht, dass im vorliegenden Fall durch die Ver- wendung der durch die Videoüberwachung erlangten Bilder als Beweis die Fairness des Verfahrens insgesamt nicht untergraben wurde. [Keine Verletzung von Art. 6 a. Heranziehung der Überwachungsbilder als Beweismittel (154) Der GH [...] hat keine Verletzung von Art. 8 EMRK EMRK (einstimmig).] durch die Videoüberwachung [...] festgestellt. Die Bf. brachten allerdings vor [...], dass die Videoüberwa- chung in Missachtung der im nationalen Recht enthal- b. Berücksichtigung der Vergleichsvereinbarungen tenen gesetzlichen Verpflichtung installiert wurde, sie (159) [...] Die innerstaatlichen Gerichte akzeptierten die vorab darüber zu informieren, und dass die Arbeitsge- von [der DrittBf., der ViertBf. und der FünftBf.] unter- richte diese Frage nicht behandelten [...]. Der GH wird zeichneten Vergleichsvereinbarungen aufgrund der daher prüfen, ob die Verwendung der durch die umstrit- Annahme, dass ihre Zustimmung nicht beeinträchtigt tene Videoüberwachung erlangten Aufnahmen als war. Allerdings erachtete das Obergericht im Gegen- Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 5/2019-EGMR López Ribalda u.a. gg. Spanien 7 satz zum Arbeitsgericht [...] diese Vereinbarungen Zulassung als Beweis verwehren. Die innerstaatlichen nicht als Verzicht der Bf. auf ihr Recht auf Zugang zu Gerichte analysierten alle von den Bf. vorgebrachten einem Gericht und prüfte den Fall in der Sache. Es ver- Argumente und vertraten die Ansicht, dass die Umstän- trat die Ansicht, dass die Vereinbarungen die Wirkung de des vorliegenden Falls nicht auf eine Einschüchte- einer eindeutigen Anerkennung der Entscheidung des rung oder Arglist seitens des Arbeitgebers hinwiesen. Arbeitgebers durch die Bf. hatten, ihre Arbeitsverträ- [...] Ihre Feststellungen [...] erscheinen weder willkürlich ge aus den im Entlassungsschreiben genannten Grün- noch offensichtlich unsachlich. [...] den zu beenden. Unter diesen Umständen ist der GH (161) Angesichts dieser Beobachtungen gibt es für der Ansicht, dass sich die von den Bf. vorgebrachte den GH keinen Grund, die Feststellungen der inner- Beschwerde auf die Einschätzung der Verlässlichkeit staatlichen Gerichte hinsichtlich der Gültigkeit und des und des Gewichts von Beweisen durch die innerstaatli- Gewichts der [...] Vergleichsvereinbarungen in Frage zu chen Gerichte bezieht. stellen. Er stellt daher fest, dass es auch in diesem Punkt (160) [...] Die drei Bf. konnten die Gültigkeit der Ver- zu keiner Verletzung von Art. 6 EMRK gekommen ist gleichsvereinbarungen bestreiten und sich gegen deren (einstimmig). Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag
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