NLMR 4/2019-EGMR 1 © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Übersetzung wurde bereits in Newsletter Menschenrech- te 2019/4 veröffentlicht] Die erneute Veröffentlichung wurde allein für die Aufnahme in die HUDOC-Datenbank des EGMR gestattet. Diese Übersetzung bindet den EGMR nicht. © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Translation already published in Newsletter Menschen- rechte 2019/4] Permission to republish this translation has been granted for the sole purpose of its inclusion in the Court's database HUDOC. This translation does not bind the Court. © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Traduction déjà publiée dans Newsletter Menschenrechte 2019/4] L’autorisation de republier cette traduction a été accordée dans le seul but de son inclusion dans la base de données HUDOC de la Cour. La présente traduction ne lie pas la Cour. Mihalache gg. Rumänien – 54012/10 Urteil vom 8.7.2019, Große Kammer Sachverhalt Der Bf. wurde in der Nacht vom 2. zum 3.5.2008 bei einer Am 7.1.2009 wurde von der Staatsanwaltschaft des Autofahrt von der Polizei aufgehalten. Nachdem ein Landgerichts Vrancea als übergeordneter Behörde die Alkoholtest anhand der Atemluft positiv zu sein schien, Entscheidung vom 7.8.2008 von Amts wegen aufgeho- forderten ihn die Beamten auf, sie zum Zweck der ben und die Rechtssache zur Durchführung eines Straf- Abnahme einer Blutprobe in ein Krankenhaus zu beglei- verfahrens an die Staatsanwaltschaft des Amtsgerichts ten. Dies wurde vom Bf. jedoch verweigert. Focşani zurückverwiesen. Nach Ansicht der übergeord- Daraufhin wurde ein Strafverfahren wegen der Ver- neten Staatsanwaltschaft waren die gesetzlichen Vor- weigerung der Abgabe einer Blutprobe eingeleitet. Der aussetzungen für eine Einstellung des Strafverfahrens zuständige Staatsanwalt des Amtsgerichts Focşani ent- angesichts der Schwere der mit der Tat verbundenen schied am 7.8.2008, das Strafverfahren gemäß Art. 10 und Gefährdung nicht gegeben gewesen. 11 der rumänischen StPO iVm. Art. 91 des rumänischen Mit Urteil vom 18.11.2009 wurde der Bf. wegen der StGB einzustellen. Begründend führte er aus, die Tat hätte Verweigerung der Abgabe einer Blutprobe zu einer ein- die vom Gesetz geschützten Rechtsgüter nur geringfügig jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die bedingt nachge- beeinträchtigt und nicht den einer Straftat eigenen Grad sehen wurde. Die dagegen erhobene Berufung wies das der Gefährdung der Gesellschaft erreicht. Zugleich wurde Landgericht Vrancea am 10.2.2010 ab. Seine Nichtig- über den Bf. eine Geldbuße in der Höhe von umgerechnet keitsbeschwerde wurde am 14.6.2010 vom Berufungsge- ca. € 250,– verhängt, die er umgehend beglich. richt Galaţi abgewiesen. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 2 Mihalache gg. Rumänien NLMR 4/2019-EGMR Rechtsausführungen das zweite der Charakter der Straftat und das dritte der Schweregrad der Strafe, die der betroffenen Person Der Bf. behauptete eine Verletzung von Art. 4 7. Prot. droht. Das zweite und das dritte Kriterium sind alterna- EMRK (Doppelbestrafungsverbot), weil er wegen dersel- tiv und nicht unbedingt kumulativ anzuwenden. Dies ben Straftat zweimal strafrechtlich verfolgt und bestraft schließt jedoch einen kumulativen Zugang nicht aus, worden sei. wenn eine gesonderte Analyse jedes einzelnen Kriteri- ums keine klare Schlussfolgerung über das Vorliegen einer strafrechtlichen Anklage zulässt. I. Zulässigkeit (46) Die Beschwerde wirft [...] komplexe Sach- und Rechtsfragen auf und kann daher nicht als offensicht- lich unbegründet [...] zurückgewiesen werden. Da sie a. Rechtliche Klassifikation der Straftat im innerstaatlichen Recht [...] auch nicht aus einem anderen Grund unzulässig ist, (58) [...] Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen muss sie für zulässig erklärt werden (einstimmig). den Bf. mit Anordnung vom 7.8.2008 mit der Begründung ein, dass seine Handlungen, obwohl sie unter das Straf- rechtfielen, keineStraftatbegründenwürden. Sieverhäng- te eine Verwaltungsstrafe gegen ihn. Die Klassifikation im innerstaatlichen Recht ist allerdings nur ein Ausgangs- II. Zur behaupteten Verletzung von Art. 4 7. Prot. EMRK (48) [...] Art. 4 7. Prot. EMRK [...] garantiert, dass nie- punkt und die von ihr gebotenen Hinweise haben nur mand in einem Strafverfahren wegen einer Straftat ver- einen formalen und relativen Wert. Der GH wird daher folgt oder bestraft wird, wegen der er bereits rechtskräf- den tatsächlichen Charakter der innerstaatlichen Bestim- tig verurteilt oder freigesprochen wurde. Der Aspekt der mung, auf der die über den Bf. verhängte Sanktion beruh- Wiederholung des Verfahrens oder der Bestrafung ist te, und deren Schwere genauer analysieren. zentral für das von Art. 4 7. Prot. EMRK angesprochene rechtliche Problem. (49) [...] Der Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 7. Prot. EMRK nennt die drei Komponenten des Grundsatzes des ne bis b. Tatsächlicher Charakter der anwendbaren Bestimmung in idem: die beiden Verfahren müssen einen strafrechtli- (59) Seinem Charakter nach verfolgte [...] der Tatbestand chen Charakter aufweisen (1), sie müssen dieselben Tat- der Verweigerung der Abgabe einer Blutprobe zur Bestim- sachen betreffen (2) und es muss eine Verdopplung des mung der Alkoholisierung [...] Ziele [...] wie den Schutz Verfahrens vorliegen (3). [...] des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, Gesund- heit und legitimen Rechte und Interessen von Verkehrs- teilnehmern, den Schutz öffentlichen und privaten Eigentums und der Umwelt – Werte, die in den Bereich des Schutzes durch das Strafrecht fallen. Die Vorschrif- 1. Hatte das zur Entscheidung vom 7.8.2008 führende Verfahren einen strafrechtlichen Charakter? (50) [...] Mit der Anordnung vom 7.8.2008 stellte die ten [...] waren [...] auf alle Verkehrsteilnehmer anwend- Staatsanwaltschaft das gegen den Bf. wegen der Verwei- bar und nicht nur auf eine Gruppe mit einem speziellen gerung der Abgabe einer Blutprobe zur Bestimmung sei- Status. Die für die Begehung der Straftat [...] festgelegte ner Alkoholisierung eingeleitete Strafverfahren mit der Strafe war schwer – zwischen zwei und sieben Jahren Frei- Feststellung ein, die Handlungen würden keine Straftat heitsstrafe – und sie zielte auf die Bestrafung und Präven- darstellen. Allerdings wurde mit derselben Anordnung tion eines Verhaltens ab, das geeignet war, die gesetzlich [...] eine Geldbuße verhängt, die von der StPO als »admi- geschützten gesellschaftlichen Werte zu untergraben. nistrativ« bezeichnet wird. Um zu bestimmen, ob der (60) Der GH erachtet es auch als wichtig festzustellen, Bf. »bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrens- dass die dem Bf. vorgeworfenen Handlungen, obwohl sie recht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freige- in der Anordnung vom 7.8.2008 nicht als Straftat ange- sprochen« wurde, muss als Erstes entschieden werden, sehen wurden, dennoch in den Anwendungsbereich ob dieses Verfahren iSv. Art. 4 7. Prot. EMRK eine »straf- einer strafrechtlichen Bestimmung fielen. Die Tatsache, rechtliche« Angelegenheit betraf. dass die strafbaren Handlungen, derer der Bf. angeklagt (54) Der GH erinnert daran, dass der Begriff der »straf- wurde, anfänglich angesichts der mit ihnen einherge- rechtlichen Anklage« iSv. Art. 6 Abs. 1 EMRK ein auto- henden geringfügigen Beeinträchtigung eines der straf- nomer ist. Seine ständige Rechtsprechung legt drei rechtlich geschützten Werte [...] als offensichtlich uner- Kriterien für die Entscheidung dar, ob eine »strafrecht- heblich angesehen wurden, schließt für sich alleine ihre liche Anklage« vorlag, die allgemein als Engel-Kriteri- Klassifikation als »strafrechtlich« im autonomen Sinne en bekannt sind. Das erste Kriterium ist die rechtliche [...] nicht aus. Denn nichts in der EMRK deutet darauf Klassifikation der Straftat im innerstaatlichen Recht, hin, dass der strafrechtliche Charakter einer Straftat iSd. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 4/2019-EGMR Mihalache gg. Rumänien 3 Engel-Kriterien unbedingt einen bestimmten Schwere- zweiten »strafbaren Handlung« verbietet, wenn diese auf grad verlangt. Zudem wurden dieselben Taten im zwei- identischen Tatsachen oder auf Tatsachen beruht, die ten Verfahren als strafbare Handlungen qualifiziert. im Wesentlichen dieselben sind. Dieser auf den Sachver- Der GH akzeptiert, dass die rechtliche Bestimmung, auf halt abstellende Zugang wurde vom GH in späteren Fäl- deren Grundlage die Staatsanwaltschaft den Bf. mit der len ausdrücklich bekräftigt. Anordnung vom 7.8.2008 verfolgte und bestrafte, ihrem Charakter nach strafrechtlich war. (68) Im vorliegenden Fall [...] wurde der Bf. aufgrund der Anordnung vom 7.8.2008 und dem rechtskräftigen Urteil des Berufungsgerichts Galaţi vom 14.6.2010 für schuldig befunden, in der Nacht vom 2. zum 3.5.2008 nach einer polizeilichen Verkehrskontrolle einen Blut- c. Schweregrad der Sanktion (61) Der Schweregrad der Sanktion ist im Bezug auf die test zur Bestimmung der Alkoholisierung verweigert Höchststrafe zu bestimmen, die das einschlägige Gesetz zu haben, und er wurde für dieses Delikt bestraft. Inso- vorsieht. [...] fern als die beiden oben genannten Entscheidungen (62) [...] Art. 87 Abs. 5 der Verordnung Nr. 195/2002 dieselben Handlungen und dieselben Vorwürfe betra- sah vor, dass Handlungen, die den Tatbestand der Ver- fen, wurde der Bf. tatsächlich zwei Mal wegen derselben weigerung der Abgabe einer Blutprobe zur Bestimmung strafbaren Handlung verfolgt und bestraft. der Alkoholisierung erfüllten, mit zwei bis sieben Jah- ren Freiheitsstrafe zu ahnden waren. Obwohl die Staats- 3. Gab es eine Verdopplung der Verfahren (bis)? anwaltschaft nicht der Ansicht war, dass die fraglichen Handlungen ein Delikt iSd. Strafrechts darstellten, (81) [...] Das Ziel von Art. 4 7. Prot. EMRK besteht darin, musste sie nach dem Gesetz eine Strafe verhängen, wenn die Wiederholung eines Strafverfahrens zu verbieten, sie das Verfahren nach Art. 18 StGB einstellte. Dem Bf. das durch eine endgültige Entscheidung abgeschlossen wurde eine Geldbuße von [...] ca. € 250,– auferlegt. Dies wurde. entsprach dem Höchstbetrag, der [...] verhängt werden konnte. Auch wenn das StGB diese Sanktion als »admi- nistrativ« bezeichnete, bestand der Zweck der Geldbu- ße nicht darin, den vom Bf. verursachten Schaden wie- a. Vorbemerkungen zur Komplementarität der beiden Verfahren dergutzumachen, sondern ihn zu bestrafen und von der (82) Der GH erachtet es als sinnvoll, zunächst zu prüfen, Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Obwohl das ob der vorliegende Sachverhalt auf ein »doppeltes« Ver- innerstaatliche Recht die verhängte Sanktion als »admi- fahren mit einer ausreichend engen Verknüpfung hin- nistrativ« bezeichnet, hat sie folglich einen punitiven weist, da sich die Frage, ob eine Entscheidung »end- und abschreckenden Zweck und kommt daher einer gültig« ist oder nicht, erübrigt, wenn es keine wirkliche strafrechtlichen Sanktion gleich. Verdopplung des Verfahrens gibt, sondern eher eine Kombination von Verfahren, die als integriertes Ganzes anzusehen sind. (83) [...] Im Fall A. und B./N wurde vom GH der Grund- satz eines »ausreichend engen inhaltlichen und zeitli- d. Schlussfolgerung betreffend den Charakter des mit Anordnung vom 7.8.2008 abgeschlossenen Verfahrens (63) Der GH gelangt [...] zu dem Schluss, dass der Cha- chen Zusammenhangs« zwischen Verfahren bekräftigt rakter der Straftat, wegen der der Bf. verfolgt wurde, und und weiterentwickelt: Wenn es dieser Zusammenhang die über ihn verhängte Strafe das zur Anordnung vom erlaubt, die beiden Verfahren nach dem fraglichen 7.8.2008 führende Verfahren mit dem Begriff des »Straf- innerstaatlichen Recht als Teil eines integrierten Sche- verfahrens« iSv. Art. 4 7. Prot. EMRK verbinden. mas von Sanktionen anzusehen, liegt keine Verdopp- (64) Zudem steht außer Zweifel, dass die Verurtei- lung des Verfahrens vor, sondern eher eine mit Art. 4 lung des Bf. durch das Urteil des Berufungsgerichts 7. Prot. EMRK vereinbare Kombination von Verfahren. Galaţi [...] zu einem Jahr Haft, die bedingt nachgesehen (84) Im vorliegenden Fall wurde der Bf. in »beiden« wurde, eine strafrechtliche Sanktion war. Da die vom Bf. Verfahren wegen einer einzigen Straftat verfolgt, die beschriebenen Verfahren ihrem Charakter nach straf- nach einer einzigen rechtlichen Bestimmung strafbar rechtlich waren, ist das erste Kriterium für die Anwend- war [...]. Die Verfahren und die zwei über den Bf. ver- barkeit von Art. 4 7. Prot. EMRK erfüllt. hängten Sanktionen verfolgten denselben generellen Zweck der Verhinderung von Verhaltensweisen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Das gesamte »erste« Ver- fahren und der erste Teil des »zweiten« Verfahrens wur- den von derselben Behörde durchgeführt, nämlich der 2. Wurde der Bf. zweimal wegen derselben Straftat verfolgt (idem)? (67) In Sergey Zolotukhin/RUS stellte der GH fest, dass Staatsanwaltschaft des Amtsgerichts Focşani, und in Art. 4 7. Prot. EMRK die Verfolgung oder Anklage einer beiden Verfahren wurden dieselben Beweise verwendet. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 4 Mihalache gg. Rumänien NLMR 4/2019-EGMR Die beiden verhängten Sanktionen wurden im vorliegen- rechtssetzenden Vertrags konfrontiert ist, die beide glei- den Fall nicht kombiniert: jede der beiden Sanktionen chermaßen authentisch sind aber nicht exakt überein- war abhängig davon zu verhängen, ob die Strafverfol- stimmen, muss diese in einer Art und Weise interpretie- gungsbehörden die Tatsachen als den strafrechtlichen ren, die sie so weit wie möglich miteinander in Einklang Tatbestand erfüllend qualifizierten. Die »beiden« Ver- bringt und am angemessensten ist, um das Ziel des Ver- fahren fanden nacheinander statt und wurden nie par- trags zu verwirklichen. allel geführt. (95) Angesichts der zentralen Rolle, die Art. 4 7. Prot. (85) Angesichts dieser Faktoren findet der GH [...], EMRK im Konventionssystem spielt, und des Ziels des dass die beiden Verfahren nicht [...] »inhaltlich und zeit- von ihm garantierten Rechts kann die Verwendung des lich ausreichend eng« miteinander verbunden [waren], Worts »jugement« in der französischen Fassung dieses um nach Art. 4 7. Prot. EMRK mit dem Kriterium des Artikels einen restriktiven Zugang zum Begriff einer Per- »bis« vereinbar zu sein. son, die »freigesprochen oder verurteilt« wurde, nicht (86) Um zu entscheiden, ob es im vorliegenden Fall rechtfertigen. Es kommt vielmehr in jedem konkreten zu einer Verdopplung des Verfahrens (»bis«) iSv. Art. 4 Fall darauf an, ob die fragliche Entscheidung von einer 7. Prot. EMRK gekommen ist, wird der GH weiters prü- Behörde erlassen wurde, die im jeweiligen innerstaatli- fen, ob die Anordnung des Staatsanwalts vom 7.8.2008 chen Rechtssystem an der Rechtspflege teilhat und ob eine »endgültige« Entscheidung darstellt, mit der der Bf. diese Behörde nach dem innerstaatlichen Recht dafür »verurteilt oder freigesprochen« wurde. Gegebenenfalls zuständig ist, das der betroffenen Person vorgeworfene muss der GH feststellen, ob die Entscheidung des über- unrechtmäßige Verhalten festzustellen und gegebenen- geordneten Staatsanwalts vom 7.1.2009 von der in Art. 4 falls zu bestrafen. Die Tatsache, dass die Entscheidung Abs. 2 7. Prot. EMRK vorgesehenen Ausnahme gedeckt nicht in Form eines Urteils ergeht, kann den Freispruch war und somit eine mit Art. 4 7. Prot. EMRK vereinbare oder die Verurteilung der Person nicht in Frage stellen, Wiederaufnahme darstellte. da ein solcher prozessualer und formaler Aspekt keinen Einfluss auf die Wirkung der Entscheidung haben kann. Die englische Fassung von Art. 4 7. Prot. EMRK unter- stützt diese breite Auslegung des Begriffs. [...] b. Stellte die Anordnung vom 7.8.2008 einen endgültigen Freispruch oder eine endgültige Verurteilung dar? Dementsprechend erachtet der GH ein gerichtliches (89) Der GH muss im vorliegenden Fall in erster Linie Einschreiten nicht als notwendig für das Vorliegen einer entscheiden, ob die Anordnung vom 7.8.2008 tatsäch- Entscheidung. lich einen Freispruch oder eine Verurteilung darstellte. (96) Der GH hat in seiner Rechtsprechung bis heute Wenn dies der Fall ist, muss er sich vergewissern, ob die nie den Anwendungsbereich des Ausdrucks »verur- Anordnung eine »endgültige« Entscheidung [...] war. Um teilt oder freigesprochen« definiert oder diesbezüglich diese Fragen zu beantworten, muss er eine breitere Ana- irgendwelche generellen Kriterien dargelegt. Allerdings lyse von Art. 4 7. Prot. EMRK im Lichte seiner Rechtspre- hat er bei vielen Gelegenheiten festgestellt, dass die Ein- chung vornehmen. stellung eines Strafverfahrens durch einen Staatsanwalt weder eine Verurteilung noch einen Freispruch darstellt und dass Art. 4 7. Prot. EMRK daher in einer solchen Situation nicht anwendbar ist. [...] i. Zu den Begriffen des »Freispruchs« und der »Verurteilung« (93) Bevor er den Inhalt dieser Begriffe im Detail dar- (97) Um zu bestimmen, ob eine bestimmte Entschei- legt, erachtet es der GH als sinnvoll zu überlegen, ob ein dung einen »Freispruch« oder eine »Verurteilung« dar- gerichtliches Einschreiten im Verfahren notwendig ist, stellt, hat der GH daher den tatsächlichen Inhalt der damit eine Entscheidung als »Freispruch« oder als »Ver- fraglichen Entscheidung berücksichtigt und ihre Aus- urteilung« angesehen werden kann. wirkungen auf die Situation des Bf. eingeschätzt. [...] (94) Der GH [...] bemerkt einen Unterschied im Wort- Die bewusste Wahl der Worte »verurteilt oder freigespro- laut des englischen und des französischen Texts von chen« deutet darauf hin, dass die »strafrechtliche« Ver- Art. 4 7. Prot. EMRK: Die französische Fassung sieht vor, antwortlichkeit des Angeklagten nach einer Beurteilung dass die betroffene Person »acquitté ou condamné par un der Umstände des Falls festgestellt wurde, dass mit ande- jugement« worden sein muss, während die englische Fas- ren Worten eine Entscheidung in der Sache ergangen sung [...] besagt, dass die Person »finally acquitted or con- ist. Damit eine solche Einschätzung stattgefunden hat, victed« worden sein muss. Die französische Version deu- ist es von zentraler Bedeutung, dass die entscheidende tet somit darauf hin, dass sich der Freispruch oder die Behörde vom innerstaatlichen Recht mit der Kompetenz Verurteilung aus einem »jugement« ergeben muss, wäh- ausgestattet ist, die ihr eine Prüfung in der Sache gestat- rend die englische Version nicht näher ausführt, wel- tet. Die Behörde muss dann die Beweise im Akt [...] beur- che Form der Freispruch oder die Verurteilung anneh- teilen und die Beteiligung des Bf. an den Ereignissen men soll. Der GH, der somit mit zwei Versionen eines einschätzen, die zum Einschreiten der Ermittlungsbe- Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 4/2019-EGMR Mihalache gg. Rumänien 5 hörden geführt haben, um zu bestimmen, ob eine »straf- »strafrechtlichen« Verantwortlichkeit des Bf. Unter wei- rechtliche« Verantwortlichkeit begründet wurde. terer Berücksichtigung der Tatsache, dass über den Bf. (98) Die Feststellung, dass es eine Beurteilung der eine abschreckende und punitive Sanktion verhängt Umstände des Falls und der Schuld oder Unschuld des wurde, brachte die Anordnung vom 7.8.2008 seine »Ver- Angeklagten gegeben hat, kann daher vom Fortschritt urteilung« im materiellen Sinn des Begriffs mit sich. des Verfahrens in einem konkreten Fall unterstützt wer- Angesichts der Wirkungen der Verurteilung auf die Situ- den. Wenn eine strafrechtliche Ermittlung eingeleitet ation des Bf. kann die Tatsache, dass in seinem Fall kein wurde, nachdem eine Beschuldigung gegen die fragli- Gericht eingeschritten ist, nichts an dieser Schlussfolge- che Person erhoben wurde, das Opfer befragt wurde, die rung ändern. Beweise von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft wurden und eine begründete Entscheidung auf ii. Zur Endgültigkeit der Anordnung vom 7.8.2008 der Grundlage dieser Beweise ergangen ist, führen sol- (102) [...] Art. 4 7. Prot. EMRK [...] enthält einen aus- che Faktoren wahrscheinlich zur Feststellung, dass eine drücklichen Verweis auf das Recht des Staates, der die Entscheidung in der Sache erfolgt ist. Wenn von der fragliche Entscheidung erlassen hat. zuständigen Behörde eine Sanktion aufgrund des der (103) [...] Bei der Entscheidung, was in ihm vorliegen- betroffenen Person zugeschriebenen Verhaltens ange- den Fällen die »endgültige« Entscheidung war, hat sich ordnet wurde, kann vernünftigerweise davon ausgegan- der GH [...] stets auf das im Erläuternden Bericht zum gen werden, dass die zuständige Behörde zuvor eine 7. Protokoll dargelegte Kriterium bezogen und festge- Einschätzung der Umstände des Falls und darüber vor- stellt, dass eine Entscheidung ungeachtet ihrer Cha- genommen hat, ob das Verhalten der betroffenen Per- rakterisierung nach innerstaatlichem Recht nach der son rechtmäßig war. Ausschöpfung der »ordentlichen« Rechtsmittel oder (99) Was die Umstände des vorliegenden Falls betrifft, dem Ablauf der im innerstaatlichen Recht für deren bemerkt der GH zunächst, dass die Staatsanwaltschaft Erhebung vorgesehenen Frist »endgültig« war. Rechts- des Amtsgerichts Focşani in ihrer Anordnung vom mittel, die vom GH als »außerordentlich« bezeichnet 7.8.2008 das Strafverfahren gegen den Bf. einstellte, wäh- wurden, werden bei der Bestimmung der »endgülti- rend sie zugleich eine Verwaltungsstrafe wegen der von gen« Entscheidung im Hinblick auf Art. 4 7. Prot. EMRK ihm begangenen Taten verhängte. Dies war daher keine nicht berücksichtigt. Mit anderen Worten hat der GH einfache Einstellungsverfügung, auf die Art. 4 7. Prot. bei der Durchführung seiner Prüfung nicht automa- EMRK ohne Zweifel nicht anwendbar gewesen wäre. tisch die im innerstaatlichen Recht verwendete Einord- (100) Im vorliegenden Fall war die Staatsanwaltschaft nung berücksichtigt, wenn er entschied, ob eine Ent- nach innerstaatlichem Recht aufgerufen, an der Rechts- scheidung »endgültig« ist oder nicht. Er hat vielmehr pflege mitzuwirken. Der Staatsanwalt war dafür zustän- seine eigene Einschätzung der »endgültigen« Natur dig, die dem Bf. vorgeworfenen Handlungen zu unter- einer Entscheidung unter Verweis auf die den Parteien suchen und Zeugen sowie den Verdächtigen zu diesem zur Verfügung stehenden »ordentlichen« Rechtsmittel Zweck zu befragen. In weiterer Folge wandte er die ein- vorgenommen. schlägigen materiellen Regeln des innerstaatlichen (110) Wo das innerstaatliche Recht die Verwendung Rechts an. Er musste einschätzen, ob die Vorausset- eines bestimmten Rechtsmittels verlangt, bevor eine zungen dafür erfüllt waren, die dem Bf. vorgeworfenen Entscheidung als endgültig angesehen werden kann, hat Handlungen als Straftaten anzusehen. Auf der Grund- der GH eine Unterscheidung zwischen »ordentlichen« lage der gewonnenen Beweise nahm der Staatsanwalt und »außerordentlichen« Rechtsmitteln getroffen. seine eigene Beurteilung aller Umstände des Falls vor Dabei hat er unter Berücksichtigung der spezifischen [...]. Nach der Vornahme dieser Einschätzung entschied Umstände des Einzelfalls Faktoren wie die Zugänglich- der Staatsanwalt, wiederum seinen ihm nach innerstaat- keit eines Rechtsmittels für die Parteien oder das den lichem Recht eingeräumten Befugnissen entsprechend, befugten Beamten vom innerstaatlichen Recht einge- die Strafverfolgung einzustellen und zugleich eine Sank- räumte Ermessen hinsichtlich der Verwendung des tion zu verhängen, die einen punitiven und abschre- Rechtsmittels berücksichtigt. [...] Bei der Bestimmung ckenden Zweck verfolgte. Die verhängte Sanktion wurde der »endgültigen Natur« einer Entscheidung für die Zwe- mit Ablauf der Frist für eine Berufung des Bf. [...] voll- cke des Art. 4 7. Prot. EMRK hat der GH nur »ordentliche streckbar. Rechtsmittel« berücksichtigt. (101) Unter Berücksichtigung der vom Staatsanwalt (111) Der GH möchte die Bedeutung hervorheben, durchgeführten Ermittlung und der ihm vom innerstaat- die er kürzlich im Fall A. und B./N dem Kriterium der lichen Recht eingeräumten Befugnisse, den ihm vor- Vorhersehbarkeit der Anwendung des Rechts insge- liegenden Fall zu entscheiden, betraf die Einschätzung samt als Voraussetzung dafür beigemessen hat anzuer- des Staatsanwalts im vorliegenden Fall nach Ansicht des kennen, dass »duale« Verfahren nach dem innerstaatli- GH sowohl die Umstände als auch die Feststellung der chen Recht Teil eines integrierten Schemas darstellen, Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 6 Mihalache gg. Rumänien NLMR 4/2019-EGMR ohne iSv. Art. 4 7. Prot. EMRK zu einer Verdopplung des mungen des Art. 4 7. Prot. EMRK müssen jedoch in einer Verfahrens (»bis«) zu führen. Dieses Kriterium gilt glei- Art und Weise ausgelegt und angewendet werden, die chermaßen für den »endgültigen« Charakter einer Ent- ihre Rechte praktisch und effektiv machen und nicht scheidung als Voraussetzung für die Anwendung der in theoretisch und illusorisch. diesem Artikel vorgesehenen Garantie. (117) Was den Sachverhalt des vorliegenden Falls (112) In diesem Kontext muss der GH feststellen, dass betrifft, stellt der GH zunächst fest, dass die Anordnung die Anforderung der Rechtmäßigkeit [...] nicht nur das der Staatsanwaltschaft vom 7.8.2008 [...] nach rumäni- Bestehen einer rechtlichen Grundlage im innerstaat- schem Recht keine res iudicata begründen konnte, weil lichen Recht betrifft, sondern auch eine dem autono- dieses Konzept nur für gerichtliche Entscheidungen gilt. men Konzept der Rechtmäßigkeit innewohnende Qua- Da die Anordnung der Überprüfung durch die überge- litätsanforderung [...]. ordnete Staatsanwaltschaft unterlag, war sie nach inner- (114) [...] Der GH muss bis zu einem gewissen Grad staatlichem Recht auch nicht endgültig. den Ausdruck »endgültig« autonom auslegen, wo dies (118) Erstens sah Art. 249 StPO vor, dass eine [solche] durch vernünftige Gründe gerechtfertigt ist, so wie er Anordnung [...] binnen 20 Tagen ab der Zustellung an dies bei der Feststellung tut, ob die rechtliche Einord- die betroffene Person angefochten werden konnte. [...] nung der Straftat vom Begriff des »Strafverfahrens« erfasst ist (siehe oben Rn. 54). (119) [...] Das in Art. 249 StPO vorgesehene Rechts- mittel war für den Bf. direkt zugänglich [...]. Dieses Mit- (115) Um zu entscheiden, ob eine Entscheidung tel zur Anfechtung der Anordnung des Staatsanwalts iSv. Art. 4 7. Prot. EMRK »endgültig« ist, muss festge- kommt daher einem »ordentlichen« Rechtsmittel iSd. stellt werden, ob sie einem »ordentlichen Rechtsmit- Rechtsprechung des GH gleich und muss bei der Bestim- tel« unterliegt. Bei der Feststellung der »ordentlichen« mung der endgültigen Entscheidung im vorliegenden Rechtsmittel in einem bestimmten Fall wird der GH das Fall berücksichtigt werden. innerstaatliche Recht und Verfahren als Ausgangspunkt (120) Zweitens hatte die übergeordnete Staatsanwalt- heranziehen. Das innerstaatliche Recht [...] muss dem schaft [...] die Option, gemäß Art. 270 und 273 StPO [...] Grundsatz der Rechtssicherheit genügen [...]. Ein Rechts- die Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen. [...] mittel [...] muss auf eine Art und Weise funktionieren, (121) Es bleibt zu prüfen, ob dieser Rechtsbehelf, mit die Klarheit darüber bringt, zu welchem Zeitpunkt eine dem die übergeordnete Staatsanwaltschaft die verhäng- Entscheidung endgültig wird. Der GH bemerkt in die- te Strafe aufheben und die Wiederaufnahme des Verfah- sem Kontext insbesondere, dass die Anforderung einer rens anordnen konnte, als »ordentliches« Rechtsmittel Frist, damit ein Rechtsmittel als ordentlich angesehen angesehen werden kann, das den Anforderungen der werden kann, dem Wortlaut des Erläuternden Berichts Rechtssicherheit genügt. selbst zu entnehmen ist [...]. Ein Gesetz, das einer der (122) In diesem Zusammenhang kann der GH den Parteien ein unbegrenztes Ermessen einräumt, von spezifischen Kontext des vorliegenden Falls nicht über- einem bestimmten Rechtsmittel Gebrauch zu machen, sehen, der sich auf eine Phase des Strafverfahrens vor oder das ein solches Rechtsmittel Voraussetzungen der Vorlage an ein Gericht bezieht. Angesichts der für unterwirft, die ein wesentliches Ungleichgewicht zwi- die Arbeit von Staatsanwaltschaften bestimmenden schen den Parteien in ihrer Fähigkeit, davon Gebrauch Grundsätze und deren Rolle in der Anfangsphase eines zu machen, offenbart, würde dem Prinzip der Rechtssi- Strafverfahrens ist es nicht unvernünftig, wenn eine cherheit widersprechen. höherrangige Staatsanwaltschaft im Kontext der hier- (116) Die EMRK erlaubt es den Staaten ohne Zwei- archischen Kontrolle von Amts wegen Entscheidungen fel [...] zu definieren, was nach ihrem innerstaatlichen der untergeordneten Staatsanwaltschaften prüft. Recht eine Entscheidung darstellt, mit der ein Strafver- (123) Die der übergeordneten Staatsanwaltschaft zur fahren mit endgültiger Wirkung beendet wird. Wenn die Verfügung stehende Option umfasste die neuerliche Vertragsstaaten allerdings nach Belieben und ohne einer Prüfung eines konkreten Falls auf der Grundlage der- Kontrolle durch den GH unterworfen zu sein bestim- selben Tatsachen und Beweise, die der ursprünglichen men könnten, ob eine Entscheidung iSv. Art. 4 7. Prot. Entscheidung der Staatsanwaltschaft [...], das Verfahren EMRK endgültig ist, wäre die Anwendung dieses Artikels einzustellen, zu Grunde lagen. in ihr Ermessen gestellt. Ein so großer Spielraum könn- (124) Im vorliegenden Fall verfolgten das der betrof- te zu Ergebnissen führen, die mit dem Zweck und Ziel fenen Partei zur Verfügung stehende Rechtsmittel und der Konvention [...] unvereinbar sind. Wäre dieses Recht jenes, das von der übergeordneten Staatsanwaltschaft nicht von einer Garantie begleitet, die eine Bestimmung ergriffen werden konnte [...], dasselbe Ziel der Anfech- der »endgültigen Entscheidung« in einem konkreten tung der Gültigkeit der über den Bf. mit der Anordnung Fall anhand objektiver Kriterien erlaubt, hätte es einen [...] vom 7.8.2008 verhängten Sanktion. [...] Das Gesetz sehr eingeschränkten Anwendungsbereich. Die Bestim- sah [...] unterschiedliche Bedingungen [...] vor: Während Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 4/2019-EGMR Mihalache gg. Rumänien 7 der Bf. dieses Rechtsmittel binnen 20 Tagen einbringen wenn ein Fall nach dem Hervorkommen neuer Beweise musste, galt für die übergeordnete Staatsanwaltschaft oder dem Entdecken eines schweren Mangels des voran- keine Frist für die Überprüfung einer Entscheidung. Der gegangenen Verfahrens wiederaufgenommen wird. [...] GH anerkennt, dass die Staatsanwaltschaft angesichts ihrer Befugnisse und ihrer Rolle in der Strafrechtspfle- ge zu anderen Bedingungen bei der Durchführung ihrer i. Voraussetzungen, die eine Wiederaufnahme erlauben Überprüfung berechtigt gewesen sein kann. Es bleibt (133) [...] Wie die [ständige] Rechtsprechung des GH aber die Tatsache bestehen, dass das rumänische Recht zeigt, beurteilt der GH anhand des Einzelfalls, ob die nicht mit ausreichender Klarheit regelte, wie dieses Umstände, auf die sich eine übergeordnete Instanz Rechtsmittel zu verwenden war, womit es eine wirkli- zur Wiederaufnahme des Verfahrens beruft, neue oder che Unsicherheit hinsichtlich der rechtlichen Situation neu bekannt gewordene Tatsachen oder einen schwe- des Bf. schuf. Diese Diskrepanz führte zu einer wesentli- ren Mangel des vorangegangenen Verfahrens darstel- chen Ungleichheit zwischen den Parteien in ihrer Fähig- len. Der Begriff des »schweren Mangels« iSv. Art. 4 Abs. 2 keit, sich der fraglichen Rechtsmittel zu bedienen. Diese 7. Prot. EMRK deutet darauf hin, dass nur eine ernste war von einer Art, die den Bf. in eine Situation der recht- Verletzung einer prozessualen Vorschrift, die die Inte- lichen Unsicherheit versetzte. grität des vorangegangenen Verfahrens untergräbt, als (125) Die nach Art. 270 und 273 StPO [...] zur Verfü- Grundlage für die Wiederaufnahme zum Nachteil des gung stehende Option stellte daher kein »ordentliches« Angeklagten dienen kann, nachdem dieser freigespro- Rechtsmittel dar, das bei der Bestimmung der »endgül- chen oder wegen einer weniger schwerwiegenden als tigen« Entscheidung zu berücksichtigen wäre. Im vorlie- der vom anwendbaren Recht vorgesehenen Straftat ver- genden Fall unterlag die Anordnung vom 7.8.2008 [...] urteilt worden ist. In solchen Fällen würde folglich eine einem Rechtsmittel, das binnen 20 Tagen ab Zustellung bloße Neubeurteilung der im Akt enthaltenen Beweise an den Bf. zu erheben war. Der Bf. sah sich allerdings durch die Staatsanwaltschaft oder das übergeordnete nicht dazu in der Lage, sich des in Art. 249 StPO vorge- Gericht dieses Kriterium nicht erfüllen. [...] sehenen Rechtsmittels zu bedienen. [...] Er nahm [die Anordnung] zur Kenntnis, ließ die [...] Frist verstreichen und bezahlte die verhängte Geldbuße. Dem Bf. stand ii. Spezifische Überlegungen zum vorliegenden Fall kein anderes ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung. (134) [...] Der vorliegende Fall betrifft ein die Wiederauf- Folglich war die Anordnung vom 7.8.2008, mit der eine nahme von Verfahren erlaubendes System, das als spezi- Geldbuße über den Bf. verhängt wurde, mit Ablauf der elle Form der Wiederaufnahme iSv. Art. 4 Abs. 2 7. Prot. [...] Frist von 20 Tagen im autonomen Sinn des Begriffs EMRK angesehen werden kann. »endgültig« geworden, als die übergeordnete Staatsan- (135) [...] Die Wiederaufnahme betraf dieselben Tat- waltschaft ihr Ermessen ausübte, das Strafverfahren sachen, die auch den Gegenstand der Anordnung vom wiederaufzunehmen. 7.8.2008 bildeten. Der übergeordnete Staatsanwalt traf seine Entscheidung auf der Grundlage desselben Akts wie der erste Staatsanwalt, da keine neuen Bewei- se vorgelegt und geprüft wurden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens war somit nicht durch neue oder neu c. Widersprach die Verdopplung des Verfahrens Art. 4 7. Prot. EMRK? (127) [...] Auch wenn der Bf. nicht wegen derselben Tat- bekannt gewordene Beweise gerechtfertigt [...]. sachen zweimal bestraft wurde – da die ursprünglich (136) Die Regierung brachte [...] vor, die Wiederauf- über ihn verhängte Sanktion aufgehoben wurde und er nahme des Strafverfahrens wäre durch einen schweren eine Rückerstattung der Geldbuße erlangen konnte –, Mangel des vorangegangenen Verfahrens gerechtfer- betrifft der Fall doch zwei aufeinanderfolgende Straf- tigt und notwendig gewesen, um die Einheitlichkeit der verfahren, die sich auf dieselben Tatsachen bezogen Praxis betreffend die Beurteilung der Schwere bestimm- und damit dem ersten Anschein nach mit Art. 4 Abs. 1 ter Straftaten zu gewährleisten. [...] Dieser [...] Grund 7. Prot. EMRK unvereinbar waren. Trotzdem kann eine wird von den Ausnahmetatbeständen, auf die sich Art. 4 solche Verdopplung von Verfahren mit Art. 4 7. Prot. Abs. 2 7. Prot. EMRK bezieht [...], nicht umfasst. EMRK vereinbar sein, wenn das zweite Verfahren die (137)GemäßderAnordnungvom9.1.2009wardieWie- Wiederaufnahme eines Falls bedeutet und die mit der in deraufnahme des Verfahrens im vorliegenden Fall den- Art. 4 Abs. 2 7. Prot. EMRK vorgesehenen Ausnahme ver- noch durch die abweichende Beurteilung der Umstände knüpften Voraussetzungen erfüllt sind. durch den übergeordneten Staatsanwalt gerechtfertigt (128) [...] Art. 4 Abs. 2 7. Prot. EMRK sieht ausdrück- [...]. Es wurde eine neue Einschätzung der Schwere der lich die Möglichkeit vor, dass eine Person die Strafverfol- gegen den Bf. erhobenen Vorwürfe und der verhängten gung wegen derselben Vorwürfe akzeptieren muss [...], Sanktion vorgenommen. Eine Notwendigkeit, einen Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 8 Mihalache gg. Rumänien NLMR 4/2019-EGMR Verstoß gegen eine Verfahrensvorschrift oder ein ernst- haftes Versäumnis im [...] Verfahren oder in den Ermitt- lungen zu beheben, wurde nicht erwähnt. Die bloße Neubewertung der Tatsachen im Lichte des anwendba- ren Rechts weist jedoch nicht auf einen »schweren Man- gel« im vorangegangenen Verfahren hin. (138) Angesichts dieser Ausführungen ist der GH der Ansicht, dass die von der übergeordneten Staatsanwalt- schaft zur Rechtfertigung der Wiederaufnahme des Ver- fahrens angeführten Gründe [...] nicht den von Art. 4 Abs. 2 7. Prot. EMRK verhängten strengen Voraussetzun- gen entsprachen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens war somit im vorliegenden Fall nicht durch die in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausnahmen gerechtfertigt. 4. Allgemeine Schlussfolgerung (139) [...] Der Bf. war aufgrund der Anordnung vom 7.8.2008 verurteilt, die bereits rechtskräftig geworden war, als durch die Anordnung vom 9.1.2009 eine weite- re Verfolgung ausgelöst wurde. Da im vorliegenden Fall keine der Situationen beobachtet wurde, die eine Kom- bination oder Wiederaufnahme von Verfahren gestat- tet hätten, kommt der GH zu dem Ergebnis, dass der Bf. in Verstoß gegen den Grundsatz ne bis in idem zweimal wegen derselben Straftat verfolgt wurde. Folglich hat eine Verletzung von Art. 4 7. Prot. EMRK stattgefunden (einstimmig; im Ergebnis übereinstimmen- des Sondervotum der Richterinnen und Richter Raimondi, Nussberger, Sicilianos, Spano, Yudkivska, Motoc und Rava- rini; im Ergebnis übereinstimmende Sondervoten der Rich- ter Pinto de Aluquerque, Serghides sowie Bošnjak, gefolgt von Richter Seghides). III. Entschädigung nach Art. 41 EMRK € 5.000,– für immateriellen Schaden; € 470,– für Kosten und Auslagen (einstimmig). Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag
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