NLMR 4/2020-EGMR 1 © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Übersetzung wurde bereits in Newsletter Menschenrech- te 2020/4 veröffentlicht] Die erneute Veröffentlichung wurde allein für die Aufnahme in die HUDOC-Datenbank des EGMR gestattet. Diese Übersetzung bindet den EGMR nicht. © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Translation already published in Newsletter Menschen- rechte 2020/4] Permission to republish this translation has been granted for the sole purpose of its inclusion in the Court's database HUDOC. This translation does not bind the Court. © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Traduction déjà publiée dans Newsletter Menschenrechte 2020/4] L’autorisation de republier cette traduction a été accordée dans le seul but de son inclusion dans la base de données HUDOC de la Cour. La présente traduction ne lie pas la Cour. Mugemangango gg. Belgien – 310/15 Urteil vom 10.7.2020, Große Kammer Sachverhalt Zur Zeit der Erhebung der vorliegenden Beschwerde war Daraufhin erhob der Bf. am 6.6.2014 gemäß § 31 des der Bf. Vorsitzender der Belgischen Arbeitspartei der Sondergesetzes vom 8.8.1980 zur Reform der Instituti- Provinz Hennegau. Er kandidierte bei den Wahlen zum onen2 eine Beschwerde an das Wallonische Parlament, Wallonischen Regionalparlament am 25.5.2014 als Spit- mit der er eine Überprüfung der für ungültig erklärten zenkandidat seiner Partei im Wahlkreis Charleroi. Stimmzettel begehrte. Er wies darauf hin, dass es zu Seine Liste erhielt in Charleroi 16.554 Stimmen und zahlreichen Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung überschritt damit die 5 %-Hürde. Es fehlten ihr jedoch 14 gekommen sei und diese das Ergebnis beeinflusst hät- Stimmen, um in diesem Wahlkreis einen Sitz im Parla- ten. Diese Beschwerde wurde vom Wahlprüfungsaus- ment zu erlangen, den der Bf. als Spitzenkandidat einge- schuss behandelt.3 Der Bf. und sein Anwalt wurden bei nommen hätte. Bei den Wahlen wurden 21.385 Stimm- einer öffentlichen Sitzung vom Ausschuss angehört. zettel aus dem Wahlkreis Charleroi für leer, ungültig Nach mehrtägigen, nicht öffentlichen Beratungen ent- oder umstritten erklärt. schied der Ausschuss mit 3:1 Stimmen (bei zwei Ent- Am Tag nach der Wahl wandte sich der Bf. an die Wahl- haltungen und in Abwesenheit eines Mitglieds), die kommission des Wahlkreises Charleroi und die zentrale Beschwerde für zulässig und begründet zu erklären. Er Wahlbehörde der Provinz Hennegau und begehrte eine empfahl daher eine Überprüfung der für ungültig erklär- Neuauszählung der in seinem Wahlkreis für leer, ungül- ten Stimmzettel und eine Neuauszählung im Wahlkreis tig oder umstritten erklärten Stimmzettel. Die Behörden Charleroi durch das föderale Innenministerium. Mit verwiesen den Bf. an das Wallonische Parlament, da sie nicht über die Kompetenz verfügten, eine solche Neu- auszählung zu veranlassen.1 2 § 31 Abs. 2 des Sondergesetzes vom 8.8.1980 zur Reform der Institutionen regelt die Anforderungen an eine gültige Be- schwerde, mit der eine Wahl angefochten wird. 3 Zusammensetzung, Zuständigkeit und Verfahren des Wahl- prüfungsausschusses sind in Art. 7 der Verfahrensordnung des Wallonischen Parlaments geregelt. Der Ausschuss besteht aus sieben Abgeordneten, die per Los bestimmt werden. 1 Gemäß Art. 48 der Verfassung Belgiens entscheiden die Parla- mente selbst über die Mandatsverteilung und jede sich darauf beziehende Streitigkeit. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 2 Mugemangango gg. Belgien NLMR 4/2020-EGMR 4:2 Stimmen beschloss der Ausschuss, dem Plenum betrifft, sieht Art. 3 1. Prot. EMRK nur »freie und gehei- des Parlaments seinen Bericht vorzulegen. In diesem me Wahlen in angemessenen Zeitabständen« unter wurde auch dargelegt, dass sich die Mandatsverteilung Bedingungen vor, »welche die freie Äußerung der Mei- im Wahlkreis Charleroi – und aufgrund des Systems nung des Volkes gewährleisten«. Abgesehen davon der Wahlbündnisse auch in anderen Wahlkreisen der schafft er keine Verpflichtung, ein bestimmtes System Provinz Hennegau – durch eine Neubewertung der für einzuführen. ungültig erklärten Stimmzettel wahrscheinlich ändern würde. (69) Art. 3 1. Prot. EMRK enthält gewisse positive Ver- pflichtungen prozessualer Art, die insbesondere das Nach einer Debatte über den Bericht im Plenum des Bestehen eines innerstaatlichen Systems zur wirksamen Wallonischen Parlaments wurde dieser mit 43:32 Stim- Prüfung von Beschwerden und Rechtsmitteln in das men abgelehnt. An der Abstimmung nahmen alle Mit- Wahlrecht betreffenden Angelegenheiten verlangen. glieder des Parlaments teil, einschließlich jener, die im Das Bestehen eines solchen Systems ist eine der wesent- Wahlkreis des Bf. gewählt worden waren. Am selben Tag lichen Garantien für freie und faire Wahlen und es stellt beschloss das Parlament, die Mandate aller neu gewähl- eine wichtige Sicherung gegen Willkür im Wahlvorgang ten Abgeordneten zu bestätigen. dar. Ein solches System gewährleistet die effektive Aus- übung des Rechts zu wählen und sich zur Wahl zu stel- len, bewahrt das allgemeine Vertrauen in die staatliche Abwicklung des Wahlvorgangs und bildet ein wichtiges Mittel in den Händen des Staates, um seine positive Ver- Rechtsausführungen Der Bf. behauptete eine Verletzung von Art. 3 1. Prot. pflichtung nach Art. 3 1. Prot. EMRK zu erfüllen, freie EMRK (Recht auf freie Wahlen) und von Art. 13 EMRK Wahlen abzuhalten. [...] (Recht auf eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz). (70) Damit die Prüfung von Rechtsmitteln effek- tiv ist, muss der Entscheidungsprozess betreffend die Anfechtung von Wahlergebnissen von angemessenen und ausreichenden Garantien begleitet sein, die ins- besondere sicherstellen, dass jede Willkür vermieden I. Zulässigkeit (49) [...] Die [auf Art. 3 1. Prot. EMRK gestützte] Beschwer- werden kann. Die Entscheidungen müssen von einem de ist nicht offensichtlich unbegründet [...] und auch Spruchkörper getroffen werden, dessen Unparteilich- aus keinem anderen Grund unzulässig. Sie muss daher keit ausreichend garantiert ist. Auch darf das von die- für zulässig erklärt werden (einstimmig). sem Spruchkörper genossene Ermessen nicht exzes- (127) [Soweit eine Verletzung von Art. 13 EMRK gel- siv sein, es muss vielmehr von den Bestimmungen des tend gemacht wird], steht die Beschwerde in untrennba- innerstaatlichen Rechts mit ausreichender Präzision rem Zusammenhang zur Beschwerdebehauptung [unter umschrieben werden. Schließlich muss das Verfahren Art. 3 1. Prot. EMRK] und muss daher gleichermaßen für eine faire, objektive und ausreichend begründete Ent- zulässig erklärt werden (einstimmig). scheidung garantieren. (71) [...] Es ist im spezifischen Kontext von Wahlstrei- tigkeiten nicht Sache des GH zu entscheiden, ob die von den Parteien behaupteten Unregelmäßigkeiten beim Wahlvorgang gegen das innerstaatliche Recht verstie- II. Zur behaupteten Verletzung von Art. 3 1. Prot. EMRK (48) Der Bf. behauptete, die Weigerung des wallonischen ßen. Der GH ist auch nicht in der Lage, die Rolle einer Parlaments, die für ungültig [...] erklärten Wahlzettel [...] Tatsacheninstanz einzunehmen, indem er versucht zu erneut auszuzählen, nachdem es bei der Prüfung seines bestimmen, ob die behaupteten Unregelmäßigkeiten Antrags sowohl als Richter wie auch als Partei gehandelt stattgefunden haben und ob sie geeignet waren, den hatte, habe sein Recht verletzt, bei freien Wahlen zu kan- Ausgang der Wahlen zu beeinflussen. [...] didieren [...]. (72) Bloße Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Wahl- vorgang bedeuten nicht per se eine Unfairness der Wahlen, wenn die Organisation und Durchführung der Wahlen den allgemeinen Grundsätzen der Fair- ness, Transparenz, Unparteilichkeit und Unabhängig- 1. Grundsätze der Rechtsprechung zu Art. 3 1. Prot. EMRK (68) Art. 3 1. Prot. EMRK sieht keine Verpflichtung des keit entsprachen. Das Konzept der freien Wahlen würde Staates vor, sich zurückzuhalten und nicht einzugrei- nur dann gefährdet, wenn Beweise für Verfahrensver- fen [...], sondern eine Verpflichtung zu [...] positiven stöße vorliegen, die geeignet wären, die freie Äußerung Maßnahmen, um demokratische Wahlen zur gesetz- der Meinung des Volkes zu vereiteln, und wenn solche gebenden Körperschaft abzuhalten. Was die Metho- Beschwerden auf innerstaatlicher Ebene keine wirksa- de der Wahl der »gesetzgebenden Körperschaften« me Behandlung erfahren. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 4/2020-EGMR Mugemangango gg. Belgien 3 (73) Der Ermessensspielraum auf diesem Gebiet ist tragt, die Wahlen für ungültig zu erklären und sie zu weit. Es gibt zahlreiche Wege, wie Wahlsysteme orga- wiederholen. In diesem Zusammenhang hat der GH nisiert und durchgeführt werden können, und einen festgestellt, dass bei Unregelmäßigkeiten bei der Aus- Reichtum an Unterschieden hinsichtlich unter ande- zählung oder in Wahlunterlagen, die den Ausgang der rem der historischen Entwicklung, kulturellen Diver- Wahlen beeinflussen konnten, ein faires Verfahren zur sität und politischen Denkweise in Europa. Daher [...] Neuauszählung der Stimmen eine wichtige Garantie muss jede Wahlgesetzgebung im Licht der politischen für die Fairness und den Erfolg des gesamten Wahlvor- Entwicklung des betroffenen Landes beurteilt werden, gangs ist. sodass Merkmale, die im Kontext eines Systems inak- (78) Der GH erinnert allerdings daran, dass das Kon- zeptabel wären, im Kontext eines anderen gerechtfertigt zept der freien Wahlen nur dann gefährdet wäre, wenn sein können. [...] Beweise für Verfahrensverstöße vorliegen, die geeignet wären, die freie Äußerung der Meinung des Volkes zu vereiteln und wenn solche Beschwerden auf innerstaat- licher Ebene keine wirksame Behandlung erfahren. (79) Der GH muss sich daher erstens vergewissern, ob 2. Grundsätze der Rechtsprechung betreffend die Autonomie der Parlamente (74) Die Grundsätze betreffend die parlamentarische die Behauptungen des Bf. ausreichend schwerwiegend Autonomie wurden vom GH in Karácsony u.a./H darge- und vertretbar waren, und zweitens, ob sie eine wirksa- legt [...]. Sie können wie folgt zusammengefasst wer- me Behandlung erfahren haben. den: Das Parlament ist ein einzigartiges Forum für die Debatte in einer demokratischen Gesellschaft, das von grundlegender Bedeutung ist. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen einer effektiven politischen a. Zur Ernsthaftigkeit und Vertretbarkeit der Behauptungen des Bf. Demokratie und dem effektiven Funktionieren des Par- (81) [...] Es ist nicht Sache des GH zu versuchen zu laments. Die Regeln über die interne Funktionswei- bestimmen, ob die vom Bf. behaupteten Unregelmäßig- se des Parlaments sind Ausdruck des fest verankerten keiten stattgefunden haben und ob sie geeignet waren, Grundsatzes der Autonomie des Parlaments. Diesem den Wahlausgang zu beeinflussen. Dennoch muss sich Prinzip entsprechend hat das Parlament das Recht, der GH vergewissern, ob die Behauptungen des Bf. aus- unter Ausschluss anderer Kräfte und innerhalb der reichend schwerwiegend und vertretbar waren. Grenzen des verfassungsrechtlichen Rahmens seine (82) [...] Der Wahlprüfungsausschuss stellte fest, dass inneren Angelegenheiten selbst zu regeln, wie z.B. die sich die Mandatsverteilung im Wahlkreis Charleroi in Zusammensetzung seiner Spruchkörper. [...] Grund- einigen der vorstellbaren Szenarien ändern könnte, wenn sätzlich fallen die Regeln über die interne Arbeitsweise die leeren, ungültigen und umstrittenen Stimmzettel der nationalen Parlamente als Aspekt der parlamentari- letztendlich als gültige Stimmen gezählt würden. Diese schen Autonomie in den Ermessensspielraum der Ver- Änderung würde wahrscheinlich auch die Verteilung der tragsstaaten. [...] Sitze in anderen Wahlkreisen in der Provinz Hennegau beeinflussen. Dies wurde vom Plenum des Wallonischen Parlaments bestätigt, auch wenn dessen Entscheidung auch Szenarien darlegte, in denen der Liste des Bf. nicht 3. Anwendung im vorliegenden Fall (75) Der vorliegende Fall betrifft die Art, wie die zustän- bloß 14, sondern 1.582 Stimmen fehlen würden [...]. digen innerstaatlichen Behörden die Beschwerde des Bf. (83) Somit konnte jedenfalls nicht ausgeschlossen geprüft haben. Er hatte Unregelmäßigkeiten beim Wahl- werden, dass der Bf. nach der von ihm angestrebten vorgang im Wahlkreis Charleroi behauptet und eine teil- Neuauszählung für gewählt erklärt hätte werden kön- weise Neuauszählung der Stimmzettel [...] begehrt. Nach nen. Dementsprechend kann – anders als von der Regie- seinem Vorbringen hätte er ohne diese Unregelmäßig- rung vorgebracht – nicht behauptet werden, dass die gel- keiten [...] einen Sitz im [...] Parlament erlangt. tend gemachten Fehler die Verlässlichkeit der Resultate (76) [...] Die Zuteilung eines Parlamentssitzes ist eine nicht untergraben hätten. wesentliche Sache, die sich direkt auf den Wahlausgang (84) Zudem deutet die Tatsache, dass der Wahlprü- auswirkt [...]. Der staatliche Ermessensspielraum ist fungsausschuss die Beschwerde des Bf. für zulässig und auch in diesem Bereich weit, kann aber nicht ausschlie- begründet erklärte, darauf hin, dass seine Behauptun- ßen, dass der GH überprüft, ob eine bestimmte Ent- gen [...] nicht jeder Grundlage entbehrten. scheidung willkürlich war. (85) Diese Überlegungen sind für den GH ausreichend, (77) [...] Der Bf. hat eine Überprüfung der für leer, um zur Schlussfolgerung zu gelangen, dass der Bf. aus- ungültig oder umstritten erklärten Stimmzettel und reichend schwerwiegende und vertretbare Vorwürfe vor- eine Neuauszählung der gültig abgegebenen Stimmen gebracht hat, die zu einer Änderung der Mandatsvertei- im Wahlkreis Charleroi verlangt. Er hat nicht bean- lung führen hätten können. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 4 Mugemangango gg. Belgien NLMR 4/2020-EGMR (86) Dies bedeutet allerdings nicht unbedingt, dass (92) Dieser Faktor muss bei dem Gewicht, das der GH das Wallonische Parlament seiner Forderung nach einer der parlamentarischen Autonomie [...] beimisst, berück- Neuauszählung nachkommen hätte müssen. Obwohl sichtigt werden. die Neuauszählung von Stimmen eine wichtige Garantie (93) Seiner Judikatur entsprechend wird sich die Prü- für die Fairness des Wahlvorgangs ist, ist es nicht Sache fung des GH insbesondere auf Folgendes fokussieren: des GH, genau zu bestimmen, welche Handlungen die die Garantien der Unparteilichkeit des Spruchkörpers; Behörden aufgrund der Beschwerde des Bf. setzen hät- das Ausmaß und die rechtliche Definition seines Ermes- ten sollen. Auf der anderen Seite ist es Aufgabe des GH sens; und ob das Verfahren eine faire, objektive und aus- sich zu vergewissern, dass das Recht des Bf., gewählt zu reichend begründete Entscheidung garantierte. werden, effektiv war. Dies würde implizieren, dass seine Behauptungen, die ausreichend schwerwiegend und vertretbar waren, einer effektiven Prüfung unterzogen i. Garantien der Unparteilichkeit des Spruchkörpers wurden, die den unten dargelegten Anforderungen ent- (95) In unter Art. 6 Abs. 1 EMRK geprüften Fällen, in spricht. denen die Unparteilichkeit der Gerichtsbarkeit ange- fochten wurde, stellte der GH fest, dass sich jeder Rich- ter, in Bezug auf den mit legitimem Grund ein Man- gel an Unparteilichkeit befürchtet wird, zurückziehen b. Zur Effektivität der Prüfung der Behauptungen des Bf. (87) Um zu entscheiden, ob die Beschwerde des Bf. muss. [...] In dieser Hinsicht kann sogar der Anschein eine effektive Prüfung erfuhr, muss sich der GH verge- eine gewisse Bedeutung haben. wissern, ob das vom innerstaatlichen Recht vorgesehe- (97) Im Zusammenhang mit dem Recht auf freie ne Verfahren angemessene und ausreichende Garanti- Wahlen [...] dienen die entsprechenden Garantien der en bot, die insbesondere die Vermeidung jeder Willkür Unparteilichkeit dazu sicherzustellen, dass die getrof- sicherstellten. [...] fene Entscheidung nur auf sachlichen und rechtlichen (88) Die Regeln über die interne Funktionsweise Überlegungen beruht und nicht auf politischen. Die Prü- eines Parlaments, einschließlich jener über die Zusam- fung einer Beschwerde über Wahlergebnisse darf nicht mensetzung seiner Spruchkörper, fällt zugegebener- zum Forum für eine politische Auseinandersetzung zwi- maßen als Aspekt der parlamentarischen Autonomie schen verschiedenen Parteien werden. grundsätzlich in den Ermessensspielraum der Mitglied- (98) Wie der GH in diesem Zusammenhang festge- staaten. Das von den nationalen Behörden genossene stellt hat, können Mitglieder des Parlaments per defini- Ermessen muss dennoch mit den Konzepten der »wahr- tionem nicht »politisch neutral« sein. Folglich muss in haft demokratischen politischen Ordnung« und der einem System wie dem belgischen, wo das Parlament »Rechtsstaatlichkeit«, auf die die Präambel der EMRK der einzige Richter über die Wahl seiner Mitglieder ist, verweist, vereinbar sein. Folglich kann die parlamenta- den im innerstaatlichen Recht über das Verfahren zur rische Autonomie nur gültig ausgeübt werden, wenn sie Prüfung von Wahlanfechtungen enthaltenen Garanti- der Rechtsstaatlichkeit entspricht. en der Unparteilichkeit besondere Beachtung zukom- (89) Der vorliegende Fall betrifft einen Streit, der sich men. nach einer Wahl auf deren Ergebnis bezieht, also auf die (99) Wo notwendig, wird sich der GH bei seiner Ein- Rechtmäßigkeit und Legitimität der Zusammensetzung schätzung auf von anderen europäischen und inter- des neu gewählten Parlaments. In diesem Zusammen- nationalen Spruchkörpern entwickelte Standards und hang besteht das Ziel darin sicherzustellen, dass »die Empfehlungen beziehen, ohne diese allerdings als ent- freie Äußerung der Meinung des Volkes« im wörtlichen scheidend anzusehen. [...] Sinn der in Art. 3 1. Prot. EMRK verwendeten Formulie- rung geachtet wird. (100) Das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE hat [wie auch die Vene- (91) [...] Zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die Beschwer- dig-Kommission des Europarats] in seinen Berichten de des Bf. prüften und darüber entschieden, waren zu Belgien [...] festgestellt, dass das derzeit vom belgi- sowohl der Wahlprüfungsausschuss als auch das Ple- schen Recht vorgesehene System mit der Verpflichtung num des Wallonischen Parlaments aus Mitgliedern der OSZE-Staaten, demokratische Wahlen abzuhalten, des Parlaments zusammengesetzt, die bei jenen Wah- unvereinbar ist. len gewählt worden waren, deren Gültigkeit vom Bf. (101) Gleichermaßen hat der UN-Menschenrechts- angefochten wurde. Zu dem Zeitpunkt, zu dem das ausschuss festgehalten, dass es in Wahlangelegenhei- Wallonische Parlament beschloss, die Beschwerde ten eine unabhängige Kontrolle des Wahl- und Aus- zurückzuweisen, waren außerdem die Mandate seiner zählungsvorgangs und einen Zugang zu gerichtlicher Mitglieder noch nicht bestätigt und diese noch nicht Kontrolle oder einem vergleichbaren Verfahren geben [...] angelobt. Das Parlament war daher noch nicht kon- sollte, damit Wähler Vertrauen in die Sicherheit der stituiert. Abstimmung und der Auszählung der Stimmen haben. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 4/2020-EGMR Mugemangango gg. Belgien 5 (102) Im Lichte dessen stellt sich die Frage, ob das getroffen werden, durch das geltende Wahlrecht nicht vom belgischen Recht vorgesehene System, so wie es gemildert. Die Entscheidung über die Beschwerde des unter den Umständen des vorliegenden Falls angewen- Bf. wurde mit einfacher Mehrheit getroffen. Eine sol- det wurde, ausreichende Garantien der Unparteilichkeit che Abstimmungsregel erlaubte es der voraussichtli- gewährte. chen Mehrheit, ihre Ansicht durchzusetzen, selbst wenn (103) [...] Die Beschwerde wurde zunächst vom Wahl- es auch eine signifikante Minderheit geben würde. prüfungsausschuss behandelt. Der Ausschuss hatte sie- Die Regel über eine Abstimmung mit einfacher Mehr- ben Mitglieder, die per Los aus allen zum Wallonischen heit, die in diesem besonderen Fall ohne jede Anpas- Parlament Gewählten bestimmt wurden. Er bestand sung angewendet wurde, war daher [...] nicht geeignet, ausschließlich aus Mitgliedern des Parlaments und das den Bf. – einen Kandidaten einer vor den Wahlen vom Gesetz verlangte nicht, dass er repräsentativ für die im 25.5.2014 im Wallonischen Parlament nicht vertrete- Parlament vertretenen politischen Gruppen war. nen Partei – vor einer parteiischen Entscheidung zu (104) [...] Jene beiden dem Ausschuss angehören- schützen. den Mitglieder des Parlaments, die für jenen Wahlkreis (108) Folglich wurde die Beschwerde des Bf. von einem gewählt wurden, in dem auch der Bf. kandidiert hatte, Spruchkörper geprüft, der keine ausreichenden Garanti- beteiligten sich nicht an den Beratungen und an der Ent- en der Unparteilichkeit gewährleistete. scheidung des Ausschusses [...]. Wie der GH allerdings bemerkt, enthielt weder die Verfahrensordnung des ii. Vom Spruchkörper genossenes Ermessen Wallonischen Parlaments noch sonst ein rechtliches (110) [...] Weder das Gesetz noch die Verfahrensordnung Instrument zur gegenständlichen Zeit eine Bestimmung des Wallonischen Parlaments sahen zur gegenständli- über die Enthebung der betreffenden Abgeordneten. Sie chen Zeit ein Verfahren zur Behandlung von Beschwer- nahmen freiwillig davon Abstand, sich zu beteiligen. den vor, die gemäß § 31 des Sondergesetzes zur institu- Zudem [...] waren die fraglichen Abgeordneten dennoch tionellen Reform und Regel 7 der Verfahrensordnung während der Beratungen über die Beschwerde des Bf. erhoben wurden. anwesend und sie stimmten mit ab über den endgülti- gen Bericht an das Plenum des Parlaments [...]. (111) Diese beiden Bestimmungen räumen dem Wal- lonischen Parlament die exklusive Kompetenz ein, über (105) Jedenfalls wurde die Meinung des Wahlprü- die Gültigkeit des Wahlvorgangs und über jeden Streit fungsausschusses sodann an das Plenum des Walloni- betreffend die Mandate seiner Mitglieder zu entschei- schen Parlaments übermittelt, das sich den Schluss- den. Sie bestimmen die Zusammensetzung des Wahl- folgerungen des Berichts nicht anschloss. [...] Das prüfungsausschusses und sehen vor, dass jede sich auf Wallonische Parlament war der einzige Spruchkörper, die Wahl beziehende Beschwerde, um gültig zu sein, der nach belgischem Recht die Kompetenz hatte, über schriftlich eingebracht werden, von einem der Kandi- die Beschwerde des Bf. zu entscheiden. Während der daten unterzeichnet sein [...] und innerhalb von zehn Mandatsprüfung nahmen alle neu gewählten Abgeord- Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse [...] einge- neten, deren Mandate erst bestätigt werden mussten, bracht werden muss. [...] Der Wahlprüfungsausschuss an der Abstimmung über die Beschwerde des Bf. teil, muss jede Beschwerde und Sachverhaltsdarstellung einschließlich jener aus demselben Wahlkreis, in dem betreffend Wahlen entgegennehmen und an das Ple- auch der Bf. angetreten war. (106) Somit waren [...] die im Wahlkreis des Bf. über die Feststellungen des Ausschusses trifft. gewählten Mitglieder, die seine direkten Konkurrenten (112) Die Kriterien, die vom Wallonischen Parlament num [...] berichten, das eine bindende Entscheidung waren, nicht von der Abstimmung im Plenum des Wallo- bei der Entscheidung über Beschwerden wie jener, die nischen Parlaments ausgeschlossen. Die Entscheidung vom Bf. erhoben wurde, angewendet werden konnten, wurde also von einem Spruchkörper getroffen, der Mit- wurden hingegen in den anwendbaren Bestimmungen glieder des Parlaments umfasste, deren Wahl in Frage des innerstaatlichen Rechts nicht ausreichend klar fest- gestellt hätte werden können, wenn die Beschwerde des gelegt. Auch gaben diese Bestimmungen nicht eindeutig Bf. für begründet erklärt worden wäre, und deren Inter- vor, welche Wirkungen eine Entscheidung hatte, mit der essen den seinen direkt entgegengesetzt waren. [...] einer Beschwerde stattgegeben wurde, unter welchen (107) [...] Der GH muss jede Maßnahme mit beson- Umständen also in diesem besonderen Fall eine Neu- derer Sorgfalt betrachten, die ausschließlich oder über- auszählung erfolgen oder die Wahl für ungültig erklärt wiegend zum Nachteil der Opposition zu funktionieren werden sollte. scheint, insbesondere wenn sie ihrer Art nach die Aus- (113) [...] Der vorliegende Fall war nach Angaben der sichten von Oppositionsparteien beeinträchtigt, irgend- Regierung die erste Gelegenheit, bei der das Walloni- wann in der Zukunft an die Macht zu kommen. Im vor- sche Parlament eine Beschwerde unter § 31 des Sonder- liegenden Fall wurden die Gefahren, dass aus den oben gesetzes zur Reform der Institutionen erhalten hatte. dargelegten Überlegungen politische Entscheidungen Sie räumte auch ein, dass das Wallonische Parlament Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 6 Mugemangango gg. Belgien NLMR 4/2020-EGMR nach Empfang der Beschwerde feststellen musste, dass räumt, der keine Kompetenz hatte, bindende Entschei- weder das Sondergesetz noch seine eigene Verfahrens- dungen zu treffen, und dessen Schlussfolgerungen vom ordnung eine ausreichend genaue Vorgehensweise für Wallonischen Parlament nicht gefolgt wurde. Zugege- die Anfechtung der Gültigkeit von Wahlen festlegten. benermaßen lieferte dieses Gründe für seine Entschei- Aus diesem Grund wurde für den Zweck des vorliegen- dung. Es erklärte allerdings nicht, warum es sich ent- den Falls ein Verfahren eingeführt, um dem Bf. Verfah- schieden hatte, der Ansicht des Ausschusses nicht zu rensgarantien einzuräumen. folgen, obwohl der Ausschuss [...] die Meinung geäußert (114) Unter diesen Umständen war das vom Walloni- hatte, dass die Beschwerde [...] zulässig und begründet schen Parlament genossene Ermessen nach Ansicht des war und dass alle Stimmzettel aus dem Wahlkreis Char- GH nicht ausreichend präzise durch Bestimmungen des leroi [...] neu ausgezählt werden sollten. innerstaatlichen Rechts umschrieben. (121) In diesem Zusammenhang bemerkt der GH, dass die Verfahrensordnung des Wallonischen Parla- ments 2017 [...] geändert wurde und nun drei Wahlprü- fungsausschüsse vorsieht, die durch das Los aus jenen iii. Garantien für eine faire, objektive und begründete Entscheidung (115) [...] Das Verfahren im Bereich von Wahlstreitigkei- Abgeordneten gewählt werden, die nicht die betrof- ten muss eine faire, objektive und ausreichend begrün- fenen Wahlkreise repräsentieren. Außerdem wurden dete Entscheidung gewährleisten. [...] Regeln erlassen, die das Verfahren zur Prüfung von (116) Insbesondere müssen Bf. die Gelegenheit haben, Beschwerden betreffend die Wahlen zum Wallonischen in einem schriftlichen Verfahren oder, wo angemessen, Parlament festlegen. Sie sehen eine Reihe von Garanti- in einer mündlichen Verhandlung ihre Ansichten dar- en vor [...]. zulegen und alle Argumente vorzubringen, die sie als für die Verteidigung ihrer Interessen relevant erachten. [...] Zusätzlich muss aus der öffentlichen Darlegung der c. Schlussfolgerung Gründe durch den zuständigen Spruchkörper klar her- (122) Aus den vorangegangenen Überlegungen folgt, vorgehen, dass die Argumente des Bf. gebührend geprüft dass die Beschwerde des Bf. von einem Spruchkörper wurden und eine angemessene Reaktion erfolgte. geprüft wurde, der nicht die geforderten Garantien sei- (117) Im vorliegenden Fall sahen weder die Verfas- ner Unparteilichkeit bot und dessen Ermessen von den sung noch das Gesetz oder die Verfahrensordnung des Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts nicht mit Wallonischen Parlaments in der damals gültigen Fas- ausreichender Präzision umschrieben war. Auch die sung eine Verpflichtung vor, bei der Prüfung von Manda- dem Bf. während des Verfahrens gewährten Garantien ten derartige Sicherungen zu gewährleisten. waren unzureichend [...]. Der GH gelangt daher zu dem (118) In der Praxis kam der Bf. allerdings während Schluss, dass die Rügen des Bf. nicht in einem Verfahren der Prüfung seiner Beschwerde durch den Wahlprü- behandelt wurden, das angemessene und ausreichende fungsausschuss in den Genuss bestimmter verfahrens- Garantien bot, um Willkür zu vermeiden und ihre effek- rechtlicher Sicherungen. Sowohl er als auch sein Anwalt tive, den Anforderungen des Art. 3 1. Prot. EMRK ent- wurden während einer öffentlichen Sitzung des Aus- sprechende Prüfung zu gewährleisten. schusses angehört und der Ausschuss begründete seine (123) Folglich hat eine Verletzung von Art. 3 1. Prot. Feststellungen. Zudem enthielt auch die Entscheidung EMRK stattgefunden (einstimmig; im Ergebnis überein- des Wallonischen Parlaments eine Begründung und der stimmende Sondervoten der Richter Lemmens und Sabato Bf. wurde über diese in Kenntnis gesetzt. sowie von Richter Wojtyczek). (119) Allerdings waren die dem Bf. während des Verfah- rens eingeräumten Garantien nach Ansicht des GH nicht ausreichend. Aufgrund des Fehlens eines in den gelten- III. Zur behaupteten Verletzung von Art. 13 EMRK den rechtlichen Instrumenten festgelegten Verfahrens (124) Der Bf. brachte auch vor, seine Beschwerde an das waren diese Garantien das Resultat von ad hoc getroffe- Wallonische Parlament habe keinen effektiven Rechts- nen Ermessensentscheidungen des Wahlprüfungsaus- behelf iSv. Art. 13 EMRK dargestellt […]. schusses und des Plenums des Wallonischen Parlaments. (125) In Fällen, die Auseinandersetzungen in Folge Sie waren für den Bf. weder zugänglich noch in ihrer einer Wahl betrafen, hat der GH danach unterschie- Anwendung vorhersehbar. Der GH bekräftigt, dass es sich den, ob die Streitigkeiten auf innerstaatlicher Ebene bei den Anforderungen des Art. 3 1. Prot. EMRK und der von einem richterlichen Spruchkörper entschieden wur- anderen Bestimmungen der Konvention um Garantien den. [Wo dies der Fall war], prüfte der GH den Fall nur handelt und nicht um bloße Absichtserklärungen [...]. unter Art. 3 1. Prot. EMRK und erachtete eine gesonder- Dies ist eine der Konsequenzen des Rechtsstaatsprinzips. te Behandlung unter Art. 13 EMRK nicht als notwendig. (120) Außerdem wurden die meisten dieser Garanti- (126) Wo die Auseinandersetzung nach der Wahl hin- en dem Bf. nur vor dem Wahlprüfungsausschuss einge- gegen auf der innerstaatlichen Ebene nicht von einem Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 4/2020-EGMR Mugemangango gg. Belgien 7 richterlichen Spruchkörper behandelt wurde, hat der derungen der Konvention zu entsprechen. Diese Frage, GH eine gesonderte Prüfung der Beschwerde unter die eng mit der Gewaltenteilung zusammenhängt, fällt Art. 13 EMRK vorgenommen. Da es im vorliegenden Fall in den weiten Ermessensspielraum, der den Staaten keine Prüfung durch einen richterlichen Spruchkörper beim Organisieren ihrer Wahlsysteme zukommt. gab, wird der GH eine separate Behandlung unter die- sem Artikel vornehmen. (139) Abgesehen davon ist anzumerken, dass ein gerichtlicher oder quasigerichtlicher Rechtsbehelf, sei (132) Aus der Feststellung einer Verletzung von Art. 3 es an die erste Instanz oder nach der Entscheidung eines 1. Prot. EMRK kann geschlossen werden, dass der Bf. nicht-richterlichen Spruchkörpers, grundsätzlich den eine vertretbare Beschwerdebehauptung hatte, was Anforderungen von Art. 3 1. Prot. EMRK entspricht. erforderte, dass er einen effektiven Rechtsbehelf zur Verfügung hatte, um eine Verletzung seiner Rechte nach der Konvention und ihrem Protokoll geltend zu machen IV. Entschädigung nach Art. 41 EMRK und angemessene Abhilfe zu erhalten. € 2.000,– für immateriellen Schaden; € 12.915,14 für (133) Die Frage, die sich stellt, ist, ob der für den Bf. ver- Kosten und Auslagen (einstimmig). fügbare Rechtsbehelf zur Anfechtung des Wahlergebnis- ses und zur Erlangung einer Neuauszählung bestimm- ter Stimmzettel in seinem Wahlkreis insofern »effektiv« war, als er die behauptete Verletzung oder ihre Fortdau- er entweder verhindern oder angemessene Abhilfe für eine bereits geschehene Verletzung bieten konnte. (134) Der Bf. hatte im vorliegenden Fall die Gelegen- heit, eine Beschwerde an das Wallonische Parlament zu richten, um seine Rügen über die Wahlergebnisse vorzu- bringen. Davon machte er Gebrauch. Nach dem gelten- den belgischen System steht nach der Entscheidung des Wallonischen Parlaments kein weiterer Rechtsbehelf an ein Gericht oder irgendeinen anderen Spruchkörper zur Verfügung. [...] (135) Unter Art. 3 1. Prot. EMRK gelangte der GH zu dem Ergebnis, dass das Verfahren für Beschwerden an das Wallonische Parlament keine ausreichenden und angemessenen Garantien vorsah, die eine effekti- ve Prüfung der Rügen des Bf. sichergestellt hätten. In Anbetracht des Fehlens solcher Garantien kann dieser Rechtsbehelf auch nicht als »wirksam« iSv. Art. 13 EMRK angesehen werden. (136) Diese Feststellung ist für den GH ausreichend, um auf eine Verletzung von Art. 13 EMRK iVm. Art. 3 1. Prot. EMRK zu schließen (einstimmig; im Ergebnis übereinstimmendes Sondervotum von Richterin Turković und Richter Lemmens). (137) [...] Die in Art. 13 EMRK genannte »Instanz« muss nicht unbedingt ein Gericht im engeren Sinn sein. In einem Fall, der Streitigkeiten über Wahlergebnisse und die Mandatsverteilung [...] betrifft, ist es notwendig und ausreichend, dass der zuständige Spruchkörper ausrei- chende Garantien der Unparteilichkeit aufweist, sein Ermessen mit ausreichender Präzision von Bestimmun- gen des innerstaatlichen Rechts umschrieben wird und das Verfahren effektive Garantien für eine faire, objek- tive und ausreichend begründete Entscheidung bietet. (138) Angesichts des Subsidiaritätsprinzips und der Diversität der in Europa bestehenden Wahlsysteme ist es nicht Sache des GH anzuzeigen, welche Art von Rechtsbehelf vorgesehen werden sollte, um den Anfor- Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag
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