NLMR 2/2019-EGMR 1 © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Übersetzung wurde bereits in Newsletter Menschenrech- te 2019/2 veröffentlicht] Die erneute Veröffentlichung wurde allein für die Aufnahme in die HUDOC-Datenbank des EGMR gestattet. Diese Übersetzung bindet den EGMR nicht. © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Translation already published in Newsletter Menschen- rechte 2019/2] Permission to republish this translation has been granted for the sole purpose of its inclusion in the Court's database HUDOC. This translation does not bind the Court. © Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Traduction déjà publiée dans Newsletter Menschenrechte 2019/2] L’autorisation de republier cette traduction a été accordée dans le seul but de son inclusion dans la base de données HUDOC de la Cour. La présente traduction ne lie pas la Cour. Sachverhalt Bei den Herren Tomov, Vasilyev, Roshka, Barinov und erfolgt sei. Frau Kostromina litt unter den beengten Ver- Rakov handelt es sich um Häftlinge, die während der Ver- hältnissen besonders, da sie Adipositas hat. büßung ihrer Gefängnisstrafen in weit entfernte Haftan- Herr Rakov wandte sich an verschiedene Behör- stalten verlegt wurden. Transportiert wurden sie dazu auf den und Gerichte, um eine Entschädigung für den von der Straße in einem Gefangenentransporter und auf der ihm erlittenen immateriellen Schaden zu erhalten. Schiene in speziellen Häftlingswaggons. Die Transportbe- Seine Schritte waren jedoch nicht von Erfolg gekrönt. dingungen waren allgemein durch eine große Beengtheit Beschwerden mehrerer Bf. gegen die Vorschriften zum gekennzeichnet. Jene der Bf., die jeweils zumindest eine Transport von Häftlingen wurden vom Obersten Gericht Nacht im Zug unterwegs waren, wurden dadurch zudem zurückgewiesen. ihres Schlafes beraubt, da sich im Waggon deutlich mehr Häftlinge aufhielten als es Schlafplätze gab. Dazu kam, dass die Häftlinge in den Zügen zum Teil stundenlang Rechtsausführungen ohne Heizung bei Minustemperaturen im Waggon ver- harren mussten. Überdies gab es Beschränkungen im Die Bf. rügten Verletzungen von Art. 3 EMRK (hier: Ver- Hinblick auf den Zugang zur Toilette und zu Trinkwasser. bot der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung) Frau Punegova und Frau Kostromina beschweren durch ihre Transportbedingungen. Einige von ihnen sich über ihren Transport im Gefangenentransporter in beschwerten sich auch über eine Verletzung von Art. 13 einer engen Einzelkabine aus Metall (genannt »stakan«). EMRK (Recht auf eine wirksame Beschwerde), weil im Letztere wies eine Tiefe von 65 cm und eine Breite von innerstaatlichen Recht kein wirksamer Rechtsbehelf 50 cm auf und beinhaltete einen Sitz für den Häftling. existierte, um die unangemessenen Transportbedin- Diese Form des Transports erfolgte, weil sie als Frau- gungen geltend zu machen. Herr Rakov rügte zusätzlich en zu einer besonders verwundbaren Gruppe gehörten, eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein fai- die isoliert transportiert werden musste. Frau Punegova res Verfahren), weil er aufgrund seiner Haft keine ange- rügt zusätzlich, dass während ihrer Transporte in den messene Gelegenheit gehabt hätte, den Gerichten sei- kalten Wintermonaten keine ausreichende Beheizung nen Schadenersatzanspruch zu präsentieren. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 2 Tomov u.a. gg. Russland NLMR 2/2019-EGMR liegenden Beschwerden im Register zu streichen, würde die aktuelle Situation unverändert lassen, ohne Garan- I. Verbindung der Beschwerden (83) Angesichts der Ähnlichkeit der Rügen der Bf. ist der tie, dass in der näheren Zukunft eine wirkliche Lösung GH der Ansicht, dass die Beschwerden [...] verbunden gefunden würde. Ebenso würde es die Erfüllung der Auf- werden sollten (einstimmig). gabe des GH unter Art. 19 EMRK nicht fördern, nämlich »die Einhaltung der Verpflichtungen sicherzustellen, welche die Hohen Vertragsparteien in dieser Konvention und den Protokollen dazu übernommen haben«. II. Beachtung von Art. 38 EMRK (90) Der GH kann das Argument der Regierung nicht (101) Angesichts des Vorgesagten befindet der GH, akzeptieren, wonach ihre Verpflichtung, das [vom GH dass die Erklärungen der Regierung keine ausreichen- verlangte Beweismaterial] beizubringen, erloschen sei, de Basis dafür bieten um zum Schluss zu kommen, dass als sie eine einseitige Erklärung abgab, um eine Ver- die Achtung der Menschenrechte nicht verlangt, die Prü- letzung der Konvention anzuerkennen. Die Verpflich- fung der betreffenden Beschwerden fortzusetzen. Ihr tung, die [...] verlangten Beweise vorzulegen, ist ab dem Ersuchen um Streichung der Beschwerden im Register Moment, in dem eine entsprechende Aufforderung for- muss daher zurückgewiesen werden. muliert wird, für die belangte Regierung verbindlich [...]. Im vorliegenden Fall wies der GH die Erklärung der Regierung zurück und wiederholte sein Ersuchen um 2. Zulässigkeit Unterlagen [...]. Die Regierung brachte das verlangte Material jedoch nicht bei und lieferte auch keine Erklä- (111) Mit Ausnahme der Rügen von Herrn Rakov unter rung für dieses Versäumnis. [...] den Art. 3 und Art. 13 EMRK, die [wegen Nichteinhal- (91) Folglich befindet der GH, dass der belangte Staat tung der sechsmonatigen Beschwerdefrist] für unzuläs- es verabsäumte, seine Verpflichtungen nach Art. 38 sig zu erklären sind (einstimmig), befindet der GH, dass EMRK zu erfüllen [...] (einstimmig). die übrigen Beschwerden nicht offensichtlich unbe- gründet [...] und auch aus keinem anderen Grund unzu- lässig sind. Sie sind daher für zulässig zu erklären (ein- stimmig). III. Einseitige Erklärung der Regierung und Zulässigkeit der Beschwerden unter Art. 3 und Art. 13 EMRK IV. Zur behaupteten Verletzung von Art. 3 EMRK 1. Einseitige Erklärung der Regierung im Hinblick auf drei der Beschwerden 1. Zusammenfassung des heranzuziehenden Ansatzes Die Regierung anerkannte eine Verletzung von Art. 3 EMRK wegen der Transportbedingungen und von (123) Im Interesse der Rechtssicherheit und auch zur Art. 13 EMRK wegen des Fehlens wirksamer innerstaat- einheitlichen und vorhersehbaren Anwendung der all- licher Rechtsbehelfe im Hinblick auf einige der Bf. Sie gemeinen Grundsätze erachtet es der GH für notwen- bot auch an, Summen zwischen € 500,– und € 1.500,– dig, [...] den Ansatz zusammenzufassen, der in Fällen an diese zu bezahlen, und ersuchte den GH darum, ihre heranzuziehen ist, in denen eine Verletzung von Art. 3 Fälle gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. c EMRK im Register zu EMRK wegen unmenschlicher und erniedrigender streichen. Transportbedingungen gerügt wird. (99) [...] Der GH erkennt das Vorliegen von Gründen, (124) Der GH wiederholt, dass die Beurteilung, ob die verlangen, dass er die Prüfung dieser Beschwerden eine Verletzung von Art. 3 EMRK erfolgt ist, nicht auf fortsetzt. [...] eine rein zahlenmäßige Berechnung des Raums redu- (100) Unter Berücksichtigung dessen, dass große Grup- ziert werden kann, der einem Häftling während des pen von Menschen immer noch eines wirksamen inner- Transfers zur Verfügung steht. Nur eine umfassende staatlichen Rechtsmittels beraubt und damit gezwungen Herangehensweise an die besonderen Umstände des sind, beim GH Wiedergutmachung wegen sich wiederho- Falles kann ein korrektes Bild der Realität der transpor- lender Verletzungen ihrer Konventionsrechte zu suchen, tierten Person bieten. warf der GH eine Grundsatzfrage im Hinblick auf das Vor- (125) Dennoch befindet der GH, dass eine starke Ver- liegen eines systemischen Problems auf [...]. Die Erklä- mutung für eine Verletzung entsteht, wenn Häftlinge in rungen der Regierung, mit denen diese versuchte, diese Beförderungsmitteln transportiert werden, die weniger Fälle beizulegen, enthielten keine Zusicherung, sich mit als 0,5 m2 an Raum pro Person gewähren. Ob eine sol- der zentralen Frage unter der Konvention zu befassen, die che Beengtheit aus einer zu großen Zahl an Häftlingen weiterhin Hunderte von Häftlingen in Russland betrifft. resultiert, die zusammen transportiert werden, oder Eine Akzeptanz des Ersuchens der Regierung, die vor- aus der restriktiven Gestaltung von Abteilen, ist für die Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 2/2019-EGMR Tomov u.a. gg. Russland 3 Analyse des GH unerheblich, die sich auf die gegebenen (131) Den längsten Abschnitt der Reise unternahmen objektiven Transportbedingungen und deren Auswir- die Bf. mit der Eisenbahn in Häftlingswaggons. Bei sei- kungen auf die Bf. fokussiert und weniger auf die Grün- ner ersten Reise verbrachte Herr Tomov eine Nacht in de dafür. Die niedrige Höhe der Decke, speziell von Ein- einem engen Abteil mit drei Personen. Herr Vasilyev zelkabinen, die Häftlinge dazu zwingt, sich zu bücken, teilte sich ein großes Abteil mit bis zu 13 Personen auf kann das physische Leiden und die Müdigkeit ver- dem Weg nach Jekaterinburg und mit bis zu elf Män- schlimmern. Der unzureichende Schutz vor Außentem- nern auf dem Weg zurück. Eine besonders lange Über- peraturen, wenn Gefängniszellen nicht ausreichend stellung von Herrn Tomov zusammen mit Herrn Rosh- beheizt oder belüftet werden, begründet einen erschwe- ka und Herrn Barinov umfasste drei Reisen in einem renden Faktor. großen Abteil eines Gefängniswaggons mit fünf, sie- (126) Die starke Vermutung einer Verletzung von ben bzw. neun anderen Häftlingen. Der letzte Teil ihrer Art. 3 EMRK kann nur im Falle eines kurzen oder gele- Reise war der längste, da sie drei Nächte im Zug verbrin- gentlichen Transfers widerlegt werden. Demgegenüber gen mussten. steigen die schädlichen Auswirkungen von Überbele- (132) [...] Jede Reise schloss zumindest eine Fahrt gung mit einer längeren Dauer und höheren Frequenz über Nacht ein, während in den großen Abteilen nur von Transporten, womit auch die Argumente des Bf. für sechs und in den kleinen nur drei Schlafplätze vorhan- eine Verletzung verstärkt werden. den waren. Die Häftlinge übertrafen die verfügbaren (127) Bei längeren Reisen wie solchen, die über Nacht Schlafplätze manchmal um das Doppelte und die Kojen mit der Bahn erfolgen, ist der Ansatz des GH ähnlich zu waren mit 60 Zentimeter zu schmal, um unter norma- jenem, der auf eine Haft in einer stationären Einrich- len Umständen mehr als eine Person aufzunehmen. [...] tung für einen Zeitraum vergleichbarer Dauer Anwen- (133) Die Bf. [...] wurden wegen der unzureichenden dung findet. Auch wenn ein beschränkter Platz am Schlafplätze während einer oder mehrerer aufeinander- Boden aufgrund der mehrstufigen Stockbetten toleriert folgender Nächte ihrer Nachtruhe beraubt. Das weist werden kann, wäre es mit Art. 3 EMRK unvereinbar, schon für sich auf eine unmenschliche und erniedri- wenn Häftlinge wegen einer unzureichenden Zahl von gende Behandlung hin, die Art. 3 EMRK verletzt. Der GH Schlafplätzen oder ansonsten unangemessener Schlaf- kann jedoch mehrere zusätzliche Faktoren nicht überse- möglichkeiten ihres nächtlichen Schlafes beraubt wür- hen, die ihr Leid verschlimmert haben müssen. den. Faktoren wie ein Versäumnis, für jeden Häftling (134) Erstens funktionierte der Heizkreis des Häft- einen individuellen Schlafplatz einzurichten oder eine lingswaggons nicht, während der Zug stand. Als Folge angemessene Versorgung mit Trinkwasser und Essen davon verbrachten Herr Tomov, Herr Roshka und Herr oder einen angemessenen Zugang zur Toilette sicher- Barinov bei Außentemperaturen von unter null Grad zustellen, erschweren die Situation von Häftlingen wäh- zumindest fünfzehn Stunden eingesperrt in einem rend Transporten ernsthaft und weisen auf eine Verlet- ungeheizten Abteil. zung von Art. 3 EMRK hin. (135) Zweitens kann [...] [die Gestattung von] zwei Toi- (128) Zuletzt ist die Bedeutung der Rolle des CPT bei lettenbesuchen und drei Kannen Wasser pro Tag für der Überwachung von Transportbedingungen sowie die gesamte Dauer einer Reise von 62 Stunden nicht als der Standards zu betonen, welche es diesbezüglich ent- angemessen angesehen werden. wickelt hat. Wenn der GH Fälle entscheidet, die Trans- (136) Drittens wurden alle vier Bf. in Mehrpersonen- portbedingungen betreffen, wird er diese Standards zellen von standardmäßigen Gefangenentransportern beachten und Wert auf deren Einhaltung durch die Ver- vom und zum Bahnhof gebracht. Die Reisezeit lag zwi- tragsstaaten legen. schen einer und zweieinhalb Stunden. Jeder Häftling hatte weniger als 0,5 m2 an Bodenfläche zur Verfügung. Für sich betrachtet hätten solche Bedingungen wegen der relativ kurzen Dauer und weil es sich dabei um ein einmaliges Ereignis handelte vermutlich nicht den Grad an Schwere erreicht, der von Art. 3 EMRK verlangt wird. 2. Anwendung im vorliegenden Fall a. Herr Tomov, Herr Vasilyev, Herr Roshka und Herr Barinov (130) Die Bf. [...] rügten die Bedingungen, unter denen Im vorliegenden Fall gingen sie hingegen einer Zugreise sie über lange Distanzen in unterschiedlichen Arten von unter Bedingungen unmittelbar voran oder folgten die- Beförderungsmitteln, einschließlich Gefangenentrans- ser, hinsichtlich derer der GH oben festgestellt hat, dass portern und Eisenbahnwaggons, transportiert wurden. sie eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung Da die verschiedenen Abschnitte der Reise Teil einer ein- begründen. Unter Beurteilung der kumulativen Wirkun- zigen Überstellung waren, die andauerte, bis sie das Ziel gen der Transportbedingungen vom Start- bis zum End- erreicht hatten, wird der GH eine umfassende und kumu- punkt wurde Art. 3 EMRK im Hinblick auf die Herren lative Beurteilung dieser Bedingungen vornehmen. Tomov, Vasilyev, Roshka und Barinov verletzt. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 4 Tomov u.a. gg. Russland NLMR 2/2019-EGMR mutung einer Verletzung von Art. 3 EMRK, die aufgrund eines eingeschränkten persönlichen Raumes entsteht. (140) Nach Beginn von Frau Punegovas Verfahren b. Frau Punegova und Frau Kostromina (137) Die weiblichen Bf. [...] scheinen besonders harten Transportbedingungen unterworfen worden zu sein. Die nahm die Häufigkeit der Überstellungen und deren anwendbaren Vorschriften verlangten, dass bestimmte Dauer zu. Sie wurde in einer Periode von zwei Monaten Kategorien von verwundbaren Häftlingen, einschließlich zumindest zehn Transporten unterworfen und verbrach- Frauen, abgesondert von anderen Häftlingen transpor- te auf dem Weg zu und von den Gerichtsverhandlungen tiert wurden. Dieses Erfordernis verfolgte die legitimen jedes Mal insgesamt eine Stunde und zehn Minuten in Ziele der Vermeidung von Sicherheitsvorfällen, Gewalt einer Einzelkabine. [...] Die Zelle war aus Metallplatten zwischen Häftlingen und sexueller Belästigung. Auf- zusammengebaut und bildete eine völlig geschlosse- grund des Geschlechterungleichgewichts in der allge- ne Kabine mit Luftlöchern in der Tür. Diese Konstruk- meinen Gefängnisbevölkerung, in der die Zahl der Män- tion garantierte komplette Isolation des Häftlings vom ner jene der Frauen wesentlich übertrifft, werden Zellen Nichtsicherheitsbereich des Wagens. Allerdings hatte für mehrere Häftlinge für gewöhnlich männlichen Häft- sie auch die Wirkung, dass die Zelle thermisch isoliert lingen zugewiesen, während weibliche Häftlinge für die und der Wärmestrom von der Heizung, die sich im Mit- Dauer von Überstellungen in enge Metallkabinen kom- telgang befand, blockiert wurde. Es gab keine Beheizung men. Als Folge wurden [die Bf.] [...] jedes Mal in einer Ein- in der Zelle und da die Rückwand direkt an der Außen- zelkabine [...] von 0,325 m2 untergebracht. wand des Wagens befestigt war, wurde die Kälte ins (138) Frau Kostromina musste in einer Periode von Innere weitergeleitet. Der GH hält fest, dass die Bedin- drei Wochen nicht weniger als sieben Mal in einer sol- gungen des Transports von Frau Punegova während des chen Kabine reisen. Der Umstand, dass sie für gewöhn- Verfahrens [...] Art. 3 EMRK verletzten. lich bis zu zwei Stunden in einem derart beengten Raum 3. Ergebnis verbrachte, ist für sich ausreichend, um die Feststellung einer Verletzung von Art. 3 EMRK zu rechtfertigen. Der (141) Der GH bemerkt, dass alle Bf. die meiste Zeit unter GH kann aber die Faktoren nicht übersehen, die ihr Leid Bedingungen transportiert wurden, die mit den Anforde- über den Grad dessen hinaus erhöht haben müssen, was rungen aus den innerstaatlichen Vorschriften im Einklang in einer zivilisierten Gesellschaft toleriert werden kann. zustehenschienen. Eswurdenichtbehauptet, dassirgend- Da sie an Diabetes litt, war sie korpulent. Ihr Zustand welche Beamte versucht hätten, bei ihnen Elend oder Leid verlangte eine großzügige Zuweisung von Sitzraum und zu verursachen. Doch auch ohne eine Absicht, die Bf. zu einen guten Zugang zur Belüftung, um ihre Transport- demütigen oder zu erniedrigen, hatten die tatsächlichen bedingungen erträglicher zu gestalten. Die mit der Über- Transportbedingungen im vorliegenden Fall die Wirkung, stellung betrauten Behörden berücksichtigten ihre spe- sie Leid zu unterwerfen, das in seiner Intensität den Grad ziellen Bedürfnisse jedoch nicht. Zu allem Übel wurde überschritt, der unvermeidbar mit einer Haft verbunden sie für die Dauer jeder Reise noch zusammen mit einer ist. Diese Bedingungen untergruben ihre menschliche weiteren Frau untergebracht. Der GH gesteht zu, dass Würde. Diese Behandlung muss als »unmenschlich und die Behörden damit wortgetreu den Vorschriften folg- erniedrigend« charakterisiert werden. ten, die eine Trennung der Geschlechter verlangten. (142) Es erfolgte deshalb eine Verletzung von Art. 3 Darauf stützten sich die Beamten auch, um ihr Verhal- EMRK im Hinblick auf alle Bf., außer was die Überstel- ten zu rechtfertigen. Der GH kann es jedoch nicht als lungen von Frau Punegova in der Zeit des Vorverfahrens eine Rechtfertigung dafür akzeptieren, dass Frau Kostro- angeht (einstimmig). mina in eine Situation extremen körperlichen Leids gebracht wurde. Der von den Geleitbeamten verwendete V. Verfügbarkeit von wirksamen innerstaatlichen Ansatz enthüllte eine Missachtung des Wohlbefindens Rechtsbehelfen iSd. Art. 13 EMRK von transportierten Häftlingen, die mit der Achtung der menschlichen Würde unvereinbar war. (144) Rügen wegen unmenschlicher und erniedrigen- (139) Frau Punegova wurde auch in einer Einzelkabi- der Haftbedingungen zum einen und entsprechender ne für Häftlinge transportiert. Die Dauer ihrer Überstel- Transportbedingungen zum anderen sind im Wesentli- lungen war [...] [in der Periode des Vorverfahrens] jedoch chen ähnlich, was die Arten von Rechtsbehelfen angeht, viel kürzer, manchmal betrug sie nur drei Minuten. Sie die in der Theorie dafür im russischen Rechtssystem zur lieferte keine Informationen über die zurückgelegte Dis- Verfügung stehen. Die Feststellungen des GH im Hin- tanz oder die Dauer der Überstellungen in den folgen- blick auf die Wirksamkeit der innerstaatlichen Rechts- den Monaten. Die Transfers in dieser Periode scheinen behelfe in Haftbedingungen betreffenden Fällen sind auch selten gewesen zu sein, da sie in zweimonatigen daher im vorliegenden Fall mit gewissen Modifizierun- Intervallen vorkamen. Der Umstand, dass Transporte gen betreffend die kurze Dauer von Überstellungen nur kurz und gelegentlich erfolgen, widerlegt die Ver- anwendbar. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 2/2019-EGMR Tomov u.a. gg. Russland 5 (147) Was Rügen betrifft, die Häftlinge an die Kom- Behörde oder des betreffenden Beamten verursacht mandanten der Begleiteinheit richten können, hat der wurde. Dieses Erfordernis setzt in Fällen wie dem vorlie- GH bereits festgehalten, dass Vorgesetzte keinen ausrei- genden, in denen jeder einzelne Aspekt der Bedingun- chend unabhängigen Standpunkt haben, um Rügen zu gen im Einklang mit den innerstaatlichen Vorschriften prüfen, welche die Weise in Frage stellen, wie sie ihrer stand, aber deren kumulative Wirkung eine unmensch- Pflicht nachkommen, die angemessenen Haft- oder liche Behandlung in Verletzung von Art. 3 EMRK begrün- Transportbedingungen einzuhalten [...]. dete, eine nicht zu erfüllende Beweislast fest. Es war (148) Eine Beschwerde kann auch an das Bundes- oder daher materiell unmöglich, eine einzelne Behörde oder Regionalbüro des Ombudsmannes oder an eine öffent- einen einzelnen Beamten für solche Bedingungen ver- liche Kontrollkommission gesendet werden. Der GH antwortlich zu machen, ganz zu schweigen davon, ein ist allerdings nicht überzeugt davon, dass diese Orga- unrechtmäßiges Verhalten auf deren Seite aufzuzeigen. ne eine angemessene Wiedergutmachung bieten konn- ten. [Beide] [...] sind nicht mit der Befugnis ausgestattet, Gerichte als ungebührend formalistisch kritisiert, da rechtlich bindende Entscheidungen zu erlassen. [...] sich dieser auf die Voraussetzung formaler Unrechtmä- (153) Zweitens hat der GH den Ansatz der russischen (149) Der GH hat bereits früher festgestellt, dass Staats- ßigkeit der behördlichen Handlungen stützt. [...] Es ist anwälte, die Untersuchungsgefängnisse überwachen, besonders besorgniserregend, dass das Oberste Gericht eine bedeutende Rolle dabei spielen, angemessene Haft- eine tatsächliche körperliche Verletzung als ein erfor- bedingungen sicherzustellen. Eisenbahnen fallen in die derliches Element für eine unmenschliche und ernied- Zuständigkeit von speziellen Staatsanwälten für Beförde- rigende Behandlung beschrieb und auch darauf hinzu- rungen, die damit betraut sind, die Anwendung der Geset- weisen schien, dass durch die Transportbedingungen ze zu überwachen und die Achtung der Menschenrechte verursachtes Leid für die Rehabilitierung von Straftätern und Grundfreiheiten sicherzustellen. Wie der GH aller- förderlich wäre. dings festgestellt hat, handelt es sich bei Verletzungsmel- (154) Ein drittes Element, das die Wirksamkeit von dungen oder Anordnungen eines Staatsanwalts primär gerichtlichen Rechtsbehelfen beeinträchtigt, [...] ist um Angelegenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden der Zugang zum Regulierungsrahmen, der die maß- und dem überwachten Organ, die nicht darauf ausgerich- geblichen Transportbedingungen festsetzt. Die Beför- tet sind, dem geschädigten Individuum präventive oder derungsbestimmungen, die das Hauptdokument dar- entschädigende Abhilfe zu verschaffen. [...] stellen, das die grundlegenden Anforderungen an die (150) Was letztlich die Wirksamkeit von gerichtlichen Transportmodalitäten darlegt, [...] waren für Häftlinge Rechtsbehelfen anbelangt, beobachtet der GH, dass [...] [...] als solche nicht zugänglich. [...] sie normalerweise zu spät zum Abschluss kommen, um (155) Vor dem Hintergrund der obigen Erwägungen eine Situation beenden zu können, die eine fortdauern- ist der GH nicht überzeugt davon, dass der aktuelle Rah- de Verletzung mit sich bringt. Anders als die Bedingun- men der gerichtlichen Verfahren Klägern eine ange- gen in einem Untersuchungsgefängnis oder in einer Jus- messene Gelegenheit bietet, ihre Behauptungen von tizvollzugsanstalt, die der Häftling für Monate oder Jahre unmenschlichen oder erniedrigenden Transportbedin- zu erdulden hat, nehmen Überstellungen eine wesentlich gungen zu beweisen, die Wiederholung ähnlicher Ver- kürzere ZeitspanneinAnspruch, die imBereich vonTagen letzung zu vermeiden und diesbezüglich Schadener- oder Wochen liegt. Dennoch macht der Umstand, dass satz zu erhalten. Der GH ist deshalb nicht bereit, seine die Gerichte den Inhalt einer entsprechenden Beschwer- in früheren Fällen zum Ausdruck gebrachte Position zu de auch nach dem Ende eines Transfers zur Kenntnis neh- ändern, nämlich dass gerichtliche Verfahren im Zusam- men, den Sachverhalt feststellen und die Wiedergutma- menhang mit unmenschlichen oder erniedrigenden chung auf die Natur der Verletzung zuschneiden können, Transportbedingungen die Kriterien für ein wirksames den gerichtlichen Rechtsbehelf prima facie zugänglich Rechtsmittel, das eine angemessene Aussicht auf Erfolg und zumindest in der Theorie geeignet, eine angemesse- bietet, nicht erfüllen. ne Entschädigung zu gewähren. (156) Es erfolgte daher eine Verletzung von Art. 13 (151) Um wirksam zu sein, muss ein Rechtsbehelf iVm. Art. 3 EMRK im Hinblick auf die Herren Tomov, allerdings nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Roshka und Barinov (einstimmig). Praxis verfügbar sein und angemessene Erfolgsaussich- ten bieten. [...] VI. Zur behaupteten Verletzung von Art. 6 Abs. 1 (152) Erstens erlegen die Bestimmungen des Zivilge- EMRK im Zusammenhang mit dem von Herrn setzbuches über deliktische Haftung spezielle Regeln Rakov angestrengten Entschädigungsverfahren zur Wiedergutmachung für Schaden auf, der von Behör- den und Beamten verursacht wurde. Sie verlangen, dass (159) Diese Rüge ist nicht offensichtlich unbegründet der Kläger zeigt, dass der Schaden durch eine unrecht- [...] und auch aus keinem anderen Grund unzulässig mäßige Handlung oder Unterlassung der betreffenden und daher für zulässig zu erklären (einstimmig). Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag 6 Tomov u.a. gg. Russland NLMR 2/2019-EGMR (160) Der GH hat eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 zuführen, sondern resultierten hauptsächlich aus einer EMRK in vielen ähnlichen Fällen festgestellt, in denen unerschütterlichen Anwendung des innerstaatlichen inhaftierten Personen keine Gelegenheit gewährt wurde, normativen Rahmens. Angesichts der Weite des russi- an Verhandlungen im Zivilverfahren teilzunehmen, in schen Gefängnisnetzwerks, in dem Häftlinge oft über dem sie Partei waren. [...] lange Distanzen transportiert werden, hat das Problem (162) Im vorliegenden Fall prüften die Gerichte der somit eine große Zahl von Individuen quer durch Russ- ersten und der Berufungsinstanz nicht, ob die Natur der land betroffen und kann das auch weiterhin tun. Klage Herrn Rakovs persönliche Aussage verlangte und (181) Trotz eines Trends hin zur Verbesserung der ob seine Teilnahme wesentlich für die Sicherstellung der Transportbedingungen und zu einer allgemeinen Reduk- Gesamtfairness des Verfahrens war. Sie ermittelten nicht tion der Gefängnispopulation in Russland hat die Dring- die Gründe für die Abwesenheit von Herrn Rakovs Vertre- lichkeit des identifizierten Problems nicht nachgelassen. ter oder erwogen alternative verfahrensrechtliche Vorkeh- Die Feststellungen des GH und die andauernde Flut wei- rungen, die es Herrn Rakov erlaubt hätten, in seiner Abwe- terer ähnlicher Beschwerden illustrieren den Ernst der senheit angehört zu werden, wie eine Videoverbindung Situation, vor allem im Hinblick auf weibliche Häftlin- oder eine externe Vernehmung. Als Ergebnis davon nah- ge [...], und betonen das Fehlen wirksamer innerstaatli- men die Gerichte das Vorbringen [...] [der Gegenpartei] cher Rechtsbehelfe. Der GH sieht es mit großer Besorg- auf, [...] während Herrn Rakov in Verletzung des Grund- nis, dass mehr als sechs Jahre nach dem Urteil Ananyev satzes eines fairen Verfahrens eine wirksame Gelegenheit u.a./RUS, in dem er verlangte, dass solche Rechtsmittel zur Präsentation seiner Position verweigert wurde. im Hinblick auf eine entsprechend ähnliche Frage von (163) Es erfolgte deshalb eine Verletzung von Art. 6 unmenschlichen und erniedrigenden Haftbedingun- Abs. 1 EMRK (einstimmig). gen eingeführt werden sollten, keine innerstaatlichen Rechtsmittel verfügbar gemacht wurden. (182) Unter Berücksichtigung der wiederkehren- den und hartnäckigen Natur des Problems, der großen VII. Entschädigung nach Art. 41 EMRK Je € 5.000,– an Herrn Tomov und Frau Kostromina, Zahl an Personen, die es betroffen hat oder betreffen je € 3.000,– an Herrn Roshka und Herrn Barinov und kann, und des dringenden Bedürfnisses, diesen rasche je € 1.500,– an Frau Punegova und Herrn Vasilyev für und angemessene Abhilfe auf innerstaatlicher Ebene immateriellen Schaden; € 10.000,– für Kosten und Aus- zu gewähren, wäre es nicht der beste Weg, um das Ziel lagen (einstimmig). der Konvention zu erreichen, wenn der GH seine Fest- stellungen zu ähnlichen individuellen Fällen wieder- holt. Er sieht sich deshalb dazu gezwungen, die zugrun- de liegenden strukturellen Probleme in größerer Tiefe anzusprechen, die Quelle dieser Probleme zu untersu- chen und dem belangten Staat zur Findung geeigneter Lösungen und dem Ministerkomitee bei der Überwa- VIII. Anwendung von Art. 46 EMRK 1. Existiert ein strukturelles Problem, das die Ergreifung allgemeiner Maßnahmen verlangt? (177) Seit seinem ersten Urteil zu den unmenschlichen chung der Umsetzung der Urteile weitere Hilfestellung und erniedrigenden Bedingungen bei Gefangenentrans- anzubieten [...]. porten in Russland [2005] hat der GH in mehr als fünfzig Fällen Verletzungen von Art. 3 EMRK wegen ähnlicher 2. Ursache des Problems und allgemeine Bedingungen festgestellt. Einige dieser Urteile kamen Maßnahmen zu seiner Behandlung auch zum Schluss, dass wegen des Fehlens eines wirk- samen innerstaatlichen Rechtsbehelfs für die Rügen der (183) Der GH anerkennt, dass die wiederkehrenden Bf. wegen dieser Haftbedingungen eine Verletzung von Verletzungen von Art. 3 EMRK wegen unangemesse- Art. 13 EMRK erfolgt war. [...] Mehr als 680 prima facie ner Transportbedingungen eine Angelegenheit von stichhaltige Beschwerden gegen Russland sind aktuell beträchtlichem Ausmaß und erheblicher Komplexität vor dem GH anhängig, die [...] eine Rüge wegen unan- betreffen. Es handelt sich dabei um ein facettenreiches gemessener Transportbedingungen beinhalten. Davon Problem, dessen Existenz auf eine große Zahl negativer wurden 540 Beschwerden 2018 erhoben. Diese Zahlen Faktoren zurückzuführen ist wie die geografische Abge- allein weisen schon auf das Vorliegen eines wiederkeh- schiedenheit vieler Strafvollzugsanstalten, [...] die lan- renden strukturellen Problems hin. gen Distanzen, die alternden Schienenfahrzeuge, über- (178) [...] Wie der GH mit Sorge beobachtete, wurden aus restriktive Vorschriften und Standards und einen die festgestellten Verletzungen weder durch einen iso- Mangel an Transparenz während Gefangenentranspor- lierten Vorfall veranlasst noch waren sie auf eine beson- ten. Diese Situation verlangt umfassende allgemeine dere Wendung der Ereignisse in diesen Fällen zurück- Maßnahmen auf nationaler Ebene [...]. Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag NLMR 2/2019-EGMR Tomov u.a. gg. Russland 7 aktuell nicht erlaubt, die Wiederholung ähnlicher Verlet- zungen zu verhindern oder angemessene Entschädigung für die bereits erlittene Verletzung zu erhalten. a. Wege zur Verbesserung der Transportbedingungen i. Reduktion der Zuweisung zu entfernten Einrichtungen (191) Angesichts der Zeit, die seit seinen ersten Urtei- (186) Der GH befindet, dass die russischen Behörden len verstrichen ist, mit denen dieses Problem betont [...] der allgemeinen Verteilungsregel in Art. 73 Straf- wurde, befindet der GH, dass die Verpflichtung aus der vollzugsgesetz volle Wirkung verleihen sollten [, wonach Konvention Russland dazu zwingt, die von Art. 13 EMRK Häftlinge abgesehen von Ausnahmefällen Strafvollzugs- verlangten Rechtsmittel ohne weitere Verzögerung ein- einrichtungen an Orten zugewiesen werden sollten, wo zurichten. [...] Es sind klare und spezifische Änderungen sie gelebt haben oder wo sie verurteilt wurden,] und das im innerstaatlichen Rechtssystem nötig, die es allen Per- weite Ermessen des Russischen Bundesstrafvollzugs in sonen in der Position der Bf. erlauben, sich über angeb- der Frage der Verteilung von Häftlingen begrenzen soll- liche Verletzungen von Art. 3 EMRK zu beschweren, die ten. Die Betonung muss darauf liegen, Häftlinge so nahe aus unmenschlichen oder erniedrigenden Transportbe- wie möglich bei ihrem Zuhause unterzubringen, um sie dingungen resultieren, und angemessene und ausrei- vor der Beschwernis einer langen Eisenbahnreise zu chende Wiedergutmachung für solche Verletzungen auf bewahren, die Zahl von Häftlingen zu reduzieren, die innerstaatlicher Ebene zu erhalten. mit der Eisenbahn zu entfernten Zielen reisen, und die (196) In allen Fällen, in denen eine Verletzung von Bürde langer und teurer Reisen zu vermeiden, die besu- Art. 3 EMRK bereits erfolgt ist, kann das dem Individu- chende Familienmitglieder zu tragen hätten. um zugefügte Unrecht durch einen entschädigenden Rechtsbehelf wiedergutgemacht werden. [...] ii. Überprüfung des normativen Rahmens und Adaptierung der Fahrzeuge (197) Der GH erinnert an die Anleitung, die der GH der Regierung im Fall Ananyev u.a./RUS im Hinblick auf (187) [...] Die Beförderungsmittel für Gefangene müssen die Eigenschaften gegeben hat, die ein entschädigen- angepasst werden, um mit den Feststellungen des GH der Rechtsbehelf aufweisen muss, um als wirksam ange- im vorliegenden Fall im Einklang zu stehen und wenn sehen zu werden. [...] Im speziellen Kontext des vorlie- möglich den allgemeinen Empfehlungen des CPT und genden Falles wiederholt der GH, dass innerstaatliche internationalen Menschenrechtsstandards zu folgen. Gerichte würdigen können müssen, dass auch in einer (189) Der Schutz von verwundbaren Individuen soll- Situation, wo jeder Einzelaspekt der Transportbedingun- te sich auf ihre individuellen Eigenschaften stützen und gen mit den innerstaatlichen Vorschriften in Einklang nicht auf eine formale Gruppenzuordnung. Es ist unver- stand, ihr kumulativer Effekt eine unmenschliche oder zichtbar, eine Regelung zu haben, die es den zuständi- erniedrigende Behandlung begründen konnte. gen Behörden erlaubt, die kumulativen Auswirkungen (198) Der [...] Zweck des vorliegenden Urteils kann nur von speziellen Transportbedingungen auf Häftlinge erreicht werden, wenn die erforderlichen Änderungen mit besonderen Bedürfnissen zu beurteilen. Die Trans- im russischen Rechtssystem ohne unangemessene Ver- portbedingungen müssen individualisiert und auf die zögerung wirksam werden. Der GH wiederholt, dass er Bedürfnisse von Häftlingen zugeschnitten werden, die die russischen Behörden im Zusammenhang mit einer aufgrund ihrer geistigen Verfassung oder physischer ähnlichen Beschwerde vor mehr als sechs Jahren aufge- Eigenschaften wie Adipositas nicht unter gewöhnlichen rufen hat, innerstaatliche Rechtsbehelfe verfügbar zu Bedingungen transportiert werden können. [...] machen [...] (siehe Ananyev/RUS). [...] [Der belangte Staat hat in Kooperation mit dem Ministerkomitee binnen 18 Monaten ab dem Datum der Rechtskraft dieses Urteils eine Kombination von b. Verfügbarmachung von wirksamen Rechtsmitteln (190) Der GH wiederholt ferner, dass einige der Bf. des effektiven innerstaatlichen Rechtsbehelfen hinsicht- vorliegenden Falles wegen des Fehlens von wirksamen lich Rügen wegen Transportbedingungen verfügbar zu innerstaatlichen Rechtsmitteln zur Geltendmachung machen, die sowohl präventive als auch entschädigende vertretbarer Rügen unmenschlicher und erniedrigender Wirkungen haben (einstimmig). Bis zur Einsetzung der Transportbedingungen Opfer einer Verletzung von Art. 13 innerstaatlichen Rechtsmittel wird der GH die Verfah- EMRK wurden. Er hat auch die strukturelle Natur dieses ren hinsichtlich aller Beschwerden aussetzen, in denen Problems im russischen Rechtssystem festgehalten und es hauptsächlich um eine Rüge unangemessener Trans- festgestellt, dass es dieses dem geschädigten Individuum portbedingungen geht (einstimmig).] Österreichisches Institut für Menschenrechte © Jan Sramek Verlag
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