Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG ZU PROTOKOLL NR. 2 BETREFFEND DIE KANARISCHEN INSELN UND CEUTA UND MELILLA
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0482
++++
Gemeinsame Erklärung
zu Protokoll Nr . 2 betreffend die Kanarischen Inseln und Ceuta und Melilla
Bei Schwierigkeiten , die herkömmlichen Handelsströme für landwirtschaftliche Erzeugnisse der Kanarischen Inseln aufrechtzuerhalten , ist die Gemeinschaft bereit , im Rahmen der Anpassungsmaßnahmen nach Artikel 25 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Beitrittsakte folgende Möglichkeiten zu erwägen :
- eine Anpassung der Zollkontingente zwischen den verschiedenen Erzeugnissen innerhalb des Gesamthandelsvolumens ,
- unter Berücksichtigung der Aufnahmemöglichkeiten des Gemeinschaftsmarktes eine Ersetzung bestimmter , Zollkontingenten unterliegender Erzeugnisse durch andere landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung auf den Kanarischen Inseln nach denselben Kriterien , wie sie für die Festsetzung der derzeitigen Zollkontingente bestehen .
Jedoch erinnert die Gemeinschaft daran , daß die Lieferungen im Rahmen von Zollkontingenten ohne Beeinträchtigung der Möglichkeit , die Kontingente auszuschöpfen , im Einklang mit dem Rhythmus der herkömmlichen Handelsströme erfolgen müssen .
Im übrigen schließt die Gemeinschaft nicht eine Entwicklung der Zollkontingente für Fischereierzeugnisse der Kanarischen Inseln aus , die im Verhältnis zu der festgestellten Entwicklung der örtlichen Fischereiflotte der Kanarischen Inseln steht .
Für die Zollkontingente nach Artikel 3 des Protokolls Nr . 2 kann die Verwaltung " je Erzeugnis " die Zusammenfassung von Erzeugnissen entsprechend der allgemeinen Erzeugungsstruktur und dem Handel mit den betreffenden Erzeugnissen im Hinblick auf die darauf bezuegliche Verwendung umfassen . Diese Zusammenfassungen dürfen nicht zu einer wesentlichen Änderung der herkömmlichen Handelsströme zwischen den Kanarischen Inseln sowie Ceuta und Melilla und einerseits dem zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörigen Teil Spaniens sowie andererseits den übrigen Mitgliedstaaten führen .
Top