Avis juridique important
80/1341/EWG: Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1980 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Irland gemäß Titel II der Richtlinie 75/268/EWG (Nur der englische Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 384 vom 31/12/1980 S. 0007 - 0007
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. Dezember 1980 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Irland gemäß Titel II der Richtlinie 75/268/EWG (Nur der englische Text ist verbindlich) (80/1341/EWG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 75/268/EWG des Rates vom 28. April 1975 über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten (1), insbesondere auf Artikel 13,
gestützt auf die Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17. April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (2), geändert durch die Richtlinie 76/837/EWG (3) und 77/390/EWG (4), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Die Regierung Irlands hat am 31. Oktober 1980 folgende Rechtsverordnungen mitgeteilt: - Beihilferegelung für die Rinderhaltung in stark benachteiligten Gebieten 1980,
- Beihilferegelung für die Fleischkuhhaltung in benachteiligten Gebieten 1980,
- Beihilferegelung für weibliche Jungschafe und Berglämmer 1980.
Gemäß Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG in Verbindung mit Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 72/159/EWG muß die Kommission entscheiden, ob unter Berücksichtigung der vorerwähnten Mitteilungen die in Irland bestehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinien 75/268/EWG weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG genannten gemeinsamen Maßnahmen erfuellen.
Die genannten Beihilferegelungen von 1980 in benachteiligten Gebieten entsprechen der Zielsetzung und den Bedingungen der Richtlinie 75/268/EWG.
Der Ausschuß des EAGFL ist zu den finanziellen Aspekten gehört worden.
Die in dieser Entscheidung getroffenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die von der irischen Regierung am 31. Oktober 1980 mitgeteilten Vorschriften zur Durchführung des Titels II der Richtlinie 75/268/EWG erfuellen die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an Irland gerichtet.
Brüssel, den 18. Dezember 1980
Für die Kommission
Finn GUNDELACH
Vizepräsident (1)ABl. Nr. L 128 vom 19.5.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 96 vom 23.4.1972, S. 1. (3)ABl. Nr. L 302 vom 4.11.1976, S. 19. (4)ABl. Nr. L 145 vom 13.6.1977, S. 43.
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