Nr. C 326/2 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19.12. 86
ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS
über die Aufstellung des EGKS-Funktionshaushaltsplans für 1987
(86/C 326/02)
(in der 259. Vollsitzung vom 17. Oktober 1986 mit 1 Gegenstimme und 4 Stimmenthaltungen
angenommen)
DER BERATENDE AUSSCHUSS —
— nach Kenntnisnahme des Memorandums über die
Festlegung der EGKS-Umlage und die Aufstellung
des EGKS-Funktionshaushaltsplans für 1987 (Dok.
KOM(86) 467 endg.) sowie des EGKS-Finanzbe-
richts 1985 (Dok. KOM(86) 473 endg.),
— nach Prüfung der Jahresabschlüsse der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl für die Jahre 1985
und 1984 (Abi. Nr. C 208 vom 19. 8. 1986),
— nach Überarbeitung seiner Entschließung über die
Forschungsprogramme, die er auf seiner 257. Vollsit-
zung vom 20. Juni 1986 einstimmig angenommen hat
(ABl. Nr. C 257 vom 14. 10. 1986),
— nach Anhörung der Erläuterungen der Vertreter der
EG-Kommission —
1. fordert, daß der EGKS-Funktionshaushaltsplan bei
den Einnahmen die Gesamtheit der verfügbaren Zins-
erträge aus Anlagen, die nur teilweise darin aufge-
führt sind, und Geldbußen enthalten sollte;
2. ist der Ansicht, daß diese Mittel in größerem Umfang
für die Finanzierung einer dynamischen Politik insbe-
sondere im Forschungsbereich verwendet werden soll-
ten, wie bereits in seiner Entschließung vom 20. Juni
1986 gefordert (ABl. Nr. C 257 vom 14. 10. 1986);
3. weist darauf hin, daß die Umlage, die ausschließlich
für die Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie
und des Bergbaus gilt, in Wirklichkeit einem „umge-
kehrten Zoll" gleichkommt, denn sie betrifft die ge-
samte Kohle- und Stahlerzeugung, lastet hingegen
nicht auf eingeführten Erzeugnissen. Ihre Auswirkun-
gen sollen daher soweit wie möglich abgemildert wer-
den, indem der Umlagesatz auf die niedrigste Höhe
festgelegt wird, die mit der Durchführung einer akti-
ven Politik auf den in die Zuständigkeit der EGKS
fallenden Gebieten vereinbar ist;
4. glaubt, daß die Finanzierung der erforderlichen Maß-
nahmen und die Herabsetzung des Umlagesatzes
parallel durchgeführt werden könnten;
5. fordert die Kommission auf, den Haushaltsplan für
1987 nochmals zu überprüfen und folgende Mittel
darin zu veranschlagen:
— unter Ausgaben:
1) die zur Verfolgung der Gemeinschaftsziele ins-
besondere im Sozialbereich erforderlichen Mit-
tel, wobei Ausgaben, die nicht unmittelbar auf
die Anwendung des EGKS-Vertrags zurückge-
hen, wie in der Vergangenheit zu Lasten des
EG-Gesamthaushaltsplans gehen;
2) die Beträge für die Verwendungszwecke der
Entschließung vom 20. Juni 1986, in der die
dringende Notwendigkeit einer wesentlichen
Anhebung der Mittel für die technische For-
schung auf dem Gebiet der Erzeugung und
Verwendung von Kohle und Stahl sowie der
Mittel für die Sozialforschung auf diesen bei-
den Sektoren betont wurde;
— unter Einnahmen: alle verfügbaren Zinserträge
und Geldbußen;
6. wünscht die Herabsetzung des Umlagesatzes.
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