7.1.87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 3/3
ENTSCHLIESSUNG DES RATES
vom 16. Dezember 1986
zur Verstärkung der gemeinschaftlichen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
(87/C 3/02)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Euro-
päischen Wirtschaftsgemeinschaft,
nach Kenntnisnahme von dem Entwurf der Kommission,
in der Erwägung, daß es wünschenswert ist, das Dritte
Aktionsprogramm (1982—1986) durch ein neues Ak-
tionsprogramm der Gemeinschaft für den Umweltschutz
weiterzuführen —
Begrüßt es, daß die Kommission detaillierte Vorschläge
für ein viertes Aktionsprogramm für den Umweltschutz
vorgelegt hat, und vertritt die Ansicht, daß durch ein sol-
ches Programm die gemeinschaftlichen Maßnahmen in
diesem Bereich auf der Grundlage des bisher Erreichten
entscheidend verstärkt werden können und ein kohären-
ter Rahmen für die Konzeption, Koordinierung und
Durchführung gezielter Gemeinschaftsaktionen im Zeit-
raum 1987 bis 1992 festgelegt werden kann;
Erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß die Ein-
heitliche Europäische Akte, die eine neue Rechtsgrund-
lage für die Umweltpolitik der Gemeinschaft darstellen
wird, in Artikel 25 für Gemeinschaftsaktionen in diesem
Bereich folgende Ziele vorsieht:
— Erhaltung, Schutz und Verbesserung der Umweltqua-
lität,
— Leistung eines Beitrags zum Schutz der menschlichen
Gesundheit,
— Gewährleistung einer umsichtigen und rationellen
Verwendung der natürlichen Ressourcen;
Erkennt an, daß diese Ziele nur erreicht werden können,
wenn Maßnahmen getroffen werden, um die Umweltver-
schmutzung zu bekämpfen, wo immer sie vorkommt,
wobei sicherzustellen ist, daß vorbeugende Maßnahmen
in einem Umweltbereich keine schädlichen Auswirkun-
gen auf einen anderen haben, und daß ferner geeignete
Maßnahmen ergriffen wenden sollten, um das Erbe, das
die Natur für Europa darstellt, zu schützen und zu för-
dern;
Bekräftigt ferner ihre Uberzeugung, daß der Umwelt-
schutz zu einem wesentlichen Bestandteil der Wirt-
schafts-, Industrie-, Agrar- und Sozialpolitik der Ge-
meinschaft und ihrer Mitgliedstaaten werden muß, und
erkennt an, daß der Umweltschutz zu einem stärkeren
Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplät-
zen beitragen kann;
Unterstreicht insbesondere die Notwendigkeit der Erzie-
hung und der Anleitung zu einem umweltbewußten Ver-
halten sowie die Tatsache, daß der Öffentlichkeit die
Umweltprobleme stärker bewußt zu machen sind und
ihre Mitwirkung an Umweltschutzaktionen zu fördern
ist, und erinnert daran, daß dies die zentralen Themen
des Europäischen Jahres des Umweltschutzes 1987 sind;
Betont, wie wichtig es ist, sicherzustellen, daß sowohl die
bestehenden als auch die vorgeschlagenen Maßnahmen
ordnungsgemäß durchgeführt und regelmäßig bewertet
werden, wobei die Vorteile und die Belastung aufgrund
der Maßnahmen bzw. ihrer Unterlassung besonders zu
berücksichtigen sind;
Ersucht das Europäische Parlament und den Wirtschafts-
und Sozialausschuß, der Abgabe ihrer Stellungnahmen
zu den Vorschlägen der Kommission Vorrang einzuräu-
men;
Verpflichtet sich, die Vorschläge der Kommission weiter
zu prüfen, um möglichst vor dem 30. Juni 1987 die Leit-
linien und Prioritäten für die Verstärkung der gemein-
schaftlichen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt festzu-
legen.
Full & Egal Universal Law Academy