Avis juridique important
Entschließung des Rates vom 22. Dezember 1986 zu einer besseren zeitlichen und räumlichen Verteilung des Fremdenverkehrs
Amtsblatt Nr. C 340 vom 31/12/1986 S. 0001 - 0002
DE
ENTSCHLIESSUNG DES RATES
vom 22. Dezember 1986
zu einer besseren zeitlichen und räumlichen Verteilung des Fremdenverkehrs
(86/C 340/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
auf Vorschlag der Kommission (1),
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3),
in Erwägung nachstehender Gründe:
In der Entschließung des Rates vom 10. April 1984 zu einer Fremdenverkehrspolitik der Gemeinschaft (4) wird die Kommission aufgefordert, dem Rat Vorschläge zu unterbreiten, um insbesondere den Fremdenverkehr in der Gemeinschaft zu erleichtern.
Der Fremdenverkehr verdient sowohl wegen seiner Bedeutung für die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten als auch wegen seiner Auswirkungen auf die Annäherung der Völker Europas besondere Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten und der Organe der Gemeinschaft.
Der Fremdenverkehr hängt weitgehend von der Nutzung der natürlichen und kulturellen Ressourcen der Länder als Attraktion für die Besucher ab. Die im Rat vereinigten für Kulturfragen zuständigen Minister haben in ihrer Entschließung vom 17. Februar 1986 über die Einrichtung von grenzueberschreitenden Kulturreiserouten (5) bereits ihr Interesse an der Nutzung der kulturellen Ressourcen bekundet.
Die jahreszeitliche Gebundenheit des Fremdenverkehrsgeschäftes wirft Probleme auf, insbesondere im Hinblick auf die ungenügende Nutzung und die Sättigung der Fremdenverkehrsinfrastruktur und -dienstleistungen während bestimmter Zeiträume.
Das wirksamste Mittel zur Erleichterung der Aufnahme und des Transitverkehrs der Ferienreisenden ist die zeitliche und räumliche Verteilung des Fremdenverkehrs. Diese ist insbesondere aus sozialen Gründen, aus Gründen der Beschäftigung, des Umweltschutzes, des Verkehrs und der Strassensicherheit sowie im Interesse einer besseren Nutzung der Kapazität, der Infrastruktur und der Dienstleistungen des Fremdenverkehrs von Bedeutung.
Eine solche Verteilung des Fremdenverkehrs könnte durch Ermutigung zur Entwicklung von noch nicht erschlossenen touristisch attraktiven Gebieten gefördert werden -
erklärt seine Entschlossenheit, alles zu tun, um eine bessere jahreszeitliche und räumliche Verteilung des Fremdenverkehrs in der Gemeinschaft zu erreichen;
fordert die Mitgliedstaaten auf,
- eine Verlängerung der Fremdenverkehrssaison und eine bessere Staffelung der Ferienzeiten sowie Werbekampagnen für eine solche Staffelung zu fördern;
- der Kommission im ersten Quartal jedes Jahres eine Bilanz der durchgeführten Maßnahmen vorzulegen, damit diese die wichtigsten Erfahrungen mitteilen kann;
fordert die Mitgliedstaaten auf, der Entwicklung von Gebieten oder Stätten, die Anziehungspunkte für den Fremdenverkehr bieten, deren Möglichkeiten aber unzureichend genutzt sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um auf diese Weise alternative Fremdenverkehrsziele zu schaffen;
fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission die Termine der Schulferien sowie nach Möglichkeit das voraussichtliche Verkehrsaufkommen und insbesondere die voraussichtliche Sättigung der Verkehrsinfrastruktur mitzuteilen, damit sie für eine entsprechende Verbreitung sorgt;
fordert die Mitgliedstaaten auf, miteinander und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um sich gemeinsam um eine bessere zeitliche und räumliche Verteilung des Fremdenverkehrs zu bemühen.
(1) ABl. Nr. C 114 vom 15. 5. 1986, S. 8.
(2) Stellungnahme vom 12. Dezember 1986 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(3) Stellungnahme vom 17. September 1986 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(4) ABl. Nr. C 115 vom 30. 4. 1984, S. 1.
(5) ABl. Nr. C 44 vom 26. 2. 1986, S. 2.
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