Nr. C 50/56 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Entwurf eines Beschlusses des Rates über einen Aktionsplan 1987 — 1989 zur Aufklärung der breiten
Öffentlichkeit und zur Ausbildung des im Gesundheitswesen tätigen Personals im Rahmen des
Programms „Europa gegen den Krebs"
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere Artikel 235,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialaus-
schusses,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Gemäß Artikel 2 des Vertrages hat die Gemeinschaft insbe-
sondere die Aufgabe, eine harmonische Entwicklung des
Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine bestän-
dige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung und eine
beschleunigte Hebung der Lebenshaltung zu fördern.
Der Europäische Rat hat auf seinen Tagungen vom Juni 1985
in Mailand und vom Dezember 1985 in Luxemburg betont,
daß es zweckmäßig wäre, ein europäisches Programm zur
Krebsbekämpfung einzuleiten.
Auf seiner Tagung vom Dezember 1986 in London hat er das
Jahr 1989 zum „Europäischen Informationsjahr über Krebs"
ernannt.
Der Rat hat bereits mehrere Beschlüsse im Bereich der
medizinischen und der Gesundheitsforschung erlassen (M,
und er ist zur Zeit mit einem Vorschlag für eine Verordnung
auf diesem Gebiet für den Zeitraum 1987 — 1989 befaßt.
Der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierun-
gen der Mitgliedstaaten haben eine Entschließung über ein
Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften gegen
den Krebs aufgenommen (2), ein Programm, das vor allem
auf die Krebsverhütung ausgerichtet ist.
Die bereits angenommenen oder vorgeschlagenen Texte
bilden wichtige Teile eines gemeinhin „Europa gegen den
Krebs" genannten Aktionsprogramms, das die oben erwähn-
ten Schlußfolgerungen des Europäischen Rates umsetzt.
Im Rahmen des genannten Programms müssen die bereits
verabschiedeten oder vorgeschlagenen Texte durch den
Erlaß einer Reihe von Maßnahmen im Bereich der Aufklä-
rung der breiten Öffentlichkeit und der Ausbildung des im
Gesundheitswesens tätigen Personals ergänzt werden.
(>) Beschluß 78/167/EWG, ABl. Nr. L 52 vom 23 .2 . 1978,
S. 20.
Beschluß 78/168/EWG, ABI. Nr. L 52 vom 23 .2 . 1978,
S. 24.
Beschluß 78/169/EWG, ABl. Nr. L 52 vom 23 .2 .1978 ,
S. 28.
Beschluß 81/21/EWG, ABl. Nr. L 43 vom 13 .2 .1981 ,
S. 12.
Beschluß 82/616/EWG, ABl. Nr. L 248 vom 24. 8. 1982,
S. 12.
(2) ABl. Nr. C 184 vom 23. 7. 1986, S. 19.
Die schon festgelegten oder in Aussicht genommenen Maß-
nahmen werden ihre volle Bedeutung erst duch die Verab-
schiedung von Maßnahmen erhalten, die alle Schichten der
Bevölkerung erfassen.
Die Tabakerzeugung und der Tabakkonsum müssen in der
Europäischen Gemeinschaft verringert werden; außerdem
empfiehlt es sich, gemein seh afts weite Feldzüge zur Aufklä-
rung der breiten Öffentlichkeit über die Gefahren des
Nikotingenusses zu führen.
Des weiteren ist der Verbrauch landwirtschaftlicher Erzeug-
nisse wie frisches Obst, Gemüse und an Ballaststoffen reiches
Getreide, deren gesundheitsfördernde und krebsverhütende
Wirkung anerkannt ist, anzuregen.
Es empfiehlt sich, die Bevölkerung für die Notwendigkeit des
Schutzes gegen krebserregende Stoffe zu sensibilisieren.
Es ist zweckmäßig, während des „Europäischen Informa-
tionsjahres über Krebs" ein Veranstaltungs- und Tätigkeits-
programm durchzuführen und zu fördern, um sowohl die
breite Öffentlichkeit als auch Lehrkräfte und das im Gesund-
heitswesen tätige Personal stärker für den Kampf gegen den
Krebs zu gewinnen.
Eine Zusammenfassung der Anstrengungen, Mittel und
Erfahrungen bietet die beste Gewähr für eine erfolgreiche
Krebsbekämpfung.
Um Doppelarbeit zu vermeiden, müssen gemeinsam Basis-
module zur Aufklärung der Öffentlichkeit und zur Ausbil-
dung des im Gesundheitswesen tätigen Personals sowie zur
Förderung des Erfahrungsaustausches erarbeitet werden.
Die Kommission hat einen umfassenden Aktionsplan auf
dem Gebiet der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der
Fortbildung der Angehörigen der Heilberufe vorbereitet,
dessen Einzelheiten im Anhang aufgeführt sind.
Die hierfür erforderlichen besonderen Handlungsbefugnisse
sind im Vertrag nicht vorgesehen —
BESCHLIESST:
Artikel 1
In Ergänzung der Bereiche „Verhütung" und „Forschung"
des Programms „Europa gegen den Krebs" werden im
Rahmen des im Anhang aufgeführten Aktionsplans auf dem
Gebiet der Aufklärung der breiten Öffentlichkeit über den
Krebs sowie der Ausbildung des im Gesundheitswesen
tätigen Personals die in Teil A des Anhangs beschriebenen
Aktionen angenommen, und zwar für einen Zeitraum von
zwei Jahren, der am 1. Januar 1988 beginnt.
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in den Jahren 1988 und 1989 notwendige Beitrag der
Gemeinschaft wird mit 22 Millionen ECU veranschlagt.
Artikel 4
Die Kommission unterrichtet den Rat über den Stand der
Arbeiten und übermittelt ihm sowie dem Europäischen
Parlament einen Bericht über die Durchführung des Aktions-
plans 1987 — 1989 sowie Vorschläge für den 1990 begin-
nenden Zei t raum.
ANHANG
A. AKTIONEN IM RAHMEN DIESES BESCHLUSSES
I. INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT
Von 1988 an:
A 1: Veranstaltung einer „Europäischen Woche der Krebsbekämpfung" im Jahr 1988 als Test für die Kampagne
im „Europäischen Informationsjahr über Krebs" 1989.
A 2: Ausweitung der bereits 1987 durchgeführten Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema
Krebsverhütung im Jahr 1988.
A 3: Bereitstellung ab 1988 von Lehrmaterial für die Gesundheitserziehung.
A 4: Finanzielle Beteiligung ab 1988 an Fernsehsendungen zur Gesundheitserziehung, die sich mit der Verhütung
und der Behandlung von Krebs befassen.
A 5: Motivierung der Lehrkräfte und des Gesundheitspersonals im Jahr 1988 für die Verbreitung der
Europäischen Gebote zur Krebsverhütung während des „Europäischen Informationsjahres über Krebs"
1989.
Im Jahr 1989:
A 6: Veranstaltung einer an die breite Öffentlichkeit gerichteten Kampagne in den Medien im Jahre 1989: „Das
Europa der Zwölf — zwölf Tage gegen den Krebs".
A 7: Ausweitung der 1987 und 1988 durchgeführten Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur
Krebsverhütung im Jahr 1989.
II. AUSBILDUNG DES IM GESUNDHEITSWESEN TÄTIGEN PERSONALS
A 8: Gemeinsame Erarbeitung und Austausch von Lehrmaterial (ab 1987) und Erprobung dieses Lehrmaterials
im Jahr 1989 im Rahmen des „Europäischen Informationsjahres über Krebs" 1989.
B. AKTIONEN, DIE DIE KOMMISSION IN AUSÜBUNG IHRER VOLLMACHTEN BZW. DER IHR
ÜBERTRAGENEN INITIATIVEN ERGREIFT
I. INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT
B 1: Erstellung eines Verzeichnisses von privaten Einrichtungen zur Krebsbekämpfung in Europa im Jahre
1987.
B 2: Vergleichende Studie über die privaten und öffentlichen Informationskampagnen über Krebsverhütung
(im Jahr 1987).
Artikel 2
Die Kommission ist für die Durchführung der im Anhang
bezeichneten Aktionen verantwortlich.
Artikel 3
Der für die in Teil A des Anhangs aufgeführten Maßnahmen
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B 3 : Durchführung einer vergleichenden Studie über Gesundheitserziehungsprogramme in europäi-
schen Ausbildungsstätten (ab 1987).
B 4: Sensibilisierung der Medien für die Krebsverhütung und das Programm „Europa gegen den
Krebs" (ab 1987).
B 5: Durchführung einer Meinungsumfrage „Euro-Barometer" im April 1987 über die Einstellung
der Europäer zu Krebs und Krebsverhütung.
B 6: Beteiligung an der Finanzierung von publikumswirksamen Fersehsendungen über Krebsver-
hütung ab 1987.
B 7: Verteilung des „Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung" bei sportlichen und kulturellen
Veranstaltungen unter der Schirmherrschaft der Europäischen Gemeinschaften (ab 1987).
B 8: Veranstaltung zum ersten Jahrestag der Eröffnung des Programms „Europa gegen den Krebs"
(Ende 1987).
B 9: Ausarbeitung der 1989 im Rahmen des „Europäischen Informationsjahres über Krebs"
durchzuführenden Aktionen (ab 1987).
B 10: Ausarbeitung einer europäischen Entschließung über Gesundheitserziehung in Schulen (ab
1988).
IL AUSBILDUNG DES IM GESUNDHEITSWESEN TÄTIGEN PERSONALS
B 11: Vergleichende Studie über die Hochschullehrpläne im Bereich Gesundheitserziehung (ab
1987).
B 12: Erfahrungsaustausch über Weiterbildungsmaßnahmen (ab 1987).
B 13: Anreize für die Mobilität der Medizinstudenten und der Krankenpflegeschüler (ab 1987).
B 14: Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Organisation der Studien über Krebser-
krankungen (ab 1988).
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