BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 5/14 v om 28 . Juli 2015 in dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren - 2 - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg sowie die Richter Prof. Dr. Strohn, D r. Grüneberg, Dr. Bacher und Dr. Deichfuß am 28. Juli 2015 beschlossen: Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeve r- fahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beschwerdegegner in zu tragen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 t- gesetzt. Gründe: Die Beschwerdeführerin hat die Rechtsbeschwerde unter Anerkennung der Kostenlast zurückgenommen. Der Beschwerdeführerin sind daher entspr e- chend ihrer Koste nübernahmeerklärung die Kosten des Rechtsbeschwerdeve r- fahrens aufzuerlegen. 1 - 3 - In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 50.000 festgesetzt . Limperg Strohn Grüneberg Bacher Deichfuß Vorinstanz: OLG D üsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2013 - VI - 3 Kart 109/12 (V) - 2
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