BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 7/14 vom 5. Mai 2014 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache - 2 - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Mai 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier - Beck sowie die Richter Prof. D r. Strohn, Dr. Grüneberg, Dr. Bacher und Dr. Deichfuß beschlossen: Die Betroffene hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeve r- fahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Bundesnetzagentur zu tr agen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 festgesetzt. Gründe: Die Betroffene trägt nach § 90 EnWG die Kosten des Rechtsbeschwe r- deverfahrens. Durch die Rücknahme ihrer Rechtsbeschwerde hat sie sich in die Rolle der Unterlegenen begeben. Es entspricht der Billigkeit, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur anzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 19/06, WuW/E DE - R 1982 - Koste n- verteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme). 1 2 - 3 - In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Meier - Beck Strohn Grüneberg Bacher Deichfuß Vorinstanz: OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2013 - VI - 3 Kart 92/09 (V) - 2
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