Avis juridique important
Erklärung der Kommission vom 11. Dezember 1980
Amtsblatt Nr. C 337 vom 24/12/1980 S. 0002 - 0002
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ERKLÄRUNG DER KOMMISSION
vom 11 . Dezember 1980
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
in Erwägung nachstehender Gründe :
Artikel 43 und 61 der Akte über den Beitritt Griechenlands sehen im Handel zwischen Griecheland und der Gemeinschaft in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung die Anwendung von Ausgleichsbeträgen vor . Auf Vorschlag der Kommission wird der Rat die notwendigen Bestimmungen zur Einführung der Grundregeln für Ausgleichsbeträge festlegen . Die darauf abzielenden Vorschläge sind dem Rat bereits übermittelt worden . Nach Annahme dieser Vorschläge obliegt es der Kommission , im Verwaltungsausschußverfahren die Durchführungsvorschriften zu erlassen .
Sowohl die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten als auch der Handel müssen schon jetzt von den Maßnahmen , die angewandt werden sollen , Kenntnis erhalten -
ERKLÄRT ,
daß sie den beigefügten Verordnungsentwurf am 1 . Januar 1981 förmlich annehmen wird , falls der Rat die Verordnungen erlässt , auf die sich der Entwurf stützt .
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