Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 15 . Juni 1989 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, die beiden Klagen als unzulässig, hilfsweise als unbegründet abzuweisen und hinsichtlich der Kosten Artikel 70 der Verfahrensordnung anzuwenden .
(*) Originalsprache : Französisch .
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