SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS
JEAN-PIERRE WARNER
VOM 22. MAI 1980 ( 1 )
Herr Präsident,
meine Herren Richter!
Ich stimme mit dem, was die Kommission vorgetragen hat, so vollständig überein, daß es keinerlei Nutzen hätte, Sie um eine Überlegungsfrist zu bitten.
Ich schlage Ihnen vor, die dem Gerichtshof gestellte Frage einfach dahin zu beantworten, daß Artikel 28 Absatz 4 der Verordnung Nr. 3 mit Artikel 51 des Vertrages unvereinbar und demgemäß ungültig ist.
( 1 ) Aus dem Englischen übersetzt.
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