Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Giuseppe Tesauro hat seine Schlussanträge am 28 . Februar 1989 vorgetragen (*). Er hat folgendes beantragt :
- Was die Staatsabgabe angeht, ist die Antwort ausdrücklich im Urteil Bergandi enthalten .
- Was die Kommunalabgabe angeht, ist es Sache des vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob sie dieselben Merkmale wie die Staatsabgabe aufweist; dabei ist selbstverständlich der Umstand zu berücksichtigen, daß es nach dem Urteil Bergandi nicht auf die Rechtsqualität der die Abgabe erhebende Institution - Staat oder Gemeinde - sondern auf die Struktur der Abgabe ankommt .
(*) Originalsprache : Italienisch .
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