Schlußanträge des Generalanwalts
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Der Generalanwalt Giuseppe Tesauro hat seine Schlussanträge am 14 . Dezember 1988 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen,
- die Beurteilung des Klägers für den Zeitraum vom 1 . Juli 1983 bis zum 30 . Juni 1985 wegen Unzuständigkeit der Beurteiler aufzuheben;
- die Klage im übrigen abzuweisen;
- der Kommission ein Drittel der Kosten des Klägers aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Italienisch .
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