Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlussanträge am 29 . November 1988 vorgetragen (*). Er hat beantragt, wie folgt für Recht zu erkennen :
Ein kombinierter Video-Kamera-Recorder, mit dem unmittelbar Bilder und Ton aufgenommen und wiedergegeben, bespielte Kassetten wiedergegeben und durch Anbringung eines gesondert zu erwerbenden technisch und wirtschaftlich unbedeutenden Adapters Fernsehsendungen aufgezeichnet und wiedergegeben werden können, ist gemäß der Allgemeinen Tarifierungs-Vorschrift 3 b zum Schema des Gemeinsamen Zolltarifs nach dem Fernseh-Bild - und Tonaufzeichnungs - und -Wiedergabegerät zu tarifieren, das in der Gerätekombination enthalten und für sie charakterbestimmend ist .
(*) Originalsprache : Französisch .
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