Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Giuseppe Tesauro hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 7 . Dezember 1989 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen,
- festzustellen, daß die Griechische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen hat, indem sie nicht innerhalb der gesetzten Frist die Rechts - und Verwaltungsvorschriften erlassen und der Kommission mitgeteilt hat, deren es bedurfte, um der Richtlinie 74/562/EWG in der Fassung der Richtlinie 80/1179/EWG nachzukommen;
-der Griechischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Italienisch .
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