Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 12 . Oktober 1989 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, die Klage insoweit abzuweisen, als mit ihr die Aufhebung des Verfahrens und der Ernennung des erfolgreichen Bewerbers begehrt wird . Der Antrag, dem Europäischen Parlament aufzugeben, das Einstellungsverfahren neu durchzuführen, sei jedenfalls unzulässig, da der Gerichtshof nicht befugt sei, Anordnungen an die Organe zu richten . Er hat schließlich vorgeschlagen, es bei der Anwendung von Artikel 70 der Verfahrensordnung bewenden zu lassen und dem Europäischen Parlament die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Französisch .
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