Schlußanträge des Generalanwalts
++++
Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge am 15 . Februar 1989 vorgetragen (*). Er hat folgenden Entscheidungsvorschlag gemacht :
"Artikel 11 der Richtlinie 69/335 ist dahin auszulegen, daß die Mitgliedstaaten spätestens seit dem 1 . Januar 1972 nicht mehr befugt sind, von Kapitelgesellschaften im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie andere Steuern oder Abgaben auf die in Artikel 11 genannten Vorgänge zu erheben als die Gesellschaftssteuer und die in Artikel 12 genannten Abgaben ."
(*) Originalsprache : Deutsch .
Full & Egal Universal Law Academy