Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlussanträge am 14 . Dezember 1988 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden :
Elektronische Geräte, die die Funktion des Kontrollierens und Prüfens elektronischer Bauelemente dadurch erfuellen, daß sie elektronische Grössen messen, fallen nicht unter die Tarifstelle 90.28 A II a, sondern unter die Tarifstelle 90.28 A II b, sofern keine andere Funktion des Geräts als ausschlaggebend anzusehen ist, die seine Zuweisung zu einer anderen Tarifposition rechtfertigt .
(*) Originalsprache : Französisch .
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