Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlussanträge am 14 . Februar 1989 vorgetragen (*). Er hat beantragt, daß der Gerichtshof folgendes für Recht erkennt :
Artikel 51 EWG-Vertrag und die Verordnung Nr . 1408/71 des Rates vom 14 . Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu - und abwandern, sind für die Bestimmung der Voraussetzungen für den Beitritt zu einem gesetzlichen oder freiwilligen System der sozialen Sicherheit nicht heranzuziehen .
(*) Originalsprache : Französisch .
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