Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlussanträge am 11 . April 1989 vorgetragen (*). Er hat beantragt, festzustellen, daß das Königreich Belgien seine Verpflichtungen aus Artikel 3O EWG-Vertrag verletzt hat und ihm die Kosten aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Französisch .
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