Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlussanträge am 11 . Mai 1989 vorgetragen (*). Er hat beantragt, wie folgt zu entscheiden :
"Da keiner der beiden von Herrn Brus geltend gemachten Klagegründe Erfolg haben kann, ist seine Klage abzuweisen . Gemäß Artikel 70 der Verfahrensordnung trägt er seine eigenen Kosten und trägt auch die Kommission ihre Kosten selbst ."
(*) Originalsprache : Französisch .
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