Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge (*) am 12 . Dezember 1989 vorgetragen . Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, die ihm von der Cour du travail Mons unterbreitete Vorabentscheidungsfrage wie folgt zu beantworten :
"Aus Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung Nr . 3 und aus Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung Nr . 1408/71 folgt, daß sich die einer Versicherungszeit gleichgestellten Zeiten allein nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften bestimmen ."
(*) Originalsprache : Deutsch .
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