Leitsätze
Tenor
Schlüsselwörter
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Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Versicherungszeiten - Gleichgestellte Zeiten - Bestimmung anhand der nationalen Rechtsvorschriften, nach denen die fragliche Zeit zurückgelegt worden ist
( EWG-Vertrag, Artikel 48 bis 51; Verordnungen des Rates Nr . 3, Artikel 1 Buchstabe r, und Nr . 1408/71, Artikel 1 Buchstabe r )
Leitsätze
Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung Nr . 3 und Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung Nr . 1408/71 sind dahin auszulegen, daß die einer Versicherungszeit gleichgestellten Zeiten allein anhand der Kriterien zu bestimmen sind, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften ergeben, nach denen diese Zeiten zurückgelegt worden sind, sofern sich diese Rechtsvorschriften im Rahmen der Artikel 48 bis 51 EWG-Vertrag halten ( vgl . das Urteil vom 6 . Juli 1972 in der Rechtssache 2/72, Murru, Slg . 1972, 333 ).
Tenor
Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung Nr . 3 und Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 sind dahin auszulegen, daß die einer Versicherungszeit gleichgestellten Zeiten allein anhand der Kriterien zu bestimmen sind, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften ergeben, nach denen diese Zeiten zurückgelegt worden sind .
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