Schlußanträge des Generalanwalts
++++
Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 16 . Mai 1990 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, festzustellen, daß das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen hat, daß es nicht innerhalb der festgesetzten Fristen die in Artikel 16 der Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16 . Juni 1975 über die Altölbeseitigung, Artikel 12 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15 . Juli 1975 über Abfälle, Artikel 10 der Richtlinie 76/403/EWG des Rates vom 6 . April 1976 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und Terphenyle und Artikel 16 der Richtlinie 78/319/EWG des Rates vom 20 . März 1978 über giftige und gefährliche Abfälle vorgesehenen Berichte für die Region Brüssel übermittelt hat, und dem beklagten Staat die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Französisch .
Full & Egal Universal Law Academy