Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt F. G. Jacobs hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 20. Februar 1991 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen,
1) festzustellen, daß das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen hat, daß es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die zur Umsetzung der Richtlinie 84/539/EWG vom 17. September 1984 erforderlichen Maßnahmen getroffen hat;
2) dem Königreich der Niederlande die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
(* )Originalsprache: Englisch.
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