Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 7. November 1991 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, dem Antrag der Kommission zu folgen und festzustellen, daß das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen hat, daß es die in Artikel 3 der Richtlinie 85/339/EWG des Rates über Verpackungen für fluessige Lebensmittel genannten Programme zur Verringerung des Gewichts und/oder Volumens der für fluessige Lebensmittel bestimmten Verpackungen, die sich in dem endgültig zu beseitigenden Hausmüll befinden, nicht erstellt hat. Auszusprechen ist ausserdem, daß der Beklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
(*) Originalsprache: Deutsch.
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