Tenor
Schlüsselwörter
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Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittene Vertragsverletzung
(EWG-Vertrag, Artikel 169)
Tenor
1) Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß es nicht die Programme zur Verringerung des Gewichts und/oder Volumens der für fluessige Lebensmittel bestimmten Verpackungen, die sich in dem endgültig zu beseitigenden Hausmüll befinden, gemäß Artikel 3 der Richtlinie 85/339/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über Verpackungen für fluessige Lebensmittel erstellt hat.
2) Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.
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